Auch ohne Jugendweihe Heiraten?

4 Antworten

Ohne Jugendweihe auf jeden Fall.

Eine kirchliche katholische Trauung kann nur stattfinden, wenn mindestens ein Partner den katholischen Glauben hat und der Kirche angehört. Eine Eheschließung ist dann auch mit einem ungetauften, andersgläubigen oder atheistischen Partner möglich....
Die Firmung ist dabei in beiden Fällen keine Pflicht, wird aber vor allem von der katholischen Kirche eigentlich empfohlen und erwünscht (die sogenannte Erwachsenenfirmung)....
Das katholische Eheverständnis, insbesondere das Versprechen, künftige Kinder zu taufen und im katholischen Glauben zu erziehen, wird dabei allerdings vorausgesetzt....
Voraussetzung für die evangelische Traumhochzeit: Einer der künftigen Ehepartner muss evangelisch getauft sein und der andere einem christlichen Glauben angehören. Dabei ist der Eintritt in die evangelische Kirche üblicherweise recht einfach.

https://www.jc-trauringe.de/blog/kirchliche-trauung-voraussetzungen-planung-ablauf?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.ch%2F

Um kirchlich zu heiraten, sollte man getauft sein.

Jugendweihe hat mit Kirche überhaupt nichts zu tun.

Da in Deutschland die beiden größten Konfessionen jeweils im Alter von etwa 14 Jahren eine Taufbekräftigung feiern, die evangelischen sagen Konfirmation, die katholischen Firmung dazu haben die Kommunisten in der DDR die Jugendweihe erfunden. Damit die Familien auch ohne Kirche für die 14 Jährigen ein Fest ausrichten können. So als Alternativangebot.

Wer kirchlich heiraten will, muss das mit dem jeweiligen Pfarrer/Priester besprechen. Der sagt dann, was er in seiner Gemeinde für nötig hält. Dabei sind die evangelischen Regeln erfahrungsgemäß lockerer als die katholischen Regeln.

Die nehmen es recht genau: (Can. bezieht sich auf den Paragrafen im Kirchenrecht)

Eine Mischehe ist nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des Bischofs zulässig. Dies folgt aus Can. 1124:

„Die Eheschließung zwischen zwei Getauften, von denen der eine in der katholischen Kirche getauft oder nach der Taufe in sie aufgenommen worden ist, der andere Partner aber einer Kirche oder kirchlichen Gemeinschaft zugezählt wird, die nicht in voller Gemeinschaft mit der katholischen Kirche steht, ist ohne ausdrückliche Erlaubnis der zuständigen Autorität verboten.“

Die Heirat eines Ungetauften ist nach Can. 1086 § 1 ein Ehehindernis:

„Ungültig ist eine Ehe zwischen zwei Personen, von denen eine in der katholischen Kirche getauft oder in sie aufgenommen wurde, die andere aber ungetauft ist.“

Von diesem Hindernis kann jedoch ebenfalls wie im Fall einer Mischehe zwischen einem Katholiken und einem nicht-katholischen Getauften abgesehen werden, wenn der gläubige Partner nicht an der Religionsausübung gehindert wird, und auch die Kinder im katholischen Glauben erzogen werden dürfen.

Die evangelischen Pastoren dürfen da mehr selbst entscheiden, und müssen nicht bei ihrem Bischof eine Freigabe erwirken, wenn einer der Eheleute nicht evangelisch ist.

Schimeck  06.02.2023, 18:13
 dazu haben die Kommunisten in der DDR die Jugendweihe erfunden. 

das tat bereits Eduard Wilhelm Baltzer um 1852, die Blütezeit der Jugendweihen war in der Weimarer Republik

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Von Experte annie80 bestätigt

ja kannst du

Aus dem ganz einfachen Grund dass die Jugendweihe nichts, aber auch rein gar nichts mit der Kirche zu tun hat Man könnte fast sagen im Gegenteil. Die Jugendweie gabs für KInder (in den Sozialistischen ländern, vornehmlich der DDR) die nichts mit der Kirche (vomStaat so gewollt) zu tun hatten und dennoch ein Ritual als Eintritt in die Jugendzeit hatten.

Du musst - je nach Konfession - nicht mal gefirmt(konfirmiert sein Die Taufe reicht aus.

Das aber wird verlangt.

Korrigiert mich wenn ich was falsches sage, aber bei den evangelischen langt es glaube ich wenn EIN Partner in der Kirche ist und der andere zustimmt die Kinder dann zumindest christlich zu erziehen (was oft eher nur auf dem Papier steht, denn überprüft wird es nicht)

Jugendweihe und Kirche haben schon mal gar nichts miteinander zu tun, Jugendweihe ist die atheistische Variante für sonst übliche religiöse Feiern zum Übergang ins Erwachsenenalter.