Bekomme ich Sperrzeit in diesem Fall?
Hallo,
ich bin derzeit über eine Zeitfirma beschäftigt, meinen Vertrag läuft Ende Juni 2022 aus, ich möchte keiner Verlängerung haben, da ich mich in den kommenden Monaten selbständig machen möchte, und in eine andere Stadt ziehen muss, da wollte ich unterstützt werden, bis ich alleine mit der Selbständigkeit klar komme.
Wird in diesem Fall eine Sperrzeit von Arbeitsamt verhängt ? Ist die Selbständigkeit ein wichtiger Grund für den Aufhebungsvertrag vom AG.
2 Antworten
Nein, unterschreibe keinen Aufhebungsvertrag! Dein Vertrag läuft sowieso bald aus, warte einfach ab bis der abgelaufen ist, vergiss nicht dich rechtzeitig arbeitssuchend zu melden.
Von wem möchtest Du denn "unterstützt" werden?
Du solltest in keinem Fall selbst kündigen oder einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, bevor diese Dinge nicht geklärt sind.
Mit "Dinge" meine ich die finanzielle Unterstützung zu Beginn der Selbständigkeit und die Vemeidung einer Sperrzeit.
Deshalb solltest Du Dich mit Deinem Vorhaben papierschriftlich an die Agentur für Arbbei richten und um einen entsprechenden Beratungstermin ersuchen.
Meines Wissens nach ist die Förderung von Selbständigkeiten durch die Agentur für Arbeit möglich. Falls Du jedoch finanzielle Mittel zur Unternehmensgründung brauchst, solltest Du Dich zu Beratungszwecken an den zuständigen Berufs- bzw. Branchenverband wenden.
Das Arbeitsamt wie ich weiß und gehört habe, will unbedingt was schriftlich haben, dass ich da nicht mehr beschäftigt bin. Außer das der Vertrag auslaufen ist.