Arbeitslosengeld 1 sperre nach 3 Monaten garantiert aufgehoben ?
Ich habe eine Sperrzeit von 3 Monaten bekommen, 1 Monat ist vorüber und nun habe ich eventuell einen Job der auf 3 Monate befristeter ist. Verschwinden die restlichen 2 Monate Sperrzeit, wenn ich mich da nach “rechtzeitig” beim Amt melde? Oder nicht :S ?
2 Antworten
Der Einritt einer Sperrzeit führt zum Ruhen des Anspruchs für die Dauer der Sperrzeit. Zusätzlich mindert sich die Dauer des Anspruchs um die Tage der Sperrzeit. Die Minderung der Anspruchsdauer erfolgt unabhängig vom Zeitpunkt der Arbeitslosmeldung und der Dauer der Arbeitslosigkeit, d. h. auch dann in vollem Umfang, wenn der Betroffene während der Sperrzeit eine neue Beschäftigung aufnimmt.
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zu deutsch die Tage werden von Anspruchdauer abgezogen .... (auch wenn Du zwischendurch arbeitest)
danach kannst Dur nur noch den Restanspruch geltend machen (ursprüngliche Anspruchdauer minus Dauer der Sperrzeit)
Du musst dich nicht zum Ende der Beschäftigung bei der Agentur für Arbeit melden, sondern drei Monate zuvor.
Du solltest also dich bei der Agentur für Arbeit abmelden mit der gleichzeitigen Ansage, dass du in 3 Monaten wahrscheinlich wieder arbeitslos sein wirst.
Meiner Meinung nach muss die sperrzeiten aufgehoben sein
ist sie nicht .. die Tage werden von der Anspruchsdauer abgezogen