Nein, dies geht ganz schwer.
Nichtleistung i.S.d. § 275 BGB wäre einer der einzigen Gründe, jedoch hast du die Darlegungs- und Beweislast. Und das ist sehr kompliziert.
Der Rücktritt von einem Vertrag, also der § 323 BGB ist immer an Leistungsstörungen gebunden, ohne eine solche evidente Leistungsstörung kommst du nicht raus, selbst mit einer ist Aufwand/Nutzen zu hoch.

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Das hängt davon ab, was in deinem Arbeitsvertrag steht. Meistens beginnt das Arbeitsverhältnis ab dem 01./15. des Monats. Es kann natürlich aber auch abweichende Vereinbarungen geben. Am besten schaust du in deinen Arbeitsvertrag, ab wann das Arbeitsverhältnis beginnt.

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Glaubt ihr sowas gibt es nicht

Eine gesetzl. Regelung gibt es nicht. Das ist mehr eine finanzielle Frage, ob es sich wirtschaftlich für die Stadt lohnt oder nicht.

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Du musst die Kündigung fristgerecht einreichen.
Jedoch kannst du beide Arbeitsverhältnisse zur gleichen Zeit führen. Anspruch haben die Arbeitgeber auf Erbringung der Arbeitsleistung, sprich wenn du bei beiden Arbeitgebern die erforderliche Arbeitsleistung erbringst, besteht kein Problem.
Bei der Krankschreibung wäre ich vorsichtig, denn du darfst durch die Krankschreibung im allg. nicht arbeiten.

Jedoch darfst du nach §626BGB Abs. 1 fristlos kündigen, da Mobbing zu einem wichtigen Grund hinzuzählt.

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Oh man. Ziemlich viele Fehler. Erstmal sind deine Eltern - your parents. Dann gibt es inhaltlich einige Fehler. Your parents might this? Worauf bezieht sich might denn? Dann ist es want und nicht wohnt. Und wenn du will not kürzen willst ist es won‘t. Macht aber hier keinen Sinn. Und dann you become other ideas?😂 bei allem Respekt, werden ist become und bekommen ist get. Sprich mal mit deinen Eltern. Da sind echt viele Fehler drin.

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Mach dich nicht verrückt und mach dir keine Panik, wäre es sehr schlimm, hättest du es schon lange gemerkt. Geh trotzdem unbedingt mal zum Arzt und lass dich checken, da ein Stromschlag nicht ungefährlich ist.

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