Arbeitslosengeld 1 sperre nach 3 Monaten garantiert aufgehoben ?

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Sperrzeit (Rechtsfolgen) / 2.1 Minderung der Anspruchsdauer | SGB Office Professional | Sozialwesen | Haufe

Der Einritt einer Sperrzeit führt zum Ruhen des Anspruchs für die Dauer der Sperrzeit. Zusätzlich mindert sich die Dauer des Anspruchs um die Tage der Sperrzeit. Die Minderung der Anspruchsdauer erfolgt unabhängig vom Zeitpunkt der Arbeitslosmeldung und der Dauer der Arbeitslosigkeit, d. h. auch dann in vollem Umfang, wenn der Betroffene während der Sperrzeit eine neue Beschäftigung aufnimmt.

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zu deutsch die Tage werden von Anspruchdauer abgezogen .... (auch wenn Du zwischendurch arbeitest)

danach kannst Dur nur noch den Restanspruch geltend machen (ursprüngliche Anspruchdauer minus Dauer der Sperrzeit)

Du musst dich nicht zum Ende der Beschäftigung bei der Agentur für Arbeit melden, sondern drei Monate zuvor.

Du solltest also dich bei der Agentur für Arbeit abmelden mit der gleichzeitigen Ansage, dass du in 3 Monaten wahrscheinlich wieder arbeitslos sein wirst.

Meiner Meinung nach muss die sperrzeiten aufgehoben sein

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Beratung in sozialrechtlichen Angelegenheiten
frodobeutlin100  06.06.2021, 17:48

ist sie nicht .. die Tage werden von der Anspruchsdauer abgezogen

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