Reise gewonnen - Urlaubsanspruch?
Im Betrieb muss der komplette(!) Urlaub fürs Folgejahr, bereits bis Ende November des lfd. Jahres fest(!) verplant sein, Überschneidungen unter den Kollegen darf es nicht geben.....
Mal angenommen, der Arbeitnehmer gewinnt im Folgejahr kurzfristig eine Reise bzw. bekommt eine geschenkt. Der Reisetermin steht fest und fällt außerhalb des geplanten(!) Urlaubs.
Hat der AN dann Anspruch, seinen fest geplanten Urlaub doch noch zu verlegen, obwohl zu dem Zeitpunkt schon ein Kollege Urlaub hat und nicht tauschen kann (oder will)? Oder gibt es einen Anspruch notfalls auch unbezahlten Urlaub zu nehmen? um die Reise antreten zu können.
PS: Es geht "nur" um einen 450-Euro-Job, in dem regelmäßig 2x die Woche gearbeitet wird.
6 Antworten
Nein, einen Anspruch gibt es nicht. Was hat denn der AG damit zu tun, wenn der AN an Gewinnspielen Teil nimmt. Kann er nicht selbst reisen, kann er die Tour an jemanden verkaufen oder verschenken oder mit dem Veranstalter verhandeln, den Termin evtl zu verschieben.
Nein, den Anspruch gibt es nicht.
Ist alles Verhandlungssache, denn Anspruch hast du keinen darauf.
Nein, da besteht kein rechtlicher Anspruch. Kann der Arbeitnehmer sich nicht mit dem Arbeitgeber einigen, faellt die Reise entweder aus, oder der Arbeitnehmer kuendigt rechtzeitig vorher seinen Job.
Theoretisch koennte man den Arbeitgeber zwar auf Urlaubsgewaehrung zum gewuenschten Zeitpunkt verklagen, im geschilderten Fall wird dieser aber sicher dringende betriebliche Gruende vorbringen koennen, die eine Urlaubsgewaehrung nicht zulassen.
dringende betriebliche Gruende
Da ist die Begründung aber wahrscheinlich nicht so ganz einfach bei einem Minijob zweimal in der Woche!
Anspruch nicht, aber man kann ja mal mit den Kollegen reden. Du brauchst ja den Gewinn auch nicht annehmen. Oder du kündigst, denn 450 Euro Jobs gibts wie Sand am Meer!