besser kündigen oder aufhebungsvertrag unterschreiben?

3 Antworten

Egal ob Du selber kündigst, oder einen Aufhebungsvertrag unterschreibst, wenn es dafür keinen wichtigen Grund gibt, der dann auch als solcher von der Agentur für Arbeit anerkannt wird, kannst Du bei Beantragung von ALG - 1 mit einer Sperrzeit nach Paragraf 159 SGB - lll von bis zu 12 Wochen rechnen.

Dann kündige oder unterschreibe einen Aufhebungsvertrag so, dass Du nahtlos beim neuen Arbeitgeber anfangen kannst und kein ALG - 1 beantragen musst.

Kaneki18 
Fragesteller
 07.04.2023, 16:53

also gibt es keinen unterschied für mich meinst du?

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isomatte  07.04.2023, 17:22
@Kaneki18

Nein

Es sei denn Du hast einen wichtigen Grund, der dann auch von der Agentur für Arbeit anerkannt würde, was z.B.dann der Fall sein sollte, wenn man aus gesundheitlichen Gründen den Beruf nicht mehr ausüben kann.

Aber auch dann würde ich das vorher mit meinem Arzt und der Agentur für Arbeit besprechen.

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Kaneki18 
Fragesteller
 07.04.2023, 22:44
@isomatte

ist bei mir nicht der fall also ist es wohl egal was von beidem

ok danke

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isomatte  08.04.2023, 04:36
@Kaneki18

So ist es im Regelfall !

Du könntest ja auch so kündigen, dass Du nahtlos im neuen Job anfangen könntest.

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Kaneki18 
Fragesteller
 08.04.2023, 23:48
@isomatte

von einem Problem habe ich auch nie geredet sondern ob es unterscheide gibt für mich zwischen kündigung und aufhebungsvertrag

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isomatte  09.04.2023, 02:59
@Kaneki18

Gibt es ohne wichtigen anerkannten Grund nicht und würde in deinem Fall doch vollkommen irrelevant sein, wenn Du nahtlos in die neue Beschäftigung gehst und kein ALG 1 beantragst.

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Eigenkündigung, Aufhebungsvertrag und Arbeitgeberkündigung sind sozialrechtlich alle gleich schlecht.

Sofern Du das Ende des Arbeitsverhältnisses alleine oder mit zu verantworten hast, droht die Verhängung einer Sperrzeit, sofern kein sog. wichtiger Grund dafür bestand.

Kaneki18 
Fragesteller
 08.04.2023, 14:57

das war doch nur ein beispiel haha

ich werde überhaupt gar kein arbeitslosengeld bekommen wollen weil ich nahtlos in den neuen Job starte

es geht mir nur darum ob es trotzdem einen unterschied gibt

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Agamemnon712  09.04.2023, 06:44
@Kaneki18
das war doch nur ein beispiel haha

Dann solltest Du dies künftig dabeischreiben. Für Späße habe ich keine Zeit.

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Wenn du dich 3 Monate vorher arbeitslos meldest, drohen dir keine Konsequenzen.

Dann ist es irrelevant, ob du selbst kündigst, gekündigt wirst oder einen Aufhebungsvertrag unterschreibst.

Geschieht das nicht, wirst du gesperrt.

emesvau

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – HR-Manager, Ausbilder
Kaneki18 
Fragesteller
 07.04.2023, 16:14

das war nur ein beispiel wie gesagt trette ich ja eh direkt eine neue stelle an, aber es muss doch noch andere unterschiede geben die für mich relevant sind

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emesvau  07.04.2023, 16:15
@Kaneki18

Dann kündige fristgerecht deine derzeitige Stelle, sodass du direkt bei deinem neuen Arbeitgeber anfangen kannst.

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Kaneki18 
Fragesteller
 07.04.2023, 16:52
@emesvau

ja schon klar...

die frage war was es für unterschiede gibt

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