Schulordnung abschreiben erlaubt?
Hallo Com!
Kennt sich jemand mit der Rechtslage der Lehrer aus und kann beurteilen ob es einem Lehrer zusteht die Hausordnung abzuschreiben zu lassen? Ich wollte es gerne mal Allgemein wissen, ganz abgesehen davon ob es gerechtfertigt ist oder nicht, wobei ich finde das man fürs in der Pausenhalle rumstehen nicht dazu verpflichtet werden sollte die Schulordnung abzuschreiben, aber das sei da jetzt mal nur so hingestellt. Ich wohne in NRW und habe gelesen, das Strafarbeiten nicht erlaubt sind solange sie keine Pädagogischen zweck verfolgen und ganz stupide ein Schulordnung abzuschreiben, weil man bei den Temperaturen draußen nicht frieren möchte, ist in meinen Augen nicht Pädagogisch Wertvoll und demotiviert mehr, als das es den Schüler helfen könnte sein Verhalten zu verbessern. Natürlich steht es in der Schulordnung geschrieben, das man in den Pausen auf den Schulhof zu sein hat, jedoch genießt diese/r Leher/inn an unserer Schule nicht den besten Ruf und es kommt nicht das erste mal vor das er solche Aufgaben uns aufträgt. Selbstverständlich ist Disziplin wichtig aber Schüler so in die Pfanne zu hauen und seine Macht so auszuspielen ist nicht mehr Schüler gerecht!
Ich bin dankbar wenn ihr mir Auskunft über das Thema geben könntet.
Und spart euch bitte die Kommentare wie: Selbst Schuld, Aktzeptiere deine Strafe oder investiere lieber deine Zeit zum abschreiben, ich selber habe meine Strafe schon genüge getan ;)
LG
3 Antworten
Das Abschreiben der Schulordnung verfolgt einen pädagogischen Zweck - und zwar sogar mehrfach! Was hat denn die Anweisung, die Schulordnung abzuschreiben, mit "in die Pfanne hauen" zu tun?
Ob der Lehrer mündlich verwarnt oder eine andere pädagogische Maßnahme ergreift, ist doch seine Sache. Du kannst dich ja bei der Schulleitung über die ergriffene Maßnahme beschweren.
Solange die Strafe gerechtfertig ist werde ich dies nicht tuen, nur finde ich es Maßlos übertrieben und nicht Sinnvoll jemanden einen 2 Seitigen Text abschreiben zulassen in dem das Angesprochende Thema max. 1 Zeile erwähnt wird und das ohne Grund !
Na, er Zweck wird sein sich den Inhalt nochmals bewusst zu machen.. durchaus legitim würde ich sagen..
Was hätten wir gesagt, ich musste mal ein Referat zur Strafe schreiben mit dem Thema: "Wie ich ein Stier wurde!" und mein "Mitangeklagter" bekam das Thema "wie ich Torero wurde!"
Geholfen hat es nicht wirklich aber wird hatten beim Vortragen eine MENGE Spaß :)
"[...]und die Beauftragung mit Aufgaben, die geeignet sind, das Fehlverhalten zu verdeutlichen." - Ein Zitat von der Seite: http://www.schulministerium.nrw.de Denn gemäß § 53 Abs. 1 SchulG kommen Ordnungsmaßnahmen erst in Betracht, wenn erzieherische Maßnahmen nicht ausreichen.
Die Inhalte werden mir aber nuneinmal nicht bewusst gemacht sondern nur wiederhollt!
Ich will nun offen schreiben, wenn es auch einigen nicht gefallen wird!
Zu meiner Schulzeit waren die Zeiten andere, nach Hause gekommen und über den Lehrer geklagt konnte es schon sein einen Satz heiße Ohren zu bekommen. Sicher der falsche Weg und sicher nicht wünschenswert.
Was aber ist heute?
Heute kommt es mir so vor, dass Schülerinnen und Schüler nach Hause kommen und über die Lehrer und deren Methoden klagen.. man greift zum Telefonbuch. Nicht aber um es dem Kind nachzuwerfen.. was ein NO GO wäre, man schlägt eiligst nach um einen geeigneten Anwalt zu finden um es den Lehrer zu zeigen!
Ohne Frage hast Du die Sonderaufgabe nicht bekommen weil Du Dich besonders positiv hervorgehoben hast. Dann in Verordnungen zu suchen um einer nahezu lächerlichen Maßregelung zu entgehen halte ich zumindest für bedenklich. Das Leben läuft halt nicht nach dem Moto ich mach was ich will und wenn mir wer dagegen schießt dann finde ich schon ein Gesetz oder sonst was damit ich durchkomme.
Hast Du das auch schon mal aus diesem Sichtwinkel betrachtet? Nein, weil Du den nicht zulassen willst?
Mich wundert langsam nichts mehr, ganz ehrlich!
Egal was du hier für Antworten bekommst, sie bringen eh nichts, weil du am ende doch die strafe ausführen musst, egal welche erklärungen oder "juristischen einwände" du hast.
Das es sich hierbei um reine Provokation des Lehrers aus handelt. Ich meine ein mündlich Verwahnung hätte ja gereicht, wir haben ja niemanden in Gefahr gebracht noch dazu standen wir ja unter Aufsicht!