Ausbildungs Berufe mit verbeamtung?

3 Antworten

Mit Fachabitur - der gehobene Dienst ab A9 oder A 10 - je nach Bundesland und Richtung. Welche Fachrichtung für dich in Betracht kommt - musst du schon selbst entscheiden.

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  1. Was heißt für dich "gut bezahlt"?
  2. Als Beamter wird man nicht nach Beruf bezahlt, sondern nach dem jeweiligen Amt, das man wahrnimmt.

Im höheren Dienst des Bundes ist die Besoldung am höhsten, dafür wird aber i.d.R. auch ein Studium mit Masterabschluss oder ein abgeschlossenes Jurastudium (Volljurist) verlangt.

Die höhsten Besoldungsgruppen in Deutschland sind B11 und R10 BBesG (vgl. Anlagen IV BBesG).

Wer nach diesen Besoldungsgruppen bezahlt wird, findet sich ebenfalls im Bundesbesoldungsgesetz (BBesG).

Nach Anlage I BBesG erhalten der Präsident des Bundesrechnungshofes und Staatssekretäre B11 BBesG. Damit sind sie die bestbezahltesten Beamte in Deutschland.

R10 BBesG bekommen die die Präsidenten des Bundesarbeitsgerichts, Bundesfinanzhofs, Bundesgerichtshofs, Bundessozialgerichts, Bundesverwaltungsgerichts, sowie die Richter am Bundesverfassungsgericht (Vgl. Anlage III BBesG & § 1a Abs. 3 BVerfGAmtsGehG).

Das Grundgehalt des Präsidenten des BVerfG entspricht dem Amtsgehalt eines Bundesministers (§ 1a Abs. 1 BVerfGAmtsGehG). Das Grundgehalt des Vizepräsidenten des BVerfG entspricht eineinsechstel (1 1/6 oder 7/6) dem eines Staatssekretärs (§ 1a Abs. 2 BVerfGAmtsGehG), also 7/6 * B11 BBesG.

Die Präsidenten der deutschen Bundesgerichte sind Richter, und Richter sind keine Beamten. Sie werden, genau wie die Soldaten der Bundeswehr, lediglich, was Besoldung und Versorgung angeht, beamtenähnlich behandelt.

Normale Laufbahnbeamte sind in den Besoldungsgruppen der Besoldungsordnung A des jeweiligen Besoldungsgesetzes eingruppiert. Beamte des einfachen Dienstes (auslaufende Laufbahn) werden bis Besoldungsgruppe A6 besoldet. Der mittlere Dienst erhält die Bezüge nach A6 - A9, im gehobenen Dienst gibt es die Bezüge nach A9 - A13. Der höhere Dienst wird ab A13 aufwärts besoldet.

Wenn du nicht vor hast, nach einem möglichen Bachelor Studiengang noch einen Master zu machen, bleibt entweder der mittlere Dienst (2 jährige Ausbildung) oder der gehobene Dienst (3-jähriges duale FH Studium).

Für den gehobenen Dienst gibt es u.a. folgende Fachrichtungen:

  • Allgemeine Innere Verwaltung (verschiedene Behörden)
  • Archivwesen (Bundes-/Landesarchiv)
  • Diplom Finanzwirt (Finanzamt, LBV NRW)
  • Rechtspflege (Justizverwaltung)
  • Sozial- bzw. Rentenversicherungsrecht (Träger der Deutschen Rentenversicherung bspw. DRV Westfalen, DRV Knappschaft-Bahn-See; nicht alle Träger verbeamten!)
  • Zentralbankwesen - BWL (Bundesbank)
  • Verwaltungsinformatik (verschiedene Bundes- und Landesbehörden)
  • Nachrichtendienst (BfV, BND)
  • Auswärtige Angelegenheiten (Auswärtiges Amt)
  • Wetterdienst (Bundeswehr)
  • Vollzugs- und Verwaltungsdienst (Justizvollzugsanstalten)
  • Zolldienst (Zoll)
  • Gerichtsvollzieher (Justiz Baden-Württemberg)

Während des dualen Studiums (Vorbereitungsdienst) ist man als Beamtenanwärter bereits in einem Beamtenverhältnis auf Widerruf mit allen beamtenrechtlichen Pflichten und Rechten. Für die Zeit des Vorbereitungsdienstes erhält man Anwärterbezüge für das spätere Einstiegsamt. Je nach Fachrichtung und Dienstherr liegt das Einstiegsamt bei A9/A10 bzw. A10/A11.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Zollbeamtin / Beamtin im gehobenen Zolldienst

Was nützt dir das, wenn dir das nicht liegt?

Such dir was, was deinen Interessen entspricht und nicht wo es die meiste Kohle und eine Verbeamtung gibt.

Semraa879 
Fragesteller
 23.09.2023, 21:28

Natürlich werde ich nichts machen was mir nicht liegt.

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