Als Zahnarzt weiter im Rettungsdienst als RS arbeiten?

3 Antworten

Schwere juridtische Fragestellung. Ich würde dir dringend empfehlen, mit dieser Fragestellung einen Fachanwalt für Medizinrecht zu konsultieren.

Ein Zahnarzt ist ja jetzt kein approbierter Humanmediziner und nur zur Ausübung der Zahnheilkunde berechtigt. Die Ausübung der Zahnheilkunde, fällt nicht unter die Bestimmungen des Heilpraktikergesetzes (HeilprG). Das Zahnheilkundegesetz ist ein eigenes Gesetz. Auf der anderen Seite, ist auch ein Zahnarzt dazu berechtigt, verschreibungspflichtige Arzneimittel und auch Betäubungsmittel zu verabreichen und zu verschreiben. In der Notfallrettung, ist man als Rettungssanitäter ja immer zusammen mit einem Notfallsanitäter unterwegs und dieser, darf in einem begrenzten Umfang eigenverantwortlich die Heilkunde ausüben, nach §2a Notfallsanitätergesetz (NotSanG) und nach den standardisierten Arbeitsanweisungen (SAA-/ SOP) der örtlich verantwortlichen ärztlichen Leiter Rettungsdienst (ÄLRD) oder anderer entsprechend verantwortlicher Ärzte. Eigenverantwortlich tätig ist man als Rettungssanitäter ja ausschließlich im Bereich des qualifizierten Krankentransportes und hier würde eine Verabreichung von Notfallmedikamenten bereits schon an deren nicht- Verfügbarkeit auf den KTW scheitern. Man kann sich, auch wenn man rechtlich hierzu berechtigt ist, ja keine Medikamente aus dem Ärmel schütteln.

Mfg

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Rettungsdienst🚑, sehr großes Interesse an Notfallmedizin.
Firekid43333 
Fragesteller
 12.09.2023, 22:42

Wirklich eine sehr differenzierte und hilfreiche Antwort🙈Das sind wirklich gute Punkte die du angesprochen hast. Vielen Dank

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Rollerfreake  13.09.2023, 15:26
@Firekid43333

Ja, bitte. Nachträglich ist mir allerdings auch noch aufgefallen, dass man es natürlich auch im Rettungsdienst mit zahnmedizinischen Notfällen zu tun bekommen kann und dafür, ist halt nunmal ein Zahnarzt der absolute Profi Nummer 1 und kein Notfallsanitäter und streggenommen auch nicht der Notarzt. Das sehe ich dann schon als juristisch problematisch an, wenn man als Rettungssanitäter angestellt und auch nur als solcher versichert ist, jedoch dann eigentlich die Zahnheilkunde ausüben müsste. Das Problem sehe ich hier hauptsächlich auf der versicherungsrechtlichen Seite, da du zur Zahnheilkunde an sich ja berechtigt, jedoch als RS nicht dafür versichert bist.

Mfg

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Firekid43333 
Fragesteller
 13.09.2023, 20:03
@Rollerfreake

Ist ja nicht nur bei Zahnmedizinischen Notfällen, das betrifft ja z.b. auch Kieferbrüche, Pfählungsverletzungen im Wangen und Mund Bereich usw. gibt einige Sachen die frage ist halt ob es sich darauf beschränkt, es gibt ja Fälle wo Medikamente gegeben werden müssen die der Notsan nicht geben darf ich aber schon, wie siehts dann aus?

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Rollerfreake  14.09.2023, 12:09
@Firekid43333

Ja, schwere juristische Frage halt wie eingangs erwähnt. Das kommt vielleicht mitunter auch auf den Bereich an. Hier bei uns, darf ein Notfallsanitäter alles geben, was auf den RTW's an Notfallmedikamenten vorhanden ist und für alles Andere gilt, das man es sich nicht aus dem Ärmel schütteln kann. Nach den Rettungsdienstgesetzen (RDG) der Länder, ist auf jeden Fall der NotSan der Verantwortliche auf dem RTW, egal über welche medizinischen "Nebenqualifikationen" der Rettungssanitäter verfügt. Auf der anderen Seite, existiert halt eine bundesweite gesetzliche Hilfeleistungspflicht gemäß §323c Strafgesetzbuch (StGB) und im Dienst auch noch gemäß §13 StGB die Garantenstellung. Hier gilt im Verhältnis RDG des Landes und bundesgesetzliche Hilfeleistungspflichten halt wieder der Artikel 31 des Grundgesetzes (GG): "Bundesrecht bricht Landesrecht". Ich würde wie erwähnt raten, mit einem Fachanwalt für Medizinrecht über diese Thematik zu sprechen. Mfg

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xnxs04  05.10.2023, 23:21
@Firekid43333

Es würde mich interessieren was das Ergebnis mit dem Anwalt war 😄

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Firekid43333 
Fragesteller
 09.10.2023, 10:12
@xnxs04

Ach dafür geb ich kein Geld aus😅beim Anwalt

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Das solltest du mit der Organisation klären, welche dich anstellt. Als Arzt bist du für andere Handlungen zugelassen und versichert, auch wenn du nicht ausgewiesener Notarzt bist.

Firekid43333 
Fragesteller
 12.09.2023, 01:42

Naja gut aber Strenggenommen bin ich ja kein Arzt

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swiss1  12.09.2023, 01:45
@Firekid43333

Du hast einen Studienabschluss als Arzt, schliesslich waren auch die ersten Jahre identisch. Oder sehe ich das falsch?

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Firekid43333 
Fragesteller
 12.09.2023, 01:48
@swiss1

Du kommst aus der Schweiz oder? Also bei uns sind das zwei getrennte approbationen ich weiß nicht wie das bei euch ist. Wir dürfen uns aufjedenfall nicht als "Arzt" bezeichnen hier

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Das solltest Du mit der Organisation klären, für die Du fährst/fahren willst.

Firekid43333 
Fragesteller
 12.09.2023, 10:42

Ich glaube nur dass das selbst nicht so richtig Klarheit herrscht über die rechtliche läge

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