Führt ein Aufhebungsvertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zur Sperre beim ALG1?

5 Antworten

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Ein Aufhebungsvertrag führt dann nicht zu einer Sperre, wenn

  • durch diesen Vertrag eine betriebs- oder personenbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber vermieden wird und
  • für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch diesen Vertrag die gleiche Frist eingehalten wird, die der Arbeitgeber auch bei einer ordentlichen Kündigung hätte einhalten müssen.

Unter besonderen Voraussetzungen (z.B. aus gesundheitlichen Gründen Unzumutbarkeit der Fortführung des Arbeitsverhältnisses) kann auch der Wegfall der Beendigungsfrist unschädlich sein (was aber unbedingt vorher mit der Agentur für Arbeit abgeklärt werden sollte).

Hinkelsteiner 
Fragesteller
 03.09.2019, 16:55

Etwas Gesetzestext wäre noch besser :)

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Familiengerd  03.09.2019, 19:56
@Hinkelsteiner

Es gibt keinen dafür spezielle gesetzliche Bestimmung, sondern das ist Richterrecht, also Rechtspraxis aufgrund von Gerichtsentscheidungen.

Ich zitiere aus einem Arbeitsrechtskommentar:

Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Aufhebungsvertragführt zu einer bis zu dreimonatigen Sperre gem. § 144 Abs. 1, S. 2 Nr. 1 SGB III, sofern der AN keinen wichtigen Grund für die Aufgabe seines Arbeitsplatzes hatte. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn ihm ansonsten eine rechtmäßige Arbeitgeberkündigung aus nicht verhaltensbedingten Gründen zum gleichen Zeitpunkt [Anmerk.: Hervorheb. durch mich] droht (BSG 12.7.2006 - B 11 a AL 47/05).

Quelle: Peter Wedde (Hrsg.): Arbeitsrecht - Kompaktkommentar zum Individualarbeitsrecht mit kollektivrechtlichen Bezügen, 2., überarbeitete Auflage 2010, Bund-Verlag GmbH, Frankfurt/Main, S. 649, Rd-Nr 55 zu BGB § 611)

"Nicht verhaltensbedingte Gründe" liegen vor, wenn die Kündigungen betriebsbedingt (z.B. Wegfall des Arbeitsplatzes) ist oder in der Person des Arbeitnehmers liegt (z.B. körperliche Uneignung für die Arbeit, lange Erkrankung); eine verhaltensbedingte Kündigung hat ihren Grund immer in einem vertragswidrigen Verhalten des Arbeitnehmers und führt immer zu einer Sperre, die in diesem Fall nicht durch einen Aufhebungsvertrag umgangen werden kann.

"Zum gleichen Zeitpunkt" meint das von mir bereits Gesagte: "für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch diesen Vertrag muss die gleiche Frist eingehalten werden, die der Arbeitgeber auch bei einer ordentlichen Kündigung hätte einhalten müssen". Beispiel: Der Arbeitgeber hätte betriebs- oder personenbedingt ordentlich kündigen können zum 31.10. Um diese Kündigung zu vermeiden, schließen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jetzt einen Aufhebungsvertrag, wonach das Arbeitsverhältnis (ebenfalls) zum 31.10. endet.

Nur in besonderen Ausnahmefällen (wie schon gesagt) muss diese zeitliche Übereinstimmung nicht gegeben sein und kann der Aufhebungsvertrag zu einer früheren Beendigung führen.

Im Übrigen wirst Du im Internet viele Informationen bei Eingabe der Schlüsselwörter "Aufhebungsvertrag Verhinderung einer Sperre" o.ä. finden, z.B. https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Aufhebungsvertrag_und_Sperrzeit.html oder https://kanzlei-kerner.de/sperrzeit-vermeiden-beim-aufhebungsvertrag-geht-jetzt-einfacher/ .

Du hoffe, Du bist jetzt etwas sicherer bezüglich meiner (relativ) kurzen eigentlichen Antwort. 😊

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Ja, das kann durchaus passieren. Es isr ja eine Art Kündigung, die von Dir kommt. L

Hinkelsteiner 
Fragesteller
 03.09.2019, 16:18

Das ist ein Aufhebungsvertrag. Der kommt nicht vom AN, der ist beidseitig und bedingt durch Auftragseinbrüche.

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Krabrutzerin  03.09.2019, 16:28
@Hinkelsteiner Wie lange dauert die Sperrzeit vom Arbeitslosengeld nach einem Aufhebungsvertrag?

Dass die Sperrzeit beim Aufhebungsvertrag und Arbeitslosengeld bis zu zwölf Wochen verhängt werden kann, haben wir oben bereits erwähnt. Melden Sie Ihre bevorstehende Arbeitslosigkeit allerdings nur verspätet bei der Arbeitsagentur, dann ordnet diese nur eine Sperrzeit von einer Woche an.

2015 hat die Agentur für Arbeit typische Sperrzeiten für verschiedene Verstöße dokumentiert und im Folgejahr veröffentlicht. Folgende Sperrzeiten können dementsprechend verhängt werden:

https://www.arbeitsvertrag.org/aufhebungsvertrag-arbeitslosengeld/

Dein Bekannter sollte in jedem Fall einen Anwalt /Rechtsberatung aufsuchen

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klar kann es zu einer Sperre kommen.

Du du  ja auch gleich den Gesetzestext haben willst, hier ist er:

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__159.html

Hinkelsteiner 
Fragesteller
 03.09.2019, 16:18

Danke für den Link. Aber Gründe für eine Sperre sehe ich dort nicht.

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Familiengerd  03.09.2019, 16:36
@Hinkelsteiner

Eben. In Abs. 1 Nr. 1 wird nur allgemein auf ein vertragswidriges Verhalten des Arbeitnehmers oder auf seine Initiative abgestellt, das/die zur Arbeitslosigkeit führt und eine Sperre auslöst.

Ein Aufhebungsvertrag ist aber nicht an sich schon ein solches vertragswidriges Verhalten oder eine solche Initiative des Arbeitnehmers.

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Deepdiver  04.09.2019, 08:14
@Hinkelsteiner

klar bekommst du eine Sperre.

Du verhältst dich Vertragswidrig, in dem DU einen Aufhebungsvertrag eingehst.

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Hinkelsteiner 
Fragesteller
 04.09.2019, 09:01
@Deepdiver

Das ist einfach Unsinn. Lese dir einfach fundierte Erklärungen durch, bevor du deinen "gesunden" Menschenverstand zum Besten gibst.

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Deepdiver  04.09.2019, 10:41
@Hinkelsteiner

Wenn du das meinst. Dann siehst du es ja, wenn die Sperre kommt. Aber dann jammerst du ja hier wieder rum, ob es so richtig ist. Du gehst einen Aufhebungsvertrag ein und erwartest dann Sozialleistungen.

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Hinkelsteiner 
Fragesteller
 04.09.2019, 11:49
@Deepdiver

Du liest zu wenig, quasselst aber weiter. Danke nochmal für den Link, du hast ihn leider selbst nicht gelesen und auch nicht meine Antwort darauf.

So nebenbei: Es handelt sich nicht um mich, wie ich anderweitig sagte. Und Familiengerd hat dargelegt, worauf es ankommt

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Familiengerd  03.09.2019, 16:32

Das verlinkte SGB III sagt nicht speziell etwas zum Aufhebungsvertrag oder zu sonstigen Gründen für eine Beendigung, die zu einer Sperre führen, sondern spricht nur allgemein von Arbeitslosigkeit, die durch ein vertragswidriges Verhalten des Arbeitnehmers herbeigeührt wird und eine Sperre auslöst.

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Familiengerd  03.09.2019, 16:37
@Familiengerd

Nachtrag:

Selbstverständlich zählt dazu nicht nur vertragswidriges Verhalten, sondern auch die eigene Initiative des Arbeitnehmers zur Beendigung des Arbietsverhältnisses.

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Meistens - ja. Denn Du führst damit Deine Arbeitslosigkeit regelmäßig selbst herbei.

Aber vielleicht magst Du mal Deine Situation schildern, welche zu einem Aufhebungsvertrag führen soll / geführt hat.

Hinkelsteiner 
Fragesteller
 03.09.2019, 16:20

Wunder mich, dass ihr uniso so überzeugt seind. Es ist betriebsbedingt und kommt vom AG. Der AN kommt glänzend mit dem Betrieb klar. Ich bin es übrigens nicht.

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Familiengerd  03.09.2019, 16:28
@Hinkelsteiner
Wunder mich, dass ihr uniso so überzeugt seind.

Davon nimm mich bitte aus! 😊

Wenn durch den Aufhebungsvertrag eine betriebsbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber vermieden und für die Beendigung die Frist der sonst auszusprechenden ordentlichen Kündigung eingehalten wird, gibt es keine sperre!

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Ja tut es ! Es gibt nur wenige Gründe wo es nicht so ist ( Krankheit ) !

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Familiengerd  03.09.2019, 16:28

Ein Aufhebungsvertrag führt dann nicht zu einer Sperre, wenn

  • durch diesen Vertrag eine betriebs- oder personenbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber vermieden wird und
  • für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch diesen Vertrag die gleiche Frist eingehalten wird, die der Arbeitgeber auch bei einer ordentlichen Kündigung hätte einhalten müssen.

Unter besonderen Voraussetzungen (z.B. aus gesundheitlichen Gründen Unzumutbarkeit der Fortführung des Arbeitsverhältnisses) kann auch der Wegfall der Beendigungsfrist unschädlich sein (was aber unbedingt vorher mit der Agentur für Arbeit abgeklärt werden sollte).

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