ab wieviel Jahren darf das kind entscheiden bei welchen Elternteil es wohnen will?

13 Antworten

Das geht ab dem 10. Lebensjahr, es muss das Jugendamt informiert werden und dieses schaut sich die Verhältnisse und Umstände an und unterhalten sich mit beiden Elternteilen

solltest du jedoch nur aufgrund eines Streites gehen wollen muss dir Bewusstsein das du nicht andauernd "wechseln" kannst im Normalfall wird es einmal durchgezogen und danach muss erst wieder etwas passieren, wobei es aber auch sein kann das dir eine Pflegefamilie angeboten wird

Die Tochter eines Kollegen (4 Jahre) wurde vor ein paar Tagen von einer Richterin befragt. Gesondert und einen Tag bevor der "Elterntermin" anstand. Aufgrund der Aussage der kleinen wird jetzt alles umgeschmissen und dem Wunsch der Kleinen (zum Papa zu ziehen) wird nachgekommen. Der neue Lebensgefährte der Mutter versohlte ihr den Hintern mehrmals und das hat sie der Richterin gesteckt. Das nenn ich mal: Zum Wohle des Kindes...

Heyy, Vorschlag:

Wenn du zu deinem Vater willst, hat deine Mutter da nichts zu melden ;) Allerdings darfst du sie nicht fragen, sondern eher sagen, dass du lieber zu deinem Vater willst, dass er nichts dagegen hat, was daran bitte so schlimm sein soll, und das wenn sie jemanden nicht mag, dass das nicht dein problem ist. Rede mit deinem Vater, dass du deine Mutter vor vollendete tatsachen stellst, Wenn du dich dann besser fühlst, hol das Jugendamt dazu, die werden dafür sorgen, das du dann auch zu deinem Vater ziehen kannst, allerdings muss dann da schon alles für dich fertig sein, dh ein Zimmer für dich, usw. Wenn es keine Probleme ausser deiner Mutter gibt, und solange sie nichts handfestes hat was dagegen spricht, sollte alles im grünem Bereich sein ;)

LG Lilly & viel Glück

Das entscheiden die Mitarbeitenden vom Jugendamt, je nach Reife des Kindes/Jugendlichen. Das kann man so pauschal nicht sagen. Kommt auch drauf an, was das Jugendamt für die beste Lösung für das Kind hält.

teafferman  22.12.2016, 08:35

Fachkräfte der Jugendämter haben nur dann Entscheidungsbefugnis, wenn Gefahr für Leib und Leben der minderjährigen Person besteht. Ansonsten entscheidet das Familiengericht. Das Jugendamt hat da nur beratende Funktion, wenngleich mancher Familienrichter auf Amtsgerichtsebene dem Rat des Jugendamtes folgt. Dann aber können Rechtsmittel eingelegt werden. 

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Entscheiden wird immer der Richter/die Richterin beim Familiengericht, aber ab dem 12. Lebensjahr (manchmal auch schon jünger) werden die Kinder auch befragt und in der Regel wird deren Wunsch auch nachgekommen. Voraussetzung ist, dass bei dem anderen Elternteil die Umstände passen, die Versorgung gesichert ist.