Artgerechte Hundehaltung, Veterinäramt einschalten?
Hallo ich bzw. wir haben folgendes Problem. Unsere Nachbarn gegenüber halten sich einen Hund, den man niemals sieht sondern nur hört. Die gehen nie mit dem Gassi und sperren ihn nur auf dem Hof ein. Der ist den ganzen Tag bei denen auf dem Hof eingesperrt und kriegt keinen Auslauf, daher lässt er seine überschüssige Energie dadurch raus das er wegen jeder Mücke kläfft und das ist nicht nur ein kurzes Ausschlagen, der bellt bis zu ner halben Stunde und das minimum 5 mal am Tag, mal mehr mal weniger. Die sind auch selten Zuhause und lassen den die meiste Zeit allein. Haben die schon mal zur Rede gestellt und bekamen anworten wie "wir sind euch keine Rechenschaft schuldig" und "sollen wir unserm Hund etwa den Mund verbieten?". Aus meiner Sicht sind das blos Assis die nur den Hund haben um einen zu haben und kümmern sich nicht drum das der die ganze Nachbarschaft zusammenbellt, wir sind ja nicht die einzigen die genervt sind, macht bloß keiner das Maul auf. Fängt frühs an, man kann nicht ausschlafen, abends kann man ohne Ohropax nicht einschlafen und den TV muss man immer elend laut stellen.
Nun zu meiner Frage, soweit ich weiß beinhaltet "artgerechte Hundehaltung" dem Tier auch Auslauf zu gewähren und das machen die einfach nicht, ich bin nicht mal böse auf den Hund sondern auf diese Assis die den nicht erziehen und nur einsperren. Könnte in diesem Fall das Veterinäramt ihnen den Hund wegnehmen und verbieten sich einen neuen anzuschaffen?
9 Antworten
Ich habe das gleiche Problem mit meinem Nachbarn und habe mich da auch schon informiert. Wenn die den Hund nur auf dem Hof lassen, müssen die z.B. einige Bedingungen erfüllen, wie etwa eine überdachte und wärmegedämmte Hütte usw. Melde es einfach und schildere alles was du siehst. Fotos können auch nicht schlecht sein.
Ja, wenn man Fotos machen könnte, ist alles rundum zu. Aber danke für die Idee
deine Nachbarn sind dir keine Rechenschaft schuldig, diese Aussage ist richtig. Ruf das Ordnungsamt wegen der Lärmbelästigung an, aber erst nach 22.00 Uhr. Und du wirst sehen, es passiert nichts.
Das Veterinäramt könnte das tun, aber nur in sehr schweren Fällen von Misshandlung.
Dennoch solltet ihr dem Amt Kenntnis von den Zuständen geben. Alleine schon wegen der Ruhestörung. Das geht einfach nicht und es ist das Problem der Halter, wie sie für Ruhe sorgen.
Das Veterinär- bzw. Ordnungsamt wird sich die Verhältnisse und den Hund vor Ort ansehen und ggf. Auflagen erteilen. Hält sich der Besitzer nicht daran, dann könnte der Hund enteignet werden. Aber wie gesagt, erst mal werden alle anderen Möglichkeiten ausgelotet werden.
gemeint ist hier das ordnungsamt deiner gemeinde die MUSS tätig werden. das veterinäramt hat damit nix zu tun, da es keine verpflichtung gibt mit dem hund gassie zu gehen. wenn dere "Hof" groß genug ist und dem hund sozialkontakt gewährt ist schert sich das vetamt nicht darum, da ja nicht gegen das hundehaltergesetz verstossen wird.
Hallo,
ich würde wegen der Lärmbelästigung auf jeden Fall so eine Art Tagebuch über die Zeiten und Dauer füren. Dann würde ich den Tierschutzverein informieren, und das Veterinäramt danach. Leider machen die meistens nicht viel, ich weiss das aus Erfahrung.
Viel Glück
Claudia
Beim Ordnungsamt über das Gekläffe beschweren und sich zusätzlich schlau machen wo der nächste Tierschutzbeauftragte sitzt und den informieren.
Dem Amt? Welchem? Der Satz bezieht sich auf den Satz davor, also meinst du das Veterinäramt. Diesem Amt ist es vollkommen wurscht, ob ein Hund bellt und damit die Ruhe stört oder nicht.