Aufhebungsvertrag mit Wiedereinstellungszusage? In der Zwischenzeit anderen Dingen nachgegangen?
Hallo hier mal eine Frage an unsere Arbeitsrechtler.
Ich und mein damaliger Arbeitgeber haben gemeinsam einen Aufhebungsvertrag mit Wiedereinstellungszusage zugestimmt, da ich mich beruflich umorientieren wollte und deshalb ein Studium begann.
Frage eins:
Darf mir mein Arbeitgeber vorgeben dass ich in der Zeit nicht Arbeiten darf, sprich die Freistellung nur zweckgebunden zählt und nicht anderweitig verwendet werden darf? (bin nach Beendigung des Studiums ein halbes Jahr zu verwandten ins Ausland, hatte auch Nebenjobs da ich nicht von Luft und liebe Leben konnte).
Und frage zwei:
Jetzt mal angenommen ich kann mich trotzdem bis zu meinem Arbeitsvertrag mogeln (unbefristet), könnte mich die Firma wieder entlassen? (nein ich werde keine Dokumente fälschen)
Prinzipell müsste ich ja sobald ich meinen Arbeitsvertrag unterschrieben habe, aus dem Schneider sein?
Liebe Grüße
2 Antworten
Aufhebungsvertrag gilt hier. Die Wiedereinstellungszusage ist wie schon oft geschrieben, weder einklagbar noch etwas wert. Dann müsstest du einen neuen AV unterschreiben mit dem neuen Beginn deines Arbeitsverhältnisses. Was du nach dem Aufhebungsvertrag beruflich machst, spielt in diesem Fall keinerlei Rolle
Dann müsste im AV stehen oder in einer Zusatzvereinbarung (unterschrieben) dass der Nachweis zu erbringen ist. Übrigens ist es falsch, die Annahme zu vertreten, es gibt keine Probezeit. Die Probezeit ist auch bindend wenn sie NICHT im AV steht. siehe auch https://www.arbeitsvertrag.org/probezeit/#:~:text=Arbeitsvertrag%20ohne%20Probezeit,zwingend%20eine%20Probezeit%20stehen%20muss.&text=Wurde%20in%20einem%20regul%C3%A4ren%20Arbeitsvertrag,verk%C3%BCrzten%20K%C3%BCndigungsfrist%20von%20zwei%20Wochen.
Ich habe einen Vordruck eines Freundes, der schon vor einen halben Jahr zurück ins Unternehmen ging, da steht drin „Probezeit richtet sich nach Tarif, bei Neuanstellungen in längster Form.
bekomme die Info aber die Tage nochmal über den Betriebsrat👍🏼
Die Wiedereinstellungszusage ist i.d.R. noch nicht einmal das Papier wert, auf dem sie steht.
Naja den Arbeitsvertrag bekomme ich die Tage zugesendet, die Frage ist ob sie mich nachträglich belangen können.
Prinzipell dürften sie mir ohne Nachweis keinen Arbeitsvertrag anbieten, ich kann mir auch nicht vorstellen dass es irgendwo schriftlich auftaucht da es sich um standardisierte Verträge handelt.
Wie gesagt denn neuen Arbeitsvertrag bekomme ich zugesendet, allerdings ohne dass ich den Nachweis erbracht habe dass ich dauerhaft an der Uni war, allerdings muss ich diesen nachreichen.
Probezeit entfällt auch da „keine Neuanstellung“ weshalb ich mir nicht vorstellen kann dass sie mich wieder rauswerfen können?