Gemeinsames Sorgerecht - Umzug ?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Bei gemeinsamer Sorge entscheiden die Eltern auch gemeinsam! Und wenn ein Elternteil sich völlig queer stellt gegen den Umzug, dann wird das Familiengericht entscheiden müssen.

Von der Entfernung lässt sich wohl sagen, dass ein Umzug innerhalb der Stadt problemlos sein dürfte. Nur alles was für den Elternteil bei dem die Kinder nicht leben mit erheblichen Komplikationen verbunden ist, gestaltet sich schon schwierig. Und am Ende geht es ja auch ohnehin um das Kindeswohl! Dann ist auch entscheidend ob man den Kindern den Umzug zumuten kann. Denn wenn sie z.B. bereits Schüler sind, Jahre an dem Ort gelebt haben, dort familiäre und freundschaftliche Verbindungen haben, stellt sich einem Richter auch die frage, ob man die Kinder umziehen lassen sollte, nur weil Mutti einen Neuen hat. Sie könnte auch alleine zu dem ziehen oder der zu ihr.

Dürfen die Kinder gegen den Willen des sorgeberechtigten Vaters weit entfernt angesiedelt werden, gibt es hier Richtlinien, Zahlen, Kilometer.

Nein, das dürfen sie selbstverständlich nicht! Wie gesagt: im Streitfall wird es das Familiengericht klären. Da kommt es immer auf den Einzelfall an.

Und "nur" der neue Partner als Argument ist ohnehin recht dürftig. Denn Mutti entreißt dem Kindsvater womöglich das Kind für eine Beziehung, die vielleicht nach 3 Monaten wieder aus ist und mal gerade seit 2 Monaten besteht... Da muss Mutti sich schon die Frage gefallen lassen, was das mit dem Kindeswohl zu tun hat.

Es gibt zum Thema unterschiedliche Gerichtsentscheide so das man keine konkreten Kilometer benennen kann. Auch sind die Umzugsgründe natürlich vielfältig oder das Verhältnis der Kinder zum Vater etc.

Gegen den Willen lässt sich da ohnehin wenig machen.

Der Fall würde, so sich die Eltern nicht einigen können, vermutlich vors Familiengericht gehen, das dann einem Elternteil hinsichtlich der einzelnen Entscheidung (also NICHT generell) die alleinige Sorge für das Kind übertragen wird.

Maßstab für diese Entscheidung ist natürlich das Kindeswohl.

bei gemeinsamem sorgerecht braucht die mutter die zustimmung des vaters zum umzug. wenn sie die nicht hat, darf sie die kinder nicht mitnehmen und muss wenn nötig klagen.

hat der vater ein gutes betreuungskonzept, kann er die kinder zu nehmen und bekommt gerichtlich gute chancen. sind die kinder älter und wollen selbst mit mutti umziehen, hat er schlechte karten. dann kann er nur einen beschluss einfordern, dass mutti jedes zweite we die kinder bringt und holt.

14Loki18 
Fragesteller
 29.05.2023, 23:51

Von Nürnberg nach Schleswig bringt und wieder abholt jedes zweite Wochennennde ? Das glaube ich kaum.

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14Loki18 
Fragesteller
 30.05.2023, 07:49
@tatja19

Ihr unlösbares Problem.

Was folgt darauf wenn der Vater die Kinder daraufhin nicht mehr zu sehen bekommt ?

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Ohne Deine Zustimmung dürfte das rechtlich nicht so einfach möglich sein, da die Kinder dadurch in ihrem Umgang mit Dir massiv eingeschränkt würden.

Warum zieht dann nicht der neue Partner um?