Abtreiben als Schüler?

10 Antworten

All diese Fragen werden im Rahmen einer Schwangerschaftskonfliktberatung z.B. bei der

http://www.profamilia.de/fachpersonal/beraterinnen/schwangerschafts-konfliktberatung.html

behandelt.

Nach den gesetzlichen Bestimmungen ist das Gespräch ergebnisoffen zu führen. Natürlich dient die Beratung dem Schutz des ungeborenen Lebens, der jedoch nur mit und nicht gegen den Willen der Schwangeren möglich ist.

Die Beratung umfasst die Konfliktklärung hinsichtlich der emotionalen, seelischen, partnerschaftlichen und lebensplanerischen Aspekten von Elternschaft bzw. eines Schwangerschaftsabbruchs.

Sie gibt Informationen über staatliche und andere Sozialleistungen und Unterstützungen – Elterngeld, Kindergeld, Unterhalt, Wohngeld, existenzielle Leistungen.

Du erhältst dort eine medizinische Aufklärung hinsichtlich eines operativen oder medikamentösen Eingriffs, eine Erläuterung der Rechtsgrundlage und bekommst die Kosten und Finanzierung eines Schwangerschaftsabbruchs erklärt.

Ein Schwangerschaftsabbruch innerhalb der ersten zwölf Wochen nach der Befruchtung (14 Wochen gerechnet ab dem ersten Tag der letzten Regelblutung) ist in Deutschland rechtswidrig, aber straffrei, wenn vorher eine Schwangerschaftskonfliktberatung mit dreitägiger Bedenkzeit eingehalten wird.

Die Absaugmethode ist die am häufigsten angewandte Methode des Schwangerschaftsabbruchs. Sie kann von der 6. bis circa zur 14. Schwangerschaftswoche p. m. angewendet werden. Heute seltener wird die Kürettage (Ausschabung) durchgeführt.

Ein medikamentöser Schwangerschaftsabbruch mit der "Abtreibungspille" Mifegyne® (RU 486) ist bis zur neunten Schwangerschaftswoche (also bis zum 63.Tag nach Beginn der letzten Monatsblutung) erlaubt.

Wenn man über kein oder nur ein geringes eigenes Einkommen (derzeit 1.075 € netto) verfügt, kannt man einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Die Kosten werden von dem Bundesland, in dem man lebt, übernommen, der Antrag muss jedoch bei einer Krankenkasse gestellt weden.

Wenn es für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch in Deutschland zu spät ist, bleibt einem nur der Weg ins benachbarte Ausland, z.B. hierhin:

http://www.abtreibungholland.de/abtreibung-niederlande

Alles Gute für dich!

Wenn du schon über drei monate Schwanger bist kannst du es eh vergessen. Da eine abtreibung nach diesem Zeitpunkt als Mord gewertet wird. Du könntest das Kind höchstens Abtreiben und es dann zur Adaption Freigeben. An deiner stelle würde ich aber erstmal mit dem vater reden. Und mit deinen Eltern.

Simon

Aussendienst  28.01.2017, 20:47

Wobei ich mir jetzt nicht vorstellen kann, daß jemand ein abgetriebenes Kind adoptieren will.

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Simxn  29.01.2017, 11:41

oh shit sry. da Hab ich wohl etwas falsch formuliert.... Ich meinte das Kind austragen und es dann zu Adaption freigegeben.

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Hallo

Wie alt bist Du denn? Bis 14 Jahre entscheiden die Eltern (oder als Variante müsste man über das Jugendamt gehen), zwischen 14-16 Jahren entscheidet der Arzt über die Reife und Einsichtsfähigkeit, ab 16 Jahren kann man selber entscheiden.

Ist die Schwangerschaft durch einen Frauenarzt bestätigt? In welcher Woche bist Du denn?

Eine medikamentöse Abtreibung geht nur bis zur 9. Woche. Bis zur 14. Woche ist eine Absaugung möglich in Deutschland. Danach ist eine Abtreibung nur noch im Ausland möglich (z. B. Holland bis zur 22. Woche). Danach bliebe nur noch Geburt, Pflegefamilie oder Adoption. Eine Abtreibung geht bei allen Methoden recht schnell.

Eine Abtreibung in Deutschland wird von der Krankenkasse übernommen, weil Du ja kein Einkommen hast. Hierfür muss ein Antrag gestellt werden vor der Abtreibung. Im Ausland wäre eine Abtreibung kostenpflichtig und die Methode ist meistens durch die Klinik gegeben.

Warst Du bei einem Beratungstermin, z. B. bei Pro Familia? Eine Abtreibung ist mit einer Bedenkfrist von 3 Tagen danach möglich.

Ich wünsche Dir alles Gute.

Freundlichen Gruss

tm

Ist nach drei Monaten nicht mehr legal. Du würdest Dich strafbar machen. Föten in diesem Alter sind voll entwickelt, es wäre wie Mord.

Anlaufstellen wären das Jugendamt.

"Was soll man machen wenn es über 3monate sind aber noch 5Jahre schule vor sich hat und kein Geld und keine Zeit für ein Kind?"

Wenn man kein eigenes Einkommen hat, sind die eigenen Eltern und der Kindsvater (bzw. dessen Eltern, wenn der halt auch noch entsprechend jung ist) für das Kind unterhaltspflichtig.

Wenn die alle nicht leisten können, dann gibt es prinzipiell Geld vom Amt.

Somit ist Geld an sich kein Problem (Problem kann eher sein, ob und wie man damit zu Recht kommt, z.b. mit Geld vom Amt zu leben).

Die Schule selbst ist verpflichtet auf Schwangerschaft und Mutterschaft rücksicht zu nehmen, so dass man z.b. im Allgemeinen (und natürlich wenn man das vorher mit der Schule abgeklärt hat) Prüfungen nachholen kann etc.

Insbesondere wenn eigene Eltern oder Eltern des Kindsvaters (oder gar der selber) einen unterstützen, ist ein erfolgreicher Schulabschluss möglich, besonders motivierte schaffen es sogar trotz Kind ohne Zeitverlust (schafft aber nicht jede).

Ferner gibt es die Möglichkeit das Kind zur Adoption freizugeben, wobei natürlich auch Frage ist, wie man selbst damit psychisch umgehen kann.