Aufsichtspflicht und Verlassen des Schulgeländes

8 Antworten

Solange ein Schüler nicht volljährig ist, darf die Schule das Verlassen des Pausenhofes z. B. für einen Einkauf im Supermarkt oder sonstwo, untersagen. Hier steht eindeutig und nach dem Gesetz die Schule als aufsichtsführende Instanz in der Pflicht. Wenn dem minderjährigen Schüler etwas passiert, weil er unerlaubt das Schulgelände verlassen hat, dann hat die Schule ihre Aufsichtspflicht verletzt. Ist der Schüler volljährig, kann ihm die Schule das Verlassen des Schulgeländes nicht verbieten, denn da ist der Schüler selber voll verantwortlich. Die Lehrer dürfen, da sie Erwachsene sind, das Schulgelände verlassen. Auch wenn die Eltern gegen das Verlassen des Schulgeländes keine Einwände haben, so gelten dennoch die gesetzlichen Bestimmungen. Deine Vermutung, passiert ein Unfall ginge das zu Lasten des Schülers ist demzufolge falsch und nicht logisch.

Lehrer haben gegenüber den Schülern eine Aufsichts- und Fürsorgepflicht.

Da diese Aufsicht aber nicht im gesamten Stadtgebiet wahrgenommen werden kann (logisch!), ist sie auf das Schulgelände beschränkt.

Wenn du das Schulgelände verlässt, ist das deine Sache. Gegenüber zum Imbiss ist ja im Prinzip auch kein Ding. Was soll da passieren? Deswegen kann ich deine Frage gut verstehen. Aber wenn die Lehrer das Verlassen des Schulgeländes tolerieren würden, würden sie gegen ihre Aufsiichtspflicht verstoßen und selber Probleme bekommen, wenn es zu einem Vorfall/Unfall käme.

D.h. wenn die Lehrer alle Mittel nutzen, um euch vom Verlassen des Schulgeländes abzuhalten, machen sie das nicht aus Bosheit, sondern weil sie selber Ärger mit der GemeindeUnfallVersicherung bekämen, wenn sie es nicht machten. Das könnte dann im Zweifelsfall für den Lehrer sehr teuer werden.

=> Nur wenn die Lehrer ihre Aufsichtspflicht korrekt wahrnehmen und es dir trotzdem gelingt, in einem unbeobachteten Moment das Schulgelände zu verlassen, sind die Lehrer aus dem Schneider. Dann ist das deine eigene Sache.

Da Lehrer über 18 sind, unterliegen sie keiner Aufsichtspflicht und können in den Pausen machen, "was sie wollen" :). (Wie alle anderen Arbeitnehmer auch). Das Rauchverbot auf dem Schugelände gilt allerdings auch für Lehrer.

LG

MCX

Es gibt eben Vorschriften, die für die Schüler gelten und befolgt werden sollten. Ein "Chef", in diesem Fall der Lehrer, hat immer mehr Freiheiten und Rechte als sein Mitarbeiter. Kannst du dir gleich für deinen weiteren Lebensweg/Berufsleben merken.

vanniii57 
Fragesteller
 18.09.2013, 20:43

Keine Antwort auf meine Frage.

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vanniii57 
Fragesteller
 18.09.2013, 20:57
@vanniii57

Ich danke euch,wenn ihr euch diesen langen Text durchgelesen habt und versucht mir zu helfen.**Ich hoffe auf hilfreiche Antworten.****

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Falsch!!! Lehrkräfte haben eine Fürsorgepflicht gegenüber ihren Schülern. Von daher hat es ihnen absolut nicht egal zu sein ob die SchülerInnen rauchen, das Schulgebäude verlassen oder nicht. Zudem gibt es eine Schulordnung.

Es spielt tatsächlich keine Rolle ob die Eltern ihren Kindern erlauben sich außerhalb des Schulgeländes mit den Dingen zu versorgen für welche Eltern verpflichtend zuständig sind. So einfach ist diese Sache. Wenn Eltern unfähig sind für Ernährung ihrer Kinder angemessen zu sorgen sollen sie sich an das Jugendamt wenden und um entsprechende Hilfe nachsuchen.

vanniii57 
Fragesteller
 21.09.2013, 15:11

Danke für die Antwort.Aber ich verstehe nicht warum meine eltern unfähig sind für angemssene Ernährung zu sorgen :'D

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dawala  21.09.2013, 17:45
@vanniii57

Wären sie fähig wärt Ihr nicht darauf angewiesen das Schulgelände zu verlassen um Euch anderweitig zu versorgen. So einfach ist Das. Wir bekamen Schulbrote mit, Getränke, Obst und so fort. Unsere Eltern hätten sich geschämt wären wir darauf angewiesen gewesen noch in einen Laden gehen zu müssen um uns zu versorgen.

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Warum dürfen die Lehrer die Schule ohne Probleme verlassen und die Schüler nicht ? Na weil die Lehrer erwachsen sind und über ihr eigenes Wohl selbst achten dürfen. Unter 18 Jahren braucht es eine Genehmigung der Lehrer und Eltern.

Wenn ein Kind zur Schule geht, wird die Aufsichtspflicht auf die Lehrer bzw. der Schule übertragen. Daher die Regelung. Die o.g. Genehmigung entzieht den Lehrern die Verantwortung über dich, wenn Du die Schule verlässt.

Ob nun privatversichert oder nicht.

vanniii57 
Fragesteller
 18.09.2013, 20:41

Unlogisch.Habe ich doch selbst schon gesagt in meiner zugegeben langezogenen Frage.. ich wollte wissen warum! Dass sie älter sind ist hier nicht das Problem.Denn sogesehen könnten meine Eltern mir einfach eine Unterschrift geben und fertig.In dieser Sache können die Lehrer eigentlich nichts dagegen machen.

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AnyChris  18.09.2013, 20:48
@vanniii57

Das sie älter sind ist sehr wohl das (Dein) Problem. Es sind nun mal die üblichen Vorschriften in Deutschlands-Schulen, und das ist auch gut so. Kinder ohne Aufsicht machen oft Unfug, achten nicht auf Straßenverkehr, usw. Daher gibt es die Regelung.

In der Schulzeit, dazu gehören auch die Pausen, hat das Kind in der Schule zu sein! Ausnahmen bilden Unis und Berufsschulen. Dort kann man unter 18 Jahren eine Vorlage von den Eltern unterschreiben lassen, so dass das Verlassen des Schulgeländes in den Pausen erlaubt ist. Ab 18 ist diese Unterschrift nicht nötig.

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vanniii57 
Fragesteller
 18.09.2013, 20:55
@AnyChris

Und warum nur an Berufsschulen und Unis? Ist das alter da was anderes ? Befindet sich auf einer Berufsschule ein 16 Jährige/r Schüler/in und verlässt das Gelände mit Unterschrift,dann ist es ok? Und tut dies ein/e Schüler/in auf unserer normalen Schule und hat eine Unterschrift,ist es nicht zugelassen ? Warum?Warum gibt es denn da jetzt diese Ausnahme?

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