Erklärung der AFA zu verhängter Sanktion?

1 Antwort

Damit sind die allgemein möglichen Sperrzeiten nach § 159 SGB - lll gemeint, deshalb steht da ja auch, es können Sperrzeiten zwischen 1 - 12 Wochen verhängt werden, je nachdem um welches und um das wie vielte Fehlverhalten es sich handelt.

Bei dir wären es beim 1 Fehlverhalten ( z.B. Abbruch einer Maßnahme oder Ablehnen eines zumutbaren Stellenangebots ohne wichtigen Grund ) 3 Wochen Sperrzeit, beim 2 Fehlverhalten würde es dann in der Regel schon 6 Wochen geben und für das 3 Fehlverhalten dann 12 Wochen Sperrzeit.

Kommst du insgesamt auf min.21 Wochen Sperrzeit, dann würdest du deinen ganzen Restanspruch verlieren.

treptowers 
Fragesteller
 07.11.2019, 20:48

Es beantwortet nicht annähernd meine Frage.

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treptowers 
Fragesteller
 07.11.2019, 21:31
@isomatte

Meine Frage war ob eine Sanktion länger als 3 Wochen verhängt werden kann nach aktueller Rechtslage. Nach heutiger Info NEIN

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isomatte  07.11.2019, 21:35
@treptowers

Beim ALG - 1 gibt es keine Sanktionen, sondern nur Sperrzeiten, darum habe ich dir auch den dazugehörigen § 159 SGB - lll genannt, du musst dir nur einem die Mühe machen und dir diesen aus dem Internet suchen.

Da kannst du es dann selber nachlesen, du schreibst doch selber, dass deine Begründung für die Anlehnung nicht ausgereicht hat, dann bekommst du wie von mir genannt beim 1 Fehlverhalten eine Sperrzeit von 3 Wochen und die hat nichts mit dem Urteil über Sanktionen nach dem SGB - ll zu tun.

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treptowers 
Fragesteller
 07.11.2019, 21:42
@isomatte

Es gibt nach dem 1. "Fehlverhalten" kein 2. 3. 7. 8. etc mehr... da es momentan nach Gerichtsbeschluss nicht reicht was die Agentur schreibt... Wo schrieb ich was von ALG 2 ? Es ist mir vollkommen egal ob es eine Sanktion oder Sperrzeit ist. Thema beendet.

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isomatte  07.11.2019, 21:55
@treptowers

Wenn du hier mit Begriffen um dich wirfst ( Sanktionen ), die mit dem ALG - 1 nichts zu tun haben, dann kann ich dich doch aufklären, dass es im SGB - lll keine Sanktionen gibt.

Wie du meinst, dann lege Widerspruch ein bzw.warte ab was du auf einen evtl.schon eingelegten Widerspruch für einen Bescheid bekommst, wenn der dich nicht befriedigt, bleibt es dir überlassen kostenlosen vor dem Sozialgericht zu klagen.

Hättest du dir deinen Link mal genau durchgelesen, geht es hier um die nahtlose Verhängung von zwei weiteren Sperrzeiten in Höhe von jeweils 6 und dann 12 Wochen, eine Sperrzeit von 3 Wochen ist also immer noch möglich.

Dein Widerspruch wird also ins leere laufen, es sei denn du kannst noch einen wichtigen Grund für deine Ablehnung nennen und nachweisen.

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treptowers 
Fragesteller
 07.11.2019, 22:02
@isomatte

Es gibt keine weitere Sperrzeit als 3 WOCHEN ! Nach aktueller Gesetzeslage. Herr wie doof kann man sein. Gibst Dich hier als Experte aus und weißt nichts. Zu blöd eine Frage zu lesen und sich dann einen zu pfrimeln ob es "Sanktion" "Sperrzeit" oder sonst was heißt.

Hier nochmal meine Frage, vielleicht dauert es bei Dir diese umzusetzen

Guten Tag,

ich bekam von der AFA eine Sanktion über 3 Wochen ( ALG 1 ), also Sperrzeit. Letzte Woche hatte ich einen Termin beim SB und sprach das an. Er meinte es wurde nach Gesetzeslage entschieden da ich nicht genug Gründe angegeben habe in der schriftlichen Anhörung. Es ging um eine Maßnahme an der ich nicht teilgenommen habe ( Bewerbungstraining ). Bisher hatte ich nur ein Schreiben per Post bekommen das meine Bezüge geändert wurden. Heute erhielt ich ein ausführliches Schreiben von der AFA in dem über 3 Seiten erläutert wurde wieso , warum etc.... Unter anderem Stand darin : Es können Sperrzeiten zwischen 1 und 12 Wochen verhängt werden.

Ist das nicht falsch ? Soweit mir bekannt dürfen z Zt maximal 3 Wochen verhängt werden da die Rechtsprechung lt Gericht nicht korrekt wäre

https://www.mdr.de/nachrichten/panorama/sperrzeit-arbeitslosengeld-nachfordern-100.html

Ich habe sowieso Widerspruch eingelegt und würde das dann nochmal hinzufügen ( Heißt maximal 3 Wochen erlaubt )

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    isomatte  07.11.2019, 22:11
    @treptowers

    Was willst du denn ?

    Du bekommst doch auch nicht mehr als 3 Wochen !

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