Vermittlungsvorschlag vom Job-Center an Arbeitgeber?

8 Antworten

Wenn das vom Jobcenter oder der Agentur für Arbeit kommt, dann in der Regel ja, die Arbeitgeber sind dann verpflichtet eine Rückantwort zu geben, also wissen sie im Regelfall auch wer zum Vorstellungsgespräch kommt.

Diese 5000 Euro gelten nur im SGB - Xll vom Sozialamt, im SGB - ll vom Jobcenter gelten andere Schonvermögen.

Bis 21 darf man 3100 Euro und einmalig 750 Euro für notwendige Anschaffungen haben, ab 21 gelten dann pro Lebensjahr 150 Euro und diese einmaligen 750 Euro.


Lurch123532  30.07.2021, 14:34

und wenn da jemand verheiratet ist und das Familieneinkommen hoch genug ist, dann gibt es auch kein Hartz 4. So ist das zumindest bei mir so.

0
isomatte  30.07.2021, 14:50
@Lurch123532

Ich habe von Vermögen und nicht von Einkommen gesprochen, aber ja, ist beides zu hoch, dann gibt es zumindest vorerst keine Leistungen.

0

Das muss er nicht wissen und Wen man beim jobcenter ist ist das schon vermögen 150€ mal Lebensalter!

Der Arbeitgeber kann nur sehen wie lange man Arbeitslos ist aber einige geben denoch einem eine chanche am liebsten aber wen man selber sich da bewirbt!


Patrickhennes 
Fragesteller
 30.07.2021, 14:47

Hmm, in Deutschland gibt es glaub ich keine Pflicht offene Stellen dem Amt mitzuteilen (in Luxemburg wohl zumindest bei Ausbildungsstellen)

0
herakles3000  30.07.2021, 14:51
@Patrickhennes

Stimmt schon besonders da viele Arbeitgeber nicht mit dem jobcenter zusamen arbeiten wollen ! Weil die im Amt Nichtmal sich einem Arbeitgeber anständig behandeln oder denen absichtlich ungeeignete Leute schicken!

0

Das mit dem Vermögen ist Blödsinn, und natürlich erfahren Arbeitgeber von den Jobcentern, welchen "Kunden" diese Stellenvorschläge unterbreiten.

Anders wäre es auch sinnfrei.


Patrickhennes 
Fragesteller
 30.07.2021, 14:12

Ja im Grunde hast du Recht. Das Job-Center hat eine Geldgeber Funktion und eine Vermittlerfunktion, ein arbeitsloser der noch viel Vermögen hat wird sozialversicherungsrechtlich gezwungen das erst bis zur erlaubten Grenze auszugeben, bekommt so lange kein hartzIV, aber das bedeutet nicht dass der arbeitslose nicht in den Genuss der behördlichen Arbeitsvermittlungsversuche gelangt

0
Agamemnon712  30.07.2021, 14:30
@Patrickhennes
Das mit dem Vermögen ist Blödsinn

Damit meinte ich die von Dir gennnate Zahl von 5.000 €, die im Bereich der Sozialhilfe gilt, nicht jedoch für ALG 2'ler. (Sozialhilfe und Arbeitslosengeld 2 sind entgegen beliebter Stammtisch-Meinungen nicht das Gleiche.)

wird sozialversicherungsrechtlich gezwungen

Das ist wiederum Quatsch. Mit Sozialversicherung hat das nichts zu tun, sondern mit Sozialrecht.

Ich verstehe Dein Problem nicht. Wenn man Vermögen oberhalb der Schonvermögensgrenze hat, kriegt man regulär kein ALG 2. Es sei denn, auf Darlehensbasis.

Solange man keine Leistungen vom Jobcenter bezieht, muß man auch regulär keinen Mitwirkungspflichten (u.a. Bewerben) nachkommen.

Vorschläge zur Stellenvermittlung enthalten in aller Regel eine Rechtsbehelfsbeleherung, welche über Konsequenzen bei Nicht-Bewerbung informiert.

Was hat das alles mit Vermögen zu tun?. Entweder man will einen Job oder man will keinen.

0

Der Arbeitgeber der eine offene Stelle meldet, erwartet ja von der Arbeitsagentur ebenfalls eine Rückmeldung. Selbstverständlich kann er also ebenfalls eine Kopie dieses Vermittlungsvorschlages erhalten.

Er wird sogar anschließend aufgefordert mitzuteilen, WARUM es nicht zu einer Anstellung kam.

Genau deswegen melden viele Arbeitgeber offene Stellen gar nicht erst, weil ihnen dieser Aufwand zu hoch ist.

Wieso soll ein Arbeitgeber mich gleich mit einem Verdacht auf Rechtsstreit einstellen oder auch nicht? Darauf ist doch kein Arbeitsverhältnis gegründet.

Ob ich schon länger arbeitslos bin sieht der Arbeitgeber an meinem Lebenslauf. Ob ich ALG2 bekomme kann er nicht sehen, da ja dafür mein Familieneinkommen ausschlaggebend ist.