Darf ich einen zweiten Arbeitsvertrag unterzeichnen?
Ich habe ein Jobangebot bei dem ich in den nächsten zwei Tagen den Vertrag unterzeichnen soll. Ich wollte bei meinem jetzigen Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag aushandeln, doch dieser weigert sich. Was kann ich jetzt tun? Bei einer normalen Kündigung hätte ich 14 Tage Kündigungsfrist und ich würde wahrscheinlich freigestellt werden von der Arbeit. Ansonsten würde ich mich wahrscheinlich krankschrieben lassen, da ich dort massiv gemobbt werde. Den neuen Job kann ich nicht später antreten. Ich freue mich über eure hilfreichen Antworten.
2 Antworten
Du musst die Kündigung fristgerecht einreichen.
Jedoch kannst du beide Arbeitsverhältnisse zur gleichen Zeit führen. Anspruch haben die Arbeitgeber auf Erbringung der Arbeitsleistung, sprich wenn du bei beiden Arbeitgebern die erforderliche Arbeitsleistung erbringst, besteht kein Problem.
Bei der Krankschreibung wäre ich vorsichtig, denn du darfst durch die Krankschreibung im allg. nicht arbeiten.
Jedoch darfst du nach §626BGB Abs. 1 fristlos kündigen, da Mobbing zu einem wichtigen Grund hinzuzählt.
Ja, die/der Betroffene muss dies nachweisen, deshalb Handlungen dokumentieren. Wenn dies nicht der Fall ist, wird es schwierig.
Dennoch: wie viele laufende Arbeitsverhältnisse eine Person hat, spielt keine Rolle, solang die vertraglich geregelte Arbeitszeit eingehalten wird.
Grundsätzlich darf man mit einer Krankschreibung arbeiten, jedoch könnte AG1, wenn er herausfindet, dass Sie trotzdem gearbeitet haben, ggf. Schadensersatzansprüche geltend machen.
Bei dem letzten Punkt bin ich mir aber nicht sicher, da ich lediglich Jurastudent und kein Arbeitsrechtsanwalt bin.
Holen sie sich deshalb ggf. Rechtsberatung.
Wenn der AG keinen Aufhebungsvertrag zustimmt, musst halt die 14 Tage Frist einhalten.
Ja, aber dann ist der andere Job weg und ich bekomme eine Sperre beim Arbeitsamt.
Dann dort nicht kündigen.
Würde mir eh überlegen bei einem AG anzufangen welcher dir eine Pistole auf die Brust setzt, jeder AG weiß, dass Fristen beim alten AG eingehalten werden müssen.
Da könntest du recht haben. Fakt ist aber, dass ich mit dem jetzigen AG nun natürlich eh schon Stress habe und ich dann wahrscheinlich beide Jobs verliere.
Muss man das vorher nicht abmahnen bzw. was ist mit der Beweispflicht, wenn ich alleine mit der Aussage da stehe. Ich habe ja keine Zeugen. Wenn AG 1 mich freistellt nach Kündigung, darf ich dann bei AG 2 antreten?