Anzeige wegen Piercing?

13 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es ist kaum möglich, daß ein Bauchnabelpiercing aus- oder gar durchreisst nur weil man damit arbeiten geht - man hängt sich ja nicht dadran auf.

Falls das Piercing so flach und deplatziert gestochen wurde, daß es bei einer normalen Bewegung reissen könnte, könntest du eventuell den Piercer verklagen...

Es ist ja deine Pflicht, so zur Arbeit zu erscheinen, daß du deine volle Leistung auch erbringen kannst, wenn dich das Piercing dabei stört, mußt du es ablegen.

Dein Arbeitgeber könnte dir also eine Abmahnung schicken, wenn du wegen dem Piercing nicht ins Lager willst....

 Viele Grüße von Andrea aus Dortmund (Piercerin seit 1989)      

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Nein natürlich nicht du bist selbst Schuld das du sein Piercing hast

Wie bist du denn drauf?

DU lässt dich stechen und dann maulst du, weil du vom Boss zu einer Tätigkeit abkommandiert wirst, die du arbeitsvertraglich zu machen hast?

DU hast dich piercen lassen mitten in der Woche. Selber schuld, wenn da jetzt was aufreisst...

Rede mit deinem Vorgesetzten, höflich und freundlich, ob er dich HEUTE ausnahmsweise mal anderweitig einsetzt. Ansonsten klebe das Ganze gut ab und bewege dich etwas vorsichtiger.

Und in Zukunft lass solche Sachen Freitags machen, wen dann 2 Tage danach frei sind.

FrauEule  24.08.2019, 08:46

Nur wegen ein Piercing eine andere Tätigkeit auszuführen ist unnötig warum auch? Das tut ja nicht weh

1
Tinkerbell263  24.08.2019, 11:47
@FrauEule

Ein Bauchnabelpiercing ist an einer Stelle, die extrem gestresst ist. Hier wäre es schon angebracht ein paar Tage Ruhe zu haben..

Ich als Arbeitgeber wäre da hart und würde sie unbezahlt nach Hause schicken, wenn sie wegen sowas keine volle Arbeitsleistung bringt und obendrein noch rumzickt. Wenn ich schnell Ersatz finden würde, hätte sie gleich ein paar Wochen frei und würde sich nach ihrer Beurlaubung wohl ihre Kündigung abholen können. Je nachdem, ob ich ihre Stelle besetzt bekomme.

1
FrauEule  24.08.2019, 11:49
@Tinkerbell263

Wegen ein Piercing so ein Drama machen ist völlig unnötig sie soll arbeiten und fertig da passiert nichts

0
Tinkerbell263  24.08.2019, 12:07
@FrauEule

Wegen dem Piercing nicht. Aber wegen ihrer Haltung, den Arbeitgeber zu verklagen

1
WolfGirl24 
Fragesteller
 14.10.2019, 14:35

1. Kein Grund unhöflich/Frech zu werden

2. Hat die Tätigkeit im Lager nichts mit meiner Ausbildung zu tun und steht auch nicht im Vertrag 🙄

0

Anzeigen weswegen?

Genau genommen ist das Piercing dein privates Problem. Der Arbeitgeber kann verlangen, das Du deine Arbeitsleistung vertragsgemäß erfüllst. Ist das durch selbst verschuldete private Einschränkungen nicht möglich, hast Du Abhilfe zu schaffen. Zu prüfen wäre, ob Du nicht gegen geltende UVV verstößt, die z.B. das Tragen von Körperschmuck bei bestimmten Arbeiten verbieten. Dann gibt es ja auch noch die Hygienevorschriften, die z.B. beim Umgang mit Lebensmittel zu beachten sind.

Nein, Arbeit geht vor Freizeit.

Wenn du mit dem Piercing diverse Arbeiten nicht ausführen kannst, brauchst du nen Ärztlichen Attest, nur dann darf dein AG dich für diese Arbeiten nicht Einteilen.

Ansonsten muss er auf deine Wünsche nicht eingehen, das ist ein Kann.

Kleb ein grosses Pflaster drauf.

Raven751  24.08.2019, 08:47

Bei sowas wie Piercings und Tatoos gibts kein ärztliches Attest. Auch bei Komplikationen nicht.

Behandlungskosten zahlt Krankenkasse? Lohnfortzahlung?

Kannst alles vergessen. Selbst zahlen und unbezahlter Urlaub ist angesagt.

2
jakkily  24.08.2019, 09:29
@Raven751

Ein Piercing ist ein medizinisch nicht notwendiger Eingriff in die körperliche Unversehrtheit, insofern sind dadurch entstehende Behandlungskosten keine Sache der Krankenkasse. D.h. aber nicht, das du bei Komplikationen damit nicht zum Arzt gehen kannst. Eines Attestes bedarf ein Piercing nicht!

1
Raven751  24.08.2019, 10:43
@jakkily

Natürlich kann man damit zum Arzt gehen. Man darf halt nur nicht erwarten, dass die Krankenkasse das zahlt, oder der Arbeitgeber Lohnfortzahlung gewährt.

0