Reise gewonnen - Urlaubsanspruch?

6 Antworten

Nein, einen Anspruch gibt es nicht. Was hat denn der AG damit zu tun, wenn der AN an Gewinnspielen Teil nimmt. Kann er nicht selbst reisen, kann er die Tour an jemanden verkaufen oder verschenken oder mit dem Veranstalter verhandeln, den Termin evtl zu verschieben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Airliner sind eben ständig unterwegs...

Ist alles Verhandlungssache, denn Anspruch hast du keinen darauf.

Nein, da besteht kein rechtlicher Anspruch. Kann der Arbeitnehmer sich nicht mit dem Arbeitgeber einigen, faellt die Reise entweder aus, oder der Arbeitnehmer kuendigt rechtzeitig vorher seinen Job.

Theoretisch koennte man den Arbeitgeber zwar auf Urlaubsgewaehrung zum gewuenschten Zeitpunkt verklagen, im geschilderten Fall wird dieser aber sicher dringende betriebliche Gruende vorbringen koennen, die eine Urlaubsgewaehrung nicht zulassen.

Familiengerd  03.11.2021, 17:33
dringende betriebliche Gruende

Da ist die Begründung aber wahrscheinlich nicht so ganz einfach bei einem Minijob zweimal in der Woche!

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Anspruch nicht, aber man kann ja mal mit den Kollegen reden. Du brauchst ja den Gewinn auch nicht annehmen. Oder du kündigst, denn 450 Euro Jobs gibts wie Sand am Meer!