Darf der Arbeitgeber den Arbeitnehmer mit anderen Aufgaben beauftragen, die ihn überhaupt nicht betreffen? Schon 2.5 Jahre Erzieher, heute Hausmeister Arbeit?

Krawallbotz  02.01.2023, 16:32

Was meinst du mit "Hausmeister Arbeit" ? Bitte noch mal weiter Infos ergänzen

Karazehm 
Fragesteller
 02.01.2023, 16:45

Leider bei Fragen kann man nicht alles schreiben ✍️ .... Keller aufräumen überall Putzen.... alles machen...

5 Antworten

Nein ,der AG muss sich an die Stellenbeschreibung und die Ausbildung des AN halten, schon aus Versicherungsgründen.Es gibt aber Ausnahmen für kurze Zeiträume als Urlaubsvertretung solange der AN auch dazu fähig ist.

Karazehm 
Fragesteller
 02.01.2023, 16:43

Auf der AV steht nur als Erzieher angestellt.

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Gorkon193  03.01.2023, 12:13
@Karazehm

Dann sind andere Arbeiten nicht erlaubt. Gehört die Kita einem Träger wie die Kirche o.ä. an? Dann würde ich sowas melden.

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Keller aufräumen überall Putzen.... alles machen...

Natürlich sind das alles Dinge, die man als Erzieher machen muss.

Alles desinfizieren, aufräumen, reparieren.... keine Ahnung, wie man da auf "Hausmeisterarbeit" kommt.

Ich war 25 Jahre Erzieherin und für mich gehörten solche Arbeiten immer dazu.

Karazehm 
Fragesteller
 02.01.2023, 17:03

Respekt, haben wir alles gemacht aber noch nie so was ... der AG versucht den Arbeitnehmer rauszuschmßen.

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Krawallbotz  02.01.2023, 17:31
@Karazehm

Wir mussten unseren Keller mindestens 1x im Jahr komplett aus und dann wieder einräumen - Hochwasserbedingt .. und der war riesig !

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Kommt darauf an, was im Arbeitsvertrag steht, den du unterschreiben hast.

LG.

Auch ein Erzieher darf man "putzen" oder "werkeln".

Karazehm 
Fragesteller
 02.01.2023, 16:42

Ja stimmt aber nicht der Keller vor 100 Jahre keine hat ihm angefasst.

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halllo ..ein gutes Neues Jahr Dir !

als erstes kommt es immer auf den Vertrag an !

so ohneweiteres darf der AG das nicht !

jetzt sage ich aus meiner Vergangenheit ; in Notsituationen haben wir untereinadner alle Arbeiten ausgeführt und haben nicht nachgefragt !

Nachtrag :

Jetzt das Arbeitsrecht : Eine grundsätzliche Änderung darf nur dann in Frage kommen, wenn dem eine Änderungskündigung vorrausgegangen wäre.

Dazu gehört dann aber das beiseitige Einverständnis.

Karazehm 
Fragesteller
 02.01.2023, 16:40

Bei mir keine Arbeit Notsituationen ... der AG will der AN nicht mehr bestätigen damit er der AN sich alleine Kündigung.

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ischdem  02.01.2023, 18:17
@Karazehm

bitte nicht von selbst kündigen...

hast du einen Vertrag als Erzieher ? Probezeit ? vorbei ?

wenn ja Probezeit vorbei dann Rechtsanwalt gehen !!!!

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ischdem  02.01.2023, 18:23
@ischdem

wann hat die Probezeit geendet ?

Vertrag befristet ? von wann bis wann ?

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ischdem  02.01.2023, 18:26
@ischdem

geh zum REchtsanwalt ! und lass dir helfen !

auch Betriebsrat oder

Mitarbeitervertretung !

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Karazehm 
Fragesteller
 03.01.2023, 11:10
@ischdem

Ich habe leider noch nie gedacht, dass ich irgendwann Anwalt brauche, deswegen habe ich keine Versicherung. 😕 Anwalt kostet nicht billig leider.

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ischdem  03.01.2023, 11:37
@Karazehm

es gibt einen Schutz auch ohne Versicherung ...

  1. Anfrage
  2. dann entscheiden ...bitte auch nich t vergessen Betreibsrat oder MAV
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