Aufhebungsvetrag ohne Sperrzeit ist das möglich und wie?

3 Antworten

Nein, das ist nicht möglich. Eine betriebsbedingte Kündigung vom Arbeitgeber zieht keine Sperrzeit nach sich.

Das geht nur bei sachlich begründeten Aufhebungsverträgen, also z. B. auf ärztlichen Rat hin o.ä.

Wenn der AG keine Arbeit für Dich hat, müsste er eigentlich ordentlich mit Fristeinhaltung kündigen.

Auch bei einem Aufhebungsvertrag ist eine Sperrzeit nicht zwingend. Es müssen allerdings gewisse Formulierungen eingearbeitet werden und kommt es auch auf die konkrete Situation an. Besteht etwa Kündigungsschutz? Vereinfacht gesagt kommt es darauf an ob ein wichtiger Grund besteht. Das ist etwa der Fall, wenn eine betriebsbedingte Kündigung in Aussicht gestellt wurde oder etwa ein medizinischer Grund besteht. Es gibt noch mehr Konstellationen. Allerdings hängt dies auch von dem Sachbearbeiter ab. Es gibt bei der Bundesagentur Sachbearbeiter die schlichtweg erst einmal eine Sperrzeit verhängt. Dann müsste gegebenenfalls Einspruch eingelegt werden. Aber die Frage zu beantworten. Eine Sperrzeit ist nicht zwingend, muss aber bedacht werden

Woher ich das weiß:Berufserfahrung