Aufhebungsvertrag - Arbeitslosengeld?
Nach 4 Jahren, habe ich meinen Arbeitgeber gewechselt, da mir ein besseres Gehalt, bessere Arbeitszeiten und bessere Bedingungen angeboten wurden. Seit 2 Monaten bin ich bei meinem neuen Arbeitgeber. Die Versprechen, waren leider alle gelogen. Hauptsächlich musste ich Arbeiten erledigen, für die ich definitiv nicht meinen alten Job gekündigt hätte.
Da ich nie Arbeitslosengeld beantragt habe, ist nun die Frage- darf ich es beantragen oder habe ich eine Sperrzeit?
Ich würde gerne eine Umschulung machen, die von der Agentur für Arbeit laut dem Herrn, der mir den Job angeboten hat, übernommen wird.
Da ich noch in der probezeit war, hatte ich keine Kündigungsfrist. Ich habe auch dem Arbeitgeber angeboten bei dem Job zu bleiben, bis ich etwas neues finde. Er hat mich dazu "gedrängt" den aufhebungsvertrag zu unterschreiben..
Danke
1 Antwort
Ein Aufhebungsvertrag sorgt genau wie eine Eigenkündigung für drei Monate Sperre beim Arbeitslosengeld, weil du dadurch den Jobverlust selbst verschuldet hast. Du hättest nicht unterschreiben, sondern einfach abwarten sollen, bis der Arbeitgeber dir die Kündigung überreicht!
Den Antrag solltest du dennoch jetzt sofort stellen.
Eine Umschulung wird von der Arbeitsagentur oder von der Rentenversicherung nur dann finanziert, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Das wichtigste Kriterium ist dabei, dass du aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund von Veränderungen am Arbeitsmarkt in deinem bisherigen Beruf sehr wahrscheinlich nicht mehr lange arbeiten kannst und somit Arbeitslosigkeit droht bzw. bereits besteht. Ich denke mal, das ist nicht der Fall, oder?
Was dir aber immer bleibt, ist, dich selbst um eine normale Ausbildungsstelle im Wunschberuf zu bewerben und diese Ausbildung dann zu absolvieren! Aber natürlich eben nur mit der Ausbildungsvergütung, nicht mit der wesentlich höheren FInanzierung der Lebenshaltungskosten bei einer Umschulung. Die auch der Grund ist, warum dafür so strenge Kriterien angelegt werden...