Ab wann spricht man von Hundehaltung?
Hallo, meine Mutter hat ein Schreiben von Veterinäramt erhalten mit der Kontrolle der Wohnung, um zu sehen ob ein Hund dort artgerecht gehalten wird.
Vorab, sie ist nicht die Halterin und der Hund ist maximal 2 Std am Tag bei ihr. Due restliche Zeit ist er in meiner Wohnung. Ich bin der Halter und der Hund ist nur dort, wenn ich Erledigungen mache.
Nun steht aber explizit in den Schreiben, dass der Hund dort gehalten wird.
Evtl hat der ein oder andere eine Idee der Reaktion auf dieses Schreiben.
Vielen Dank
4 Antworten
Macht ein Schreiben fertig in dem du das genau erklärst. Das es dein Hund ist, er bei dir wohnt und auch dort angemeldet ist und das deine Mutter nur für eine kurze Dauer auf ihn aufpasst. Kann sein das sie das trotzdem Kontrollieren und ggf. zu dir kommen aber ärger dürfte sie keine bekommen.
Hast sie Streit mit welchen aus dem Haus? Könnte sein das irgendwer sich von dem Hund gestört wird, wieso auch immer und hat sie deswegen angeschwärzt. Selbst, wenn man in dem Wohnhaus Haustiere bzw. Hunde verboten sind, dürfen sie zu besuch kommen, nur auf dauer ist es nicht erlaubt. Aber selbst das würde der Nachbar doch wissen das der Hund auf dauer dort wohnt sondern nur zeitweise.
Das solltet ihr dem Veterinäramt genau so schreiben.
Vermutlich hat sich ein Nachbar beschwert, der nicht weiß, dass es dein Hund ist und das Amt kann den Zusammenhang ja auch nicht wissen. Die gehen vermutlich davon aus, dass der Hund nicht ordnungsgemäß angemeldet wurde.
Das weiß das Amt ja, ich hatte ihn meine Wohnung bereits gezeigt. Dort ist mein Hund auch gemeldet, sie haben auch mein Hund gesehen. Nun dieses total überflüssige Schreiben.
Die Nachbarn deiner Mutter sollte man mal dem Veterinäramt melden.
Wegen Verdachts auf akutes Denunziantentum.
Ois kloa? ;-)