Bekomme ich die Kosten für die Reiserücktrittsversicherung von der Versicherung zurück, wenn der Reiseveranstalter die Reise absagt?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

die Versicherung hat doch ihre Leistung erbracht - zum Beispiel einen Krankheitsfall abzusichern, der eingetreten wäre zwischen der Buchung und der Absage durch den Reiseveranstalter.

Davon abgesehen verstehe ich nicht, warum der RV dir unterstellen sollte, du hättest storniert, dann aber trotzdem eine vollständige Erstattung der Reise durchführt - das macht keinen Sinn.

LG, Chris

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2006 in verschiedenen touristischen Bereichen tätig
silentcaesar 
Fragesteller
 14.10.2021, 15:55

Ja weißt Du denn nicht, dass nur eine Stornierung des Reiseteilnehmers auch zu Übernahme der Reisekosten durch die Versicherung führen kann. Hier hat aber eine Stornierung/Reiseabsage durch den Veranstalter stattgefunden. Es ist überhaupt kein Versicherungsfall eingetreten. Nach meinem Rechtsgefühl kann eine Reise nicht kostenpflichtig versichert werden, wenn sie nicht vom Veranstalter durchgeführt wird. Die Versicherungskosten müssten auf Kulanz, von wem auch immer, erstattet werde.

Falls Du interessiert bist, schicke ich das Absageschreiben.

Es geht um die AIDA-Reise am 30.11. nach Südafrika. Vielleicht ist durch die Unterstellung meines Reiserücktritts erst der Versicherungsfall konstruiert worden.

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silentcaesar 
Fragesteller
 14.10.2021, 16:22
@silentcaesar

In diesem Fall wird die Versicherung obsiegen, weil sich für 250 € niemand ein Bein ausreißt. Sogar ich verzichte darauf, meine Rechtsschutzversicherung einzuschalten.

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SlightlyAnnoyed  14.10.2021, 16:51
@silentcaesar

Der Meinung kannst du zwar sein, aber rechtlich falsch. Das Versicherungsunternehmen hat die vertraglich zugesicherte Leistung (nämlich deine Reise zu versichern, solange sie bestand) erfüllt.

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silentcaesar 
Fragesteller
 14.10.2021, 17:14
@SlightlyAnnoyed

Falls sich nachträglich herausstellt, dass die Obliegenheiten der Versicherung z. B. Leistungen bei Reiseabbruch gar nicht hätte erfüllt werden können, ging die Versicherung wegen Reiseabsage ins Leere. Das müsste ein Jurist überprüfen, ich nicht. Habe fertig! Danke!

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Funfroc  15.10.2021, 10:57
@silentcaesar

Hi,

also nochmals ganz in Ruhe...

Ja weißt Du denn nicht, dass nur eine Stornierung des Reiseteilnehmers auch zu Übernahme der Reisekosten durch die Versicherung führen kann. Hier hat aber eine Stornierung/Reiseabsage durch den Veranstalter stattgefunden. 

Ich habe nichts anderes geschrieben - der Veranstalter hat abgesagt und daher auch erstattet.

Es ist überhaupt kein Versicherungsfall eingetreten. 

Richtig, deshalb hat AIDA ja auch erstattet, nicht die Versicherung reguliert.

Nach meinem Rechtsgefühl kann eine Reise nicht kostenpflichtig versichert werden, wenn sie nicht vom Veranstalter durchgeführt wird.

Das Problem ist, dass du vermutlich der Meinung bist, hier einen einzigen Vertrag abgeschlossen zu haben - dem ist aber nicht so. Du hast einen Vertrag mit Aida über die Reise und einen separaten Vertrag mit dem Versicherer über die Versicherung... dieser wiederum ist lediglich von AIDA vermittelt. Das sind zwei getrennte Rechtsgeschäfte. Auch die EU-Pauschalreiserichtlinie kennt die separat gebuchte Versicherungsleistung nicht als Teil einer sog. verbundenen Reiseleistung.

Die Versicherungskosten müssten auf Kulanz, von wem auch immer, erstattet werde.

Müssen und Kulanz sind zwei Worte die sich quasi ausschließen. Eine Kulanz ist nie ein Muss, deshalb ist es ja eine Kulanz. Und nochmals - die Versicherung hat geleistet.

Zwischen der Reisebuchung und der Absage der Reise hätte ja ein versicherter Stornierungsgrund eintreten können (schwere Krankheit, Tod eines Mitreisenden, Jobverlust,...) - und dann hätte die Versicherung entsprechend auch geleistet.

Falls Du interessiert bist, schicke ich das Absageschreiben.

Aida hat Standard-Schreiben dafür, die ich kenne und aus denen ich diese Behauptung nicht konstruieren kann - aber vielleicht bekommen Reisebüro-Kunden auch andere Schreiben, als Direktbucher. Sofern du hier lediglich den betreffenden Ausschnitt (anonymisiert) einstellen möchtest, würde mich zugegeben interessieren, aus welchem Satz, du das herausliest.

Es geht um die AIDA-Reise am 30.11. nach Südafrika. Vielleicht ist durch die Unterstellung meines Reiserücktritts erst der Versicherungsfall konstruiert worden.

Nein, denn es müsste ja ein Versicherter Grund vorhanden sein - also beispielsweise Krankheit - und darüber ein Nachweis erbracht werden...

Fazit nochmals. Die Versicherung ist getrennt vom Reisevertrag zu betrachten und hat seine Leistung (nämlich ein Risiko abzusichern) erbracht, auch wenn kein versicherter Schadenfall eingetreten ist. Somit kann von der Versicherung nichts erstattet werden.

Sollte eine Reiseabbruch enthalten sein, wäre dies der Teil, für den die Versicherung kein Risiko gehabt hätte - theoretisch könnte man dann für den Anteil also einen Rückzahlungsanspruch konstruieren... Wenn ich allerdings die Preisdifferenz zwischen RRV und RRV+Abbruch anschaue, sind das halt meist nur ca. 10 € - ob sich da der Aufstand lohnt?

LG, Chris

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silentcaesar 
Fragesteller
 15.10.2021, 13:15
@Funfroc

Habe inzwischen recherchiert: Es wird sehr unterschiedlich gehandhabt. Der größere Teil der Versicherungsprämie steht der Versicherung tatsächlich zu.

Gegenargument: Ich habe nicht müssen, sondern müssten geschrieben. Konjunktiv und Kulanz schließen sich nicht aus. Für mich ist nachteilig, dass zwischendurch der Versicherungsschutz bestand. Da hast Du ja recht.

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Funfroc  15.10.2021, 15:55
@silentcaesar

Falls du regelmäßig reist, ist die klare Empfehlung eine Jahresversicherung im ungefähren Wert der normalen Reisen - hat man mal eine Reise die teurer ist, kann man die Jahresversicherung auch für die eine Reise aufstocken.

Das Reisebüro um die Ecke berät dich sicher gerne und freut sich über Umsatz. Sowohl die Versicherung als auch die AIDA-Reise bekommst du online und im Reisebüro zum gleichen Preis :-) und zusätzlich hast du einen persönlichen Ansprechpartner für genau solche Fälle.

Frei nach dem Motto, das am Anfang der Pandemie von vielen Kundgetan wurde: #supportyourlocal

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silentcaesar 
Fragesteller
 15.10.2021, 15:58
@Funfroc

Das weiß ich alles, aber wegen eingeschränkter Mobilität im hohen Alter werden wir selten reisen. Die letzte Buchung war eine Ausnahme.

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Nein, bekommst Du nicht. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

Dass Dir der Veranstalter unterstellt, Du hättest storniert, kann ich nicht nachvollziehen, ist aber egal, weil Du ja den vollen Reisepreis zurückbekommt.

Dass das Reisebüro mit einer Versicherung zusammenarbeitet, ist normal (prozentual bekommen sie von den Versicherungen mehr als von der Reise).

Das "Pikante" daran ist, dass du eine Versicherung über 250 Euro abgeschlossen hast, die wohl nur auf die eine Reise bezogen war. Das gibt es deutlich günstiger.

silentcaesar 
Fragesteller
 14.10.2021, 16:14

250 € für eine 6000 € kostende Reise zu teuer?

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silentcaesar 
Fragesteller
 14.10.2021, 17:03
@tinalisatina

ADAC nimmt 330 für das ganze Jahr bei den teuren Reisen. Sag mir den Namen, und ich checke die AGB und Vergleichbarkeit. 130 kann nicht vergleichbar sein.

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tinalisatina  14.10.2021, 18:24
@silentcaesar

Ob wirklich vergleichbar ist, kann ich nicht sagen, dazu müsste ich ja Deinen Tarif kennen. Habe einfach mal gegoogelt. Aber selbst 330 für ein Jahr wäre besser als 250 für eine Reise.

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tinalisatina  14.10.2021, 19:38
@silentcaesar

Ja, das ist immer das Problem. Ich mache das seit Jahren nicht mehr. Von dem gesparten Geld kann ich mir mittlerweile zwei ausgefallene Reisen leisten.

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Funfroc  15.10.2021, 10:29
@silentcaesar

Billig ist es jedenfalls nicht...

Wir verkaufen bei uns Hanse Merkur - die durchaus zu den teureren gehören, aber eben auch im Schadensfall in der Regel schnell und gut regulieren. Jahres-RRV inklusive Abbruch und ohne Selbstbeteiligung bist du bei 6000 € mit 195 € Versicherungspreis dabei... und wie gesagt - das sind nicht gerade die Allergünstigsten am Markt, dafür aber mit gutem Leistungsversprechen.

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silentcaesar 
Fragesteller
 15.10.2021, 13:13
@Funfroc

Sehr Gut, würde ich machen, wenn ich öfter reiste.

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kommt auf den Vertrag an und ob er die Reise schuldhaft abgesagt hat. In dem Fall hat er den Schaden zu tragen (die Versicherungskosten)

silentcaesar 
Fragesteller
 14.10.2021, 15:32

In den AGB der Versicherungen ist nicht vorgesehen, dass der Reiseveranstalter zurücktritt.

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Funfroc  14.10.2021, 15:36

Die Versicherung hat eine Leistung erbracht - und hätte in einem Versicherungsfall zwischen Buchung und Reiseabsage des Veranstalters ja leisten müssen.

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Meliora  14.10.2021, 15:38

Unsinn!

Sagt ein Veranstalter die Reise ab, muss nie eine Reiserücktrittskostenversicherung des Kunden eintreten, weil der Veranstalter selbst den Reisepreis erststten muss, ist doch wohl logisch, aber auch wenn die V. keine Leistung erbringt, gibts kein Geld zurück.

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geheim007b  14.10.2021, 15:39
@Meliora

der veranstalter hat die kosten doch zurückerstattet, es geht um die kosten der Versicherung

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Gibt es nicht.

Wenn das Haus abbrennt wegen angekokelter Steckdose, bekommt man die Prämien für Elementarschadenversicherung auch nicht zurück.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Airliner sind eben ständig unterwegs...