Urlaubsanspruch für duale Studenten?
Ich fange demnächst ein Praktikum in Rahmen meines dualen Studiums an und habe laut Vertrag einen Anspruch von 18 Tagen ( 1,5 Tage pro Woche ) Ich arbeite jeden Tag/ 32 Std pro Woche. Kann ich meinen Arbeitgeber um mehr Tage bitten oder habe ich, da es ein Pflichtpraktika ist, eig. keinen Anspruch auf Urlaub und sollte glücklich mit den 18 Tagen sein?
Danke!
3 Antworten
laut gesetz hat (ausnahmslos!!!) jeder arbeitnehmer anspruch auf den mindesturlaub von 4 Wochen oder 24 werktagen (bei einer 6-tage-woche). bei teilzeit mit weniger arbeitstagen pro woche muss der anspruch so berechnet werden, dass immer diese 4 wochen urlaub pro jahr ereicht werden.
wenn du an 5 tagen pro woche arbeitest, hättest du eigentlich diese 4 wochen oder 20 arbeitstage, auch wenn du nicht an jedem tag (durch unibesuch) im betrieb bist. das ist so ähnlich wie in der klassischen dualen ausbildung, dort wird die berufsschulzeit auch nicht auf den urlaub angerechnet.
ich kenne "duales studium" nur als variante mit einem festen arbeits-, bzw. ausbildungsverhältnis in kombination mit einem studium. ein praktikum in einem studium ist keine "duale ausbildung". hast du nur einen praktikumsvertrag, bist du de fakto kein "echter" arbeitnehmer, dann musst du damit zufrieden sein.
Beim Arbeitsverhältnis unterteilt man nochmal. Natürlich bekommen Späzstudirende, welche schon 10-20 Jahre im Betrieb sind keine Praktikantenstelle. Bei jungen ( 21 Jahre )"Neuankömmlingen" wie mir, vergibt man eher Praktikastellen.
Ok, danke für die Antwort.
In früheren Zeiten gab es bei Pflichtpraktika keinen Urlaubsanspruch. So klingt es für mich als super.
Die Frage stellt sich auch für die Dauer des Praktikums. Wenn es 12 volle Monate sind, dann klingt es nicht mehr so super, dann würde ich nachfragen, denn 5 Wochen sind es bei normalen Arbeitnehmern.
"Normale" Arbeitnehmer/ Azubis arbeiten aber auch 40h und nicht 32h was einer 3/4 stelle entspricht. Und für 3/4 sind 18 Tage völlig ok!
3,5 Jahre!!! Dann ist das nicht viel, denn die Erholung wirst du dann brauchen. In Österreich hat jeder Arbeitnehmer Anspruch von 5 Wochen, das sind dann bei einer 5 Tagewoche 25 Arbeitstage pro Woche. Oder in Stunden, wie bei meinem Arbeitgeber, bei 32 Wstd. sind das 160 Std. im Jahr.
Wann hast du dann noch Zeit für das Studium?
Die Vorlesungen finden 1x unter der Woche, nach der Arbeit und 1x am Wochenende statt.
Das scheint mir eine seltsame Form des Dualen Studiums zu sein. Aber nun biste drin im Vertrag und was in Österreich gilt, davon hab ich keine Ahnung.
Viel ERfolg
Erstmal danke für die schnelle Antwort.
Bin ich denn als Student mit Pflichtpraktikum "richtiger Arbeitnehmer", da bei einem Pflichtpraktika das (Er)lernen und Weiterbilden im Vordergrund steht und nicht das normale Arbeiten ?