Muss ich die Schulordnung wegen so einer Kleinigkeit abschreiben?

8 Antworten

Hallo.

Ja du musst die Schulordnung abschreiben.
Dein Lehrer hat Weisungsrecht. Die Übungsarbeit  ist keine Strafe sondern soll dir sagen das die Mülltonnen nicht zum Schulaufenthalt gedacht sind.
Aber du kannst auch klagen, wenn du genug Geld hast. Deine Eltern werden das zustimmen müssen.
Du bist einfach zu faul die Seite abzuschreiben.
Kann das nicht nachvollziehen.

Bley1914  08.07.2017, 11:17

Mit der Hand und nicht mit dem PC.

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Flocky212 
Fragesteller
 08.07.2017, 14:00

Wir wurden noch nie darauf hingewiesen, wo das Schulgelände endet. Das erklärte er uns erst, als er mir die Schulordnung aufgab. Ich sehe es nicht ein, diese abzuschreiben. 

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Bley1914  08.07.2017, 14:28
@Flocky212

Normal ist es in Niedersachsen so, das die beim Eingang und im Flur sichtbar aushängt. Das man Grundschüler das erklären muss geb ich dir Recht, aber ich schätz dich älter an als ein Grundschüler  das nicht gespickt werden darf nicht geraucht, Pausen usw.. das gab es bei uns im Ort schon 1955. (Rauchen früher nicht)

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Also, grundsätzlich gilt: Ja, du musst schreiben. Wenn jeder Schüler mit den Lehrern diskutieren würde, was richtig ist oder nicht, dann bekommen wir Chaos an den Schulen. Ihr habt der Anweisung des Lehrers nicht Folge geleistet, und dadurch ist das Abschreiben gerechtfertigt. Dass die Lehrer unterschiedlich reagieren, ist ein Problem des Kollegiums, dass sie abstellen sollten. Dass Du den Leher sogar zweimal als "eingestaubt" bezeichnest, halte ich für eine Frechheit.Lehrer müssen in ihren Anordnungen konsequent sein, und das war er. Ich hasse immer die hier beschriebenen Verniedlichungen!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – 40 Jahre Lehrer, davon 20 Jahre Grundschul-Rektor
Flocky212 
Fragesteller
 07.07.2017, 15:04

Wieso sollte das Wort "eingestaubt" eine Frechheit sein? Der Unterricht von den Lehrern ist einfach fad und überhaupt nicht abwechslungsreich. Die jungen Kehrer gestalten wenigstens ihren Unterricht, da machen dann auch alle mit (Rollenspiele, Dialoge, mit Musikinstrumenten ein Lied nachspielen etc.) Das Wort bezieht sich nicht auf die Konsequenzen, die Lehrer verteilen. Natürlich dürfen Lehrer Strafen verteilen, bei manchen finde ich dies auch gerechtfertigt aber bei meinem Fall sehe ich es nicht ein. Es gibt kein Schild auf dem steht, dass genau **hier** das Schulgelände endet.

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Hallo :)

Ich denke schon das du dich beschweren kannst - denn es hat euch ja quasi nie jemand gesagt bzw.gezeigt wo das Schulgelände anfängt und endet.

Also ich würde es auf jeden Fall ansprechen und dann wirklich wenn keiner es einsieht die Schulordnung abschreiben.

Liebe Grüße :)

Ich sage nur typisch Korinthenkacker wissen alles immer besser so meinen sie. Auch wenn ich schon 31 Jahre alt bin bzw. erwachsen helfe ich trotzdem zu dir FE. Sowas geht garnicht was dein Lehrer machte. Am besten ist es die Geschichte euren Eltern zu erzählen und die sollen mit eurem Klassenvorstand bzw. Direktor reden. Jetzt habt ihr eh bald Ferien und soviel wird ja eh nicht mehr gemacht oder. Denke an die schönen Sommerferien die du bald haben wirst und vergiss die blöde Hausordnung und den Lehrer :) .

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – eBook -> Der Bildungswahnsinn und Ich

Nein, musst Du nicht. 

Eine Schulordnung abzuschreiben hat keinen pädagogischen oder wissensvermittelnden Wert. 

Aber wie wäre es, wenn Du einfach mal das Landesschulgesetz online aufrufst und da die Aufgaben der Lehrkräfte abschreibst? Und die Aufgaben der SchülerInnen. Das wäre doch mal ein Ding. Du lernst Was, womöglich lernt die Lehrkraft Was. Und wenn Du dann am Ende die Bitte drunter schreibst, bis zum nächsten Schuljahr für eine deutliche Kennzeichnung des Schulgeländes zu sorgen, dann dürfte Sinn und Zweck erfüllt sein. 

Damit würde ich dann - ja, kommt drauf an:

Habt Ihr eine SMV? Wenn ja, würde ich mit dem Schüler-Sprecher zum Direx und das dort abgeben. Verbunden mit der noch mal mündlich vorgetragenen Bitte, das Schulgelände in seinen Grenzen bitte deutlich zu markieren. 

Ansonsten halt Vertrauenslehrer. 

Und wenn Ihr keine SMV habt, dann sorge dafür, dass Ihr sie so bald als möglich bildet.. Was das ist, wozu steht im Landesschulgesetz.