Aufhebungsvertrag - Arbeitslosengeld?

1 Antwort

Ein Aufhebungsvertrag sorgt genau wie eine Eigenkündigung für drei Monate Sperre beim Arbeitslosengeld, weil du dadurch den Jobverlust selbst verschuldet hast. Du hättest nicht unterschreiben, sondern einfach abwarten sollen, bis der Arbeitgeber dir die Kündigung überreicht!

Den Antrag solltest du dennoch jetzt sofort stellen.

Eine Umschulung wird von der Arbeitsagentur oder von der Rentenversicherung nur dann finanziert, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Das wichtigste Kriterium ist dabei, dass du aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund von Veränderungen am Arbeitsmarkt in deinem bisherigen Beruf sehr wahrscheinlich nicht mehr lange arbeiten kannst und somit Arbeitslosigkeit droht bzw. bereits besteht. Ich denke mal, das ist nicht der Fall, oder?

Was dir aber immer bleibt, ist, dich selbst um eine normale Ausbildungsstelle im Wunschberuf zu bewerben und diese Ausbildung dann zu absolvieren! Aber natürlich eben nur mit der Ausbildungsvergütung, nicht mit der wesentlich höheren FInanzierung der Lebenshaltungskosten bei einer Umschulung. Die auch der Grund ist, warum dafür so strenge Kriterien angelegt werden...