Aufhebungsvertrag und Arbeitslosengeld 1 möglich?

5 Antworten

"Kündigung auf ärztlichen Rat" könntest Du machen. Besprich das mit Deinem Hausarzt. Er muss ein Formular des Arbeitsamtes ausfüllen. Du solltest mit dem Arbeitsamt sprechen. Dann bekommst Du die entsprechenden Formulare. Auch die entsprechenden Fachärzte müssen Formulare ausfüllen, ebenso wie Du. Dann alle Unterlagen gesammelt wieder ans Arbeitsamt.

Meines Wissens nach, wird dich trotzdem eine Sperre erwarten. Die Agentur für Arbeit geht davon aus, dass du dir einen neuen, für dich möglichen Job suchst und dann bei deinem alten Arbeitgeber kündigst.

Ich würde es also auch zunächst über meinen Arzt probieren. Wenn er bescheinigen kann, dass du in diesem Job nicht mehr arbeiten kannst, sieht es sicherlich anders aus.

Lass dir das ausstellen und ruf dann erst bei der Agentur für Arbeit an und frag wie sich das verhält.

Wichtig ist natürlich dass dein Alter Arbeitgeber keine andere Stelle im Unternehmen für dich hat, die du besetzen könntest.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
RafCamora1989 
Fragesteller
 28.07.2021, 09:03

Ich wollte ja genau das haben eine andere Stelle im Unternehmen, aber genau die wurde mir nicht gewährt. Mir wurde ja auch Ärztlich empfohlen das ich eine Umschulung mache, die wurde mir auch von der Rentenversicherung genehmigt. Ich gehe jetzt im August oder September in ein Berufsförderungswerk, wo Berufe die zu mir und meiner Krankheit vorgeschlagen werden. Daraus wähle ich mir dann den passenden Beruf im Bereich IT Technik aus, und beginne dann ab 06.02.22 mit der Umschulung.
Dann werde ich mal mit der Agentur für Arbeit reden und meinen Ärzten.

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Wenn Du solche gesundheitlichen Probleme hast, dann geh zum Arzt und lass dich AU - schreiben, wenn Du Glück hast kommt dann die Kündigung vom Arbeitgeber, falls nicht, dann soll dir das dein Arzt attestieren, dass Du den Job aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben sollst bzw. kannst.

Dann darf es auch keine Sperrzeit nach § 159 SGB - lll von bis zu 12 Wochen geben, denn das wäre dann ein wichtiger Grund für einen Aufhebungsvertrag bzw. Eigenkündigung.

Ich würde aber zuvor einmal versuchen, bei der Agentur für Arbeit einen Termin für eine Beratung zu bekommen, aber wie gesagt, wenn Du nachweisen kannst bzw. glaubhaft machen kannst, dass Du den Job aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kannst, dann darf es keine Sperrzeit geben.

Ohne Sperre eher nicht, evtl. mit amtsärztlichem Attest.

Rede mit dem Arbeitsamt.. aber am besten wäre wenn dein Arzt sich auch dafür ausspricht diesen Job zu beenden.