Bekomme ich Sperrzeit in diesem Fall?

2 Antworten

Nein, unterschreibe keinen Aufhebungsvertrag! Dein Vertrag läuft sowieso bald aus, warte einfach ab bis der abgelaufen ist, vergiss nicht dich rechtzeitig arbeitssuchend zu melden.

YoAryos 
Fragesteller
 31.05.2022, 08:54

Das Arbeitsamt wie ich weiß und gehört habe, will unbedingt was schriftlich haben, dass ich da nicht mehr beschäftigt bin. Außer das der Vertrag auslaufen ist.

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Romy0  31.05.2022, 09:28
@YoAryos

Ja, eine Arbeitsbedingung aber die bekommst du in jedem Fall. Wenn du selbst kündigst oder einen Aufhebungsvertrag hast, wirst du vermutlich eine Sperrzeit bekommen. Wenn der Vertrag ausläuft nicht.

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Von wem möchtest Du denn "unterstützt" werden?

Du solltest in keinem Fall selbst kündigen oder einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, bevor diese Dinge nicht geklärt sind.

YoAryos 
Fragesteller
 31.05.2022, 08:52

Von der Agentur für Arbeit, welche Dinge meinen Sie ?

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Agamemnon712  31.05.2022, 10:19
@YoAryos

Mit "Dinge" meine ich die finanzielle Unterstützung zu Beginn der Selbständigkeit und die Vemeidung einer Sperrzeit.

Deshalb solltest Du Dich mit Deinem Vorhaben papierschriftlich an die Agentur für Arbbei richten und um einen entsprechenden Beratungstermin ersuchen.

Meines Wissens nach ist die Förderung von Selbständigkeiten durch die Agentur für Arbeit möglich. Falls Du jedoch finanzielle Mittel zur Unternehmensgründung brauchst, solltest Du Dich zu Beratungszwecken an den zuständigen Berufs- bzw. Branchenverband wenden.

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