Darf der Arbeitgeber den Arbeitnehmer mit anderen Aufgaben beauftragen, die ihn überhaupt nicht betreffen? Schon 2.5 Jahre Erzieher, heute Hausmeister Arbeit?
Was meinst du mit "Hausmeister Arbeit" ? Bitte noch mal weiter Infos ergänzen
Leider bei Fragen kann man nicht alles schreiben ✍️ .... Keller aufräumen überall Putzen.... alles machen...
5 Antworten
Nein ,der AG muss sich an die Stellenbeschreibung und die Ausbildung des AN halten, schon aus Versicherungsgründen.Es gibt aber Ausnahmen für kurze Zeiträume als Urlaubsvertretung solange der AN auch dazu fähig ist.
Keller aufräumen überall Putzen.... alles machen...
Natürlich sind das alles Dinge, die man als Erzieher machen muss.
Alles desinfizieren, aufräumen, reparieren.... keine Ahnung, wie man da auf "Hausmeisterarbeit" kommt.
Ich war 25 Jahre Erzieherin und für mich gehörten solche Arbeiten immer dazu.
Respekt, haben wir alles gemacht aber noch nie so was ... der AG versucht den Arbeitnehmer rauszuschmßen.
Wir mussten unseren Keller mindestens 1x im Jahr komplett aus und dann wieder einräumen - Hochwasserbedingt .. und der war riesig !
Kommt darauf an, was im Arbeitsvertrag steht, den du unterschreiben hast.
LG.
Auch ein Erzieher darf man "putzen" oder "werkeln".
Ja stimmt aber nicht der Keller vor 100 Jahre keine hat ihm angefasst.
halllo ..ein gutes Neues Jahr Dir !
als erstes kommt es immer auf den Vertrag an !
so ohneweiteres darf der AG das nicht !
jetzt sage ich aus meiner Vergangenheit ; in Notsituationen haben wir untereinadner alle Arbeiten ausgeführt und haben nicht nachgefragt !
Nachtrag :
Jetzt das Arbeitsrecht : Eine grundsätzliche Änderung darf nur dann in Frage kommen, wenn dem eine Änderungskündigung vorrausgegangen wäre.
Dazu gehört dann aber das beiseitige Einverständnis.
Bei mir keine Arbeit Notsituationen ... der AG will der AN nicht mehr bestätigen damit er der AN sich alleine Kündigung.
Auf der AV steht nur als Erzieher angestellt.