Aufenthaltsbestimmungsrecht?

2 Antworten

jeder trifft Alltagsentscheidungen in seiner Umgangszeit, du musst deine Konsequenzen schon selbst durchführen, wie auch die Mutter ihre. Klar wäre es schön wenn man das gemeinsam hinbekommt, aber für das Kind ist es auch sehr klar geregelt wenn jeder seinen Teil entscheidet.

Engine1 
Fragesteller
 25.08.2023, 20:17

Das ist mir grundsätzlich klar. Die Frage hier ist eigentlich, ob das zustimmungspflichtig ist oder nicht. Er ist minderjährig und ich möchte nicht, dass er mit irgendwem (Meine Ex-frau hat mit dem Mann auch nix zu tun) mitfährt.

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Sanja2  26.08.2023, 11:59
@Engine1

nein, es gehört zu den Alltagsentscheidungen die nicht zustimmungspflichtig sind.

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In der Umgangszeit der Mutter darf sie entscheiden, was das Kind machen darf.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)
Engine1 
Fragesteller
 25.08.2023, 20:02

Auch, wenn sie nicht dabei ist und der Junge 100km mit irgendwem mitfährt?

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SkR1997  25.08.2023, 20:31
@Engine1

Das ist eine Angelegenheit des "alltäglichen Lebens" und darf daher von jedem Elternteil in seiner Zeit allein getroffen werden. Also ja.

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Engine1 
Fragesteller
 25.08.2023, 20:52
@SkR1997

Nach deutschem Recht müssen Eltern, die das gemeinsame Sorgerecht haben, bei wichtigen Entscheidungen bezüglich des Kindes übereinstimmen (§ 1687 BGB!).

Ein Ausflug, der 100 km entfernt ist, könnte als eine wichtige Entscheidung angesehen werden, insbesondere wenn Sie Bedenken hinsichtlich der Sicherheit Ihres Kindes haben.

In solchen Fällen müssen beide Elternteile zustimmen, bevor das Kind an dem Ausflug teilnehmen darf. 

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Tand0r  25.08.2023, 21:03
@Engine1

Blödsinn das sind alltägliche Wege.

Wenn ein Elternteil entscheidet mit dem Kind in einen Freizeitpark zu fahren der 100 KM weit weg ist hat das andere Elternteil da ja auch nichts mitzureden.

Zumal es dir ja gar nicht um die Entfernung geht, sondern nur darum deine Bestrafung durchzuziehen, von der die Mutter scheinbar nichts hält.

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Engine1 
Fragesteller
 25.08.2023, 21:22
@Tand0r

Auch, und darum, dass ich den Typen nicht kenne, der fährt. Es sind übrigens 184km. Wäre die Mutter dabei, wäre es egal. Ist sie aber nicht.

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Tand0r  25.08.2023, 21:24
@Engine1

Den Busfahrer mit dem dein Sohn vielleicht jeden Tag zur Schule fährst kennst du auch nicht.

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Engine1 
Fragesteller
 25.08.2023, 21:28
@Tand0r

Doch, wobei ich verstehe, was du sagen willst. Abgesehn davon ist dieser hingegen geschult und hat einen Personenbeförderungsschein. Der Typ von Morgen hat nen Supra und nen 300C. Was grundsätzlich völlig klar geht. Aber nicht, wenn ich das nicht einschätzen kann.

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Engine1 
Fragesteller
 25.08.2023, 21:58
@Engine1

Der Ausflug ist über 100 km, ihr Sohn ist erst 15 Jahre alt, Sie kennen den Vater des Nachbarn des Sohnes nicht

Etwas anderes wäre gegeben, wenn Sie ihn in die Obhut eines guten Bekannten geben würden, was nicht der Fall ist. Keiner von ihnen kennt ihn.

Von daher sind hier die Grenzen der Entscheidungsbefugnis gegeben.

So die Antwort einer Fachfrau. Das reicht mir auf jeden Fall hin. Trotzdem Danke!

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