Kein freier Tag bei Urlaub?

8 Antworten

Im Bundesurlaubsgesetz ist von Werktagen die Rede, also von den Tagen Montag bis Samstag. Wenn im Arbeitsvertrag der bezahlte Erholungsurlaub auch in Werktagen angegeben ist, man aber nur fünf Tage in der Woche arbeitet, muss man den Gesamturlaubsanspruch ertmal in Arbeitstage umrechnen.

36 Werktage Urlaub entsprechen einen ununterbrochenen Urlaub von 6 Wochen. Wenn man 5 Tage in der Woche arbeitet, sind diese 6 Wochen also 30 Arbeitstage, die man der Arbeit fernbleiben darf aber trotzdem sein Gehalt bekommt.

Macht man an einem Montag Urlaub, reduziert sich der Resturlaubsanspruch um einen Arbeitstag. Macht man 2 Wochen Urlaub, reduziert sich der Resturlaubsanspruch um 10 Tage.

Es ist also tatsächlich so, dass bei einem Urlaubsanspruch von 36 Werktagen tatsächlich auch die freien Werktage mitgerechnet werden. Allerdings kann man selbstverständlich seinen Urlaub auch in der Nacht von Montag auf Dienstag enden lassen - genauso wie andere Arbeitnehmer ihren Urlaub in der Nacht von Freitag auf Samstag enden lassen und dann Montag wieder zur Arbeit erscheinen.

Am Ende der Berechnungen muss jedenfalls der Arbeitnehmer 30 freie Tage (die wie Arbeitstage bezahlt wurden) gehabt haben.

Um diesem Kuddelmuddel vorzubeugen, würde ich jedem Arbeitnehmer empfehlen beim Abschluss eines Arbeitsvertrages darauf zu achten, dass der Erholungsurlaubsanspruch in Arbeitstagen ausgedrückt wird. Das wäre dann wirklich eindeutig, weil nichts umgerechnet werden muss.

Hallo

Sieh bitte in deinen Arbeitsvertrag, steht dort "WERKTAGE" ist die Antwort von "heinmück" zutreffend. Steht dort "ARBEITSTAGE" ist deine Annahme richtig, dass der Freie Tag, bei Dir der Dienstag, nicht eingerechnet werden darf!

http://bundesrecht.juris.de/burlg/

MfG SB

Der freie Tag steht dir zu, wenn er nicht mitten im Urlaub ist. Also Montags arbeiten, Dienstags freier Tag und ab Mittwoch Urlaub.

Der dienstag existiert sozusagen nicht im Bezug auf das Arbeitsverhältnis. >Folglich kannst Du weder arbeiten noch Urlaub machen am Dienstag. gruß naibaf8989

Da Du ja nicht arbeitest und somit Dienstags auch keinen Anspruch auf Gleitzeit hast JA !

erweh  28.08.2009, 12:12

Was soll denn diese Antwort???