Urlaubsanspruch bei Kündigung zum 15.01.2013

5 Antworten

Lass dir eine Bescheinigung des alten Arbeitgebers geben, dass du dort nicht anteilig Urlaub für 2013 genommen hast, dann steht dir der volle Jahresurlaub zu

Normalerweise wird der bereits genommene Urlaub beim alten Arbeitgeber beim neuen Arbeitgeber angerechnet.

Wenn du beim neuen Arbeitgeber also 30 Tage Urlaub bekommst, beim alten Arbeitgeber aber schon 3 tage hattest, hast du beim neuen Arbeitgeber noch 27 Tage Urlaub.

Manchmal gibt einem der neue Arbeitgeber aber auch die vollen Urlaubstage.

Beim alten Arbeitgeber hast Du keinen Anspruch mehr, Urlaub gibt es nur für volle Monate.

Sobald Du 6 Monate beim neuen AG arbeitest hast Du Anspruch auf den vollen Jahresurlaub.

Grundlage ist das Bundesurlaubsgesetz §§4 und 5

DerCAM  21.12.2012, 03:05

Absolut richtig und dafuer gibt's auch nen Daumen.

Ergaenzend sei erklaert, dass dein voller Jahresanspruch beim neuen Arbeitgeber somit entsteht, wenn du dort ueber den 14.7. hinaus beschaeftigt sein wirst. Scheidest du hingegen vor dem oder am 14.7.2013 wieder aus, erwirbst du dort nur einen Anspruch von einem Zwoelftel des Jahresurlaubs pro vollen Monat. Somit erwirbst du dort erstmals mit Ablauf des 14.2. einen Urlaubsanspruch von einem Zwoelftel, mit Ablauf des 14.3. kommt ein weiteres Zwoelftel hinzu und so geht's dann jeden Monat bis einschliesslich 14.7. Erst wenn das Arbeitsverhaeltnis auch am 15.7. noch besteht, hast du einen Anspruch auf den vollen Jahresurlaub.

So geht's dann auch in allen weiteren Jahren. Allerdings sind die Stichtage dann nicht mehr die 14. eines jeden Monats sondern die jeweils letzten Tage der jeweiligen Monate. Voller Jahresanspruch fuer 2014 und alle Folgejahre dann also ab dem jeweils 1. Juli. Davor mit Monatsablauf Januar das erste Zwoelftel und dann an jedem folgenden Monatsletzten bis einschliesslich 30.6. jeweils ein weiteres Zwoelftel. Erst ab dem 1.7. dann wieder voller Jahresanspruch.

Das oben Geschriebene betrifft zumindest den gesetzlichen Mindesturlaub von 24 Werktagen (20 Arbeitstagen bei 5 Tage Woche). Bezueglich eines moeglicherweise vertraglich vereinbarten diesen ueberschreitenden Urlaubsanteils kann hingegen vertraglich auch eine andere Regelung wirksam getroffen werden. Den gesetzlichen Mindestanspruch betreffend kann aber von der oben beschriebenen gesetzlichen Regelung nicht wirksam zuungunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden.

Soweit ich weiß kannst du dann genau einen Urlaubstag nehmen. Der Urlaub wird ja au die Zeit in der du noch da bist runtergerechnet. Anspruch hast du also schon. Wieviel Urlaub hast du denn im Jahr?

Du hast für jeden voll gearbeiteten Monat einen Anspruch auf 1/12 des Jahresurlaubs. Für 2013 entsteht also KEIN Anspruch beim jetzigen Arbeitgber mehr. Du bekommst dann deinen vollen Urlaub vom neuen Arbeitgber.