Ab in den Urlaub??Stornokosten?

3 Antworten

Hallo,

die gegebenen Infos sind etwas dürfte, um wirklich zu helfen. Wenn das ganze Anfang Juli passiert ist, welche Schritte wurden seitdem unternommen? Welche Begründung gibt es für die Stornierung? Welcher Reiseveranstalter wurde gebucht? Wann hätte die Reise stattfinden sollen? Das sind viele relevante Infos, die man benötigt, um auch nur eine halbwegs vernünftige Info dazu geben zu können.

Für den Moment kann ich nur auf einen Punkt eingehen - daraus lernen und nächstes Mal im Reisebüro um die Ecke buchen... dort hat man einen Ansprechpartner, den man persönlich aufsuchen kann.

Wenn du mehr Infos gibst, kann man schauen, ob man konkreter helfen kann.

LG, Chris

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2006 in verschiedenen touristischen Bereichen tätig
oninissor 
Fragesteller
 03.08.2021, 14:21

Hallo Chris,

ich habe jetzt einige informationen eingeholt und die Nachricht von Ab in den Urlaub kopiert.Meine Daten waren nicht richtig.Die Reise sollte am 2.07.2021 stattfinden.

Mein Sohn hat die erste Rechnung nicht bekommen.

Am 01.07.2021 um 15:22 schrieb reiseberater@ab-in-den-urlaub.de:

Sehr geehrter Herr Rossi,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Wir bedauern es sehr, dass Sie mit der Abwicklung Ihrer gebuchten Reise nicht zufrieden waren.

Gern haben wir Ihr Anliegen geprüft und nehemn wie folgt dazu Stellung.

Sie buchten selbstständig online die oben genannte Reise verbindlich zu den AGB des gebuchten Reiseveranstalters LMX International ein. Unmittelbar nach Buchung erhielten Sie eine Auftragsbestätigung.

Die Rechnung vom Reiseveranstalter wurde Ihnen ebenfalls per Mail am 14.06.2021 um 09:44 Uhr per Mail zugesandt.

Am 22.06.2021 um 10:53 Uhr wurde Ihnen ebenfalls direkt vom Reiseveranstalter eine Zahlungsaufforderung mit Zahlungsfrist per Mail zugesandt. In dieser hieß es:

offener Reisepreis !!! Zahlungsfrist bis DONNERSTAG, 24.06.2021, 10:00 UHR zu LMXI - Auftrag: 2405726

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Laut Aussage des Reiseveranstalters lag diesem kein entsprechender Zahlungsnachweis bis zum genannten Termin vor.

Die Buchung wurde somit wie angekündigt vom Reiseveranstalter lt. AGB storniert.

Ihre Zahlung ist erst am 29.06.2021 beim Reiseveranstalter eingegangen.

Für die Erstattung des zuviel gezahlten Differenzbetrages bittet der Reiseveranstalter um Mitteilung Ihrer Bankverbindung.

614.06.21 09:441

Es tut uns leid Ihnen nichts anderes mitteilen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Bemühungen im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Reiseteam von www.ab-in-den-urlaub.de

Quality Management

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Funfroc  03.08.2021, 15:30
@oninissor

Hi,

es wurde also eine Buchung über ab in den Urlaub vorgenommen beim Reiseveranstalter LMX International. Bei der Buchung selbst wurde mit Sicherheit ein Haken gesetzt, dass die ABG von LMX Int. akzeptiert werden.

LMX Int. ist ein Reiseveranstalter im Bereich der sog. "dynamischen Paketierung" - hier gelten oft recht wenig kundenfreundliche Stornofristen. Diese sind in den AGB nachzulesen: https://www.lmx.de/pdf/AGB_Datenschutz_LMX_Viajes_2020.pdf

Bei einer kurzfristigen Buchung (<30 Tage vor Abreise) ist die Zahlung sofort fällig. Im Punkt 6 der AGB wird das Thema Rücktritt vom Vertrag bei Zahlungssäumigkeit behandelt.

Nun könnte man an der Stelle noch darüber diskutieren, ob die in der Zahlungserinnerung gesetzte Frist "angemessen" war. 2 Tage ist sicher sehr wenig - allerdings war der Zeitraum bis zur Abreise auch kurz...

Sollte man aber gegen die gesetzte Frist vorgehen wollen, kommen wir aber zum nächsten Problem: Der gebuchte Reiseveranstalter hat seinen Sitz auf den Kanaren... somit ist dort auch der Gerichtsstand.

Man muss auch mal ernsthaft hinterfragen, warum die erste Mail nicht angekommen sein sollte - ggf. weil sie im Junk gelandet ist. Dafür kann aber auch der Reiseveranstalter meist nichts.

Nach einer Reisebuchung kommt immer eine Bestätigung & Rechnung und wenn man eine kurzfristige Reise bucht und daraufhin nicht sofort eine Bestätigung hat, wäre ich spätestens am nächsten Tag, nachdem ich den Junk durchsucht habe, in der Hotline des Reisebüros (ab in den urlaub) oder des Reiseveranstalters.

Nun kann man das ganze sicherlich einem Anwalt vorlegen, aber alles in allem mach ich dir keine Hoffnungen, dass hier irgendeine Chance besteht, etwas gerichtlich ausrichten zu können. Ich denke, hier würde man schlechtem Geld nur noch Gutes hinterherwerfen.

Es bleibt nur, daraus lernen. Ehrlicherweise muss ich sagen, wir bieten einen solchen Reiseveranstalter schon alleine wegen des Gerichtsstandes in Spanien nicht an - bzw. weisen den Kunden explizit darauf hin, auf was er sich bei einer Buchung eben einlässt.

So hart das klingt, aber das war von deinem Sohn eine Kombination von Leichtfertigkeit und - freundlich formuliert - Dusseligkeit.

LG, Chris

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Kann es sein, dass das Geld zu spaet beim Veranstalter einging und dieser deshalb zur kostenpflichtigen Stornierung berechtigt war?

oninissor 
Fragesteller
 03.08.2021, 14:34

Ja da er die erste Rechnung nicht bekommen hat und die zweite sollte am 24.7.2021 bezahlt werden und ist leider erst am 25.7.2021 überwiesen wurden.

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1133 mit kurzer Frist schriftlich einfordern, dann sofort gerichtliches Mahnverfahren einleiten, falls nicht gezahlt wird. Bei Reiseveranstaltern ist das Insolvenzrisiko aktuell enorm, da würde ich kein Risiko eingehen.

Funfroc  03.08.2021, 15:33

Siehe Ausführungen unter meiner Antwort... das wäre wohl vergebene Liebesmüh, da hier Verschulden des Kunden vorliegt.

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Funfroc  03.08.2021, 15:49
@Account100

Buchung 14.6. für 2.7.

Zahlungserinnerung 22.6. mit Frist 24.6. --> Zahlungseingang erst am 29.6.

Zudem Veranstalter mit Gerichtsstand auf den Kanaren

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