Sperrzeit beim Arbeitsamt wegen Aufhebungsvertrag?

9 Antworten

  1. Beiße dich in deinem neuen Job durch. Du hast dich dafür entschieden und musst jetzt vermutlich die Arschbacken mal tüchtig zusammenzwicken.
  2. Mit dem Auflösungsvertrag hast du ja bewirkt, dass du deine neue Stelle unverzüglich antreten konntest. Di hast dich somit nicht selbstverschuldet in die Arbeitslosigkeit begeben. Daher sollte daraus auch keine Sperre beim ALG 1 resultieren.
  3. Auch wenn es schwerfällt: Ruf doch mal deinen alten Arbeitgeber an und frage, ob sie dich nicht wieder einstellen. Du hast halt mit dem neuen Job einen Griff ins Klo gemacht.

Wenn du deine vorherige Beschäftigung wegen einer neuen Beschäftigung kündigst oder einen Aufhebungsvertrag unterschreibst, nahtlos deine neue Beschäftigung aufnimmst, ohne ALG - 1 zu beantragen und dann im neuen Job gekündigt wirst, an der Kündigung aber keine Schuld hast, dann darf es normalerweise keine Sperre geben.

Es sei denn, du hättest deine vorherige Vollzeitbeschäftigung wegen einer sehr kurzen ( z.B. 3 Monate ) befristeten Beschäftigung gekündigt, dann könnte es durchaus passieren das man dir eine Sperrzeit von 12 Wochen reinwürgen will.

Wie alt bist du denn und wohnst du alleine ?

Wenn du bei deiner JETZIGEN Arbeit gekündigt wirst, dann gibt es keine Sperre. Dass du beim vorherigen Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag unterzeichnet hast ist da egal ;) (Du hättest nur eine Sperre bekommen wenn du den Aufhebungsvertrag unterschrieben hättest und danach Leistungen hättest beziehen wollen, ohne dir etwas neues gesucht zu haben)

bin mir nicht sicher ob du dich Kündigen lassen solltest bei deiner neuen Arbeit... und ob du dann doch Geld bekommst.

Hab aber eine bessere Idee .. such dir wieder eine neue Arbeit.

Wie soll ich meine Miete und mein Unterhalt zahlen wenn ich die sperre habe?
  • Aus Rücklagen für den Notfall
  • Durch Veräußerungen von Investitionen
  • Mit Gehalt bei einem anderen Arbeitgeber
  • Mit Lohn bei einem anderen AG
  • Mit Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit
  • Durch den Verkauf von Wertgegenständen, Mobiliar oder Elektronik,
  • Mit dem Dispo oder Rahmenkredit
  • Mit einem Ratenkredit
  • Mit bei der Bank eingezahltem Bargeld
  • Mit Geld von deiner Kreditkarte

Und das sind nur einige Möglichkeiten. Wir wissen nicht was du hast und/oder kannst, daher ist es schwer dir vernünftige Tipps zu geben. Aber bei den genannten ist sicher was dabei.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung