Aufsichtspflicht bei Klassenfahrt-Suizid?

3 Antworten

Ich nehme an, dass die Lehrer den Schüler daran hindern sollte. Tun sie das nicht, könnte das als "ihre Schuld" aufgefasst werden-

Kurzschlussreaktionen sind nicht immer durch vorherige Umstände zu erkennen, es wird wahrscheinlich erstmal festgestellt werden müssen ob es dafür Anzeichen gab und ob der Schüler überhaupt hätte mitfahren dürfen. Den Lehrkräften hierfür die Schuld zu geben wäre nur bei einer groben Pflichtverletzung möglich.

Das kommt auf den Einzelfall an. Hatte der Lehrer Kenntnis davon, dass der Schüler selbstmordgefährdet ist? Konnte er damit rechnen, dass der Schüler gerade jetzt seinen Plan ausführen würde? Wie alt ist der Schüler? Man kann ja einem Lehrer nicht zumuten, alle Kinder der Klasse 24 Stunden am Tag im Auge zu haben. Wenn also kein Hinweis auf Gefährdung vorlag, ist der Lehrer völlig schuldlos. Sonst wird sicher geprüft werden, ob er sich genügend gekümmert hat. Aber, die "Schuld" ist natürlich vorrangig eine moralische. Denn niemand hat ja dem Schüler befohlen, diesen Schritt zu gehen - das war seine eigene Entscheidung.