Ab wann informiert der Arzt die Eltern wegen einer Schwangerschaft?

7 Antworten

Das kommt darauf an, wie deine geistige Reife eingeschätzt wird. Wenn der Arzt bzw. die Person, die die notwendige Schwangerschaftsberatung durchführt, der Meinung ist, dass du reif genug bist, um eine solche Entscheidung für dich selbst zu treffen, dann kannst du auch ohne Zustimmung der Eltern abtreiben.

Allerdings frage ich mich, wie du das vor deinen Eltern verbergen willst. Eine Abtreibung ist nichts, was man mal so nebenher macht, egal ob es sich um eine medikamentöse oder operative Abtreibung handelt. Es ist stark anzunehmen, dass es dir anschließend körperlich nicht besonders gut gehen wird, und wenn du mit deinen Eltern in einem Haushalt lebst, werden die das durchaus mit bekommen.

Vielleicht ist es doch besser, die Eltern von dem geplanten Eingriff zu informieren. Verbieten können sie es sowieso nicht. Sie können höchstens Bedenken äußern.

Einzelfallabhängig, da sich hier zwei Rechtsgüter gegenüberstehen, auf der einen Seite die Schweigepflicht und auf der anderen Seite die rechtskräftige Einwilligung, die für die straffreie Durchführung einer medizinischen Maßnahme erforderlich ist.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat als höchstrichterliche Rechtsprechung entschieden, dass Minderjährige ab ihrem 15. Lebensjahr grundsätzlich schützenswerte Privatgeheimnisse haben können, auch gegenüber ihren Erziehungsberechtigten, über die der Arzt gemäß §203 Strafgesetzbuch (StGB) Stillschweigen zu bewahren hat.

Auf der anderen Seite, erfüllt auch jeder medizinische Eingriff primär den Straftatbestand der Körperverletzung nach §223 StGB und kann demnach nur dann straffrei durchgeführt werden, wenn eine rechtskräftige Einwilligung des Patienten oder bei Minderjährigen eben der gesetzlichen Vertreter vorliegt. Hierzu hat der BGH entschieden, dass Minderjährige ab ihrem 15. Lebensjahr selbst eine rechtskräftige Einwilligung in bestimmte medizinische Maßnahmen erteilen können, sofern sie über die erforderliche Einsichts- und Entscheidungsfähigkeit verfügen und die Tragweite ihrer Entscheidung nachvollziehen können. Du kannst demnach ohne einen Erziehungsberechtigten zum Arzt gehen und dir Blut abnehmen oder eine Ultraschalluntersuchung durchführen lassen. Eingriffe bei denen es jedoch zu einer Lebensgefahr oder zu schwerwiegenden gesundheitlichen Schädigungen kommen kann, bedürfen jedoch bis zur Volljährigkeit der Einwilligung der gesetzlichen Vertreter. Da der Arzt hier die Erziehungsberechtigten entsprechend aufklären muss, kann er kein Stillschweigen darüber bewahren.

Fazit: ich würde davon ausgehen, dass er bei einer 16 jährigen die Eltern informiert. Etwas anderes wäre vielleicht wenige Wochen vor Eintritt der Volljährigkeit gegeben. Ich meine hier mal eine BGH Entscheidung gelesen zu haben, dass es bei fast Volljährigen keiner Zustimmung der gesetzlichen Vertreter mehr bedarf, da der BGH der Ansicht ist, dass sich die geistige Reife innerhalb weniger Wochen nicht mehr wesentlich verändert. Einen Monat vor dem 18. Geburtstag, wird man wohl kaum deutlich weniger geistige Reife aufweisen als vier Wochen später am 18. Geburtstag. Diesbezüglich, bin ich mir aber gerade nicht mehr sicher.

Mfg

Der Frauenarzt informiert in diesem Alter gar nicht die Eltern - auch da greift die Schweigepflicht. Allerdings kann es sein, dass er ohne die Zustimmung zumindest eines Elternteils (die man sich gerichtlich erstreiten kann!) keinen Abbruch durchführt.

Denn Frauen unter 18 Jahre dürfen einen Schwangerschaftsabbruch auch ohne Wissen bzw. Einwilligung der Eltern durchführen lassen, wenn die nötige geistige Reife gegeben ist. Die nötige geistige Reife wird im Allgemeinen ab 16 vorausgesetzt.

Wenn ein Mädchen zwischen 14 und 16 Jahren alt ist, wird der Arzt vielleicht die Zustimmung der Eltern oder zumindest von einem Elternteil für den Schwangerschaftsabbruch einholen wollen. 

Letztendlich entscheidet also der Arzt, ob eine Minderjährige nach ihrer Einsichtsfähigkeit die Bedeutung und Tragweite des Eingriffs und seiner Gestattung zu ermessen vermag.

Denn für die Wirksamkeit der Einwilligung zu einer Behandlung kommt es nicht auf die Geschäftsfähigkeit an, also auf die Fähigkeit, Verträge selbstständig abschließen zu können, sondern – so der Bundesgerichtshof (BGH) – darauf, dass der Minderjährige „nach seiner geistigen und sittlichen Reife die Bedeutung und Tragweite des Eingriffs und seiner Gestattung zu ermessen vermag“. 

Der Minderjährige muss also eine eigenständige Nutzen-Risiko-Abwägungvornehmen können. Der Beginn der Einwilligungsfähigkeit ist an kein Mindestalter gebunden. Nach herrschender Meinung ist aber davon auszugehen, dass Minderjährige unter 14 Jahren nur in Ausnahmefällen bereits einwilligungsfähig sind.

Alles Gute für dich!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin seit fast 40 Jahren Hebamme

Ärzte haben Schweigepflicht - nicht nur "eine gewisse", sondern die normale Schweigepflicht.

Mit 16 bist du alt genug, um Entscheidungen über deine Gesundheit selbst zu treffen.

Das ist unterschiedlich und hängt von Deiner vom Arzt einzuschätzenden Einsichtsfähigkeit ab. Prinzipiell braucht man für den Eingriff und die dazugehörige Narkose schon eine Einwilligung der Eltern, ich kenne aber auch Ausnahmen

Woher ich das weiß:Berufserfahrung