Stornierung einer telefonisch gebuchten Reise?

5 Antworten

Wenn die AGB des Veranstalters nicht wirksam in den Reisevertrag einbezogen wurden, kann er sich auch nicht darauf berufen. Statt dessen wird er einen Schadensersatz fuer alle Schaeden verlangen, die ihm wegen deines Ruecktritts entstanden sind. Dazu zaehlt auch der entgangene Gewinn.

Abziehen muss er aber eingesparte eigene Kosten oder den Erloes, den er bei einem eventuellen anderweitigen Verkauf der Reise erzielt hat. Dass er die Reise anderweitig verkaufen konnte, wirst du allerdings beweisen muessen. Ob dir das aber gelingen wird? Bedenke dabei bitte auch, dass bei Flugreisen meist die billigsten Tickets gebucht werden, die in aller Regel nicht umgebucht werden koennen.

Wenn du dich also darauf berufen willst, dass die AGB nicht wirksam in den Reisevertrag einbezogen wurden, kann der Schuss durchaus nach hinten losgehen und die Sache fuer dich leicht teurer als 25% des Reisepreises werden kann.

Hallo,

schwieriges Thema. Grundsätzlich kommt ein Vertrag auch fernmüdlich zustande. An sich solltest du bei der Buchung über eventuelle Stornobedingungen informiert werden. In wie weit man sowieso wissen kann, dass bei einer Reise Stornokosten direkt nach der Buchung anfallen, ist schwierig zu beantworten.

Vermutlich hast du aber anschließend die Buchungsbestätigung bekommen und darauf die entsprechenden Bedingungen unterschrieben. Somit hast du die Bedingungen dann akzeptiert.

LG, Chris

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2006 in verschiedenen touristischen Bereichen tätig
Rosenstrauch 
Fragesteller
 02.03.2018, 14:16

Vielen Dank, habe nichts unterschrieben. Unterlagen bekam ich als Email.

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Funfroc  02.03.2018, 14:35
@Rosenstrauch

Hallo,

wie gesagt, ein Vertrag kommt auch fernmündlich zustande. Nur ist ohne Schriftstücke eben die Beweisführung im Zweifel wesentlich schwieriger.

Nun ist die nächste Frage, wie der Storno von dir ausgelöst wurde. Schriftlich per Mail oder wieder telefonisch. Wenn es per Mail war, könnte man die Rechtsauffassung vertreten, du hast die Bedingungen erhalten, nicht widersprochen und durch den Storno sogar akzeptiert. Nennt sich konkludentes Handeln, aber ob das in dem Fall so gesehen werden kann, wird dir nur ein Anwalt verraten können.

Dass man aus einer Stornierung eines Auftrages, unabhängig der Branche, ein Schadensersatzanspruch des Leistungserbringers folgt ist aber nur logisch. Siehe hierzu die Antwort von Caveman.

Ich nehme an, dass durch Stornierung die Variante der Anfechtung schon nicht mehr besteht. Anfechtung des Vertrages wäre meiner Ansicht nach aber die einzige Variante, ohne Kosten da raus zu kommen.

LG, Chris

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Wenn ich telefonisch buchen lasse, muss der Kunde den AGBs zustimmen, das Gespräch wird auch aufgenommen, weiß nicht, ob das alle Büros machen. Wenn man eine Reise gebucht hat und wieder storniert fallen Stornokosten an, ausser der Veranstalter ist kulant.

Bei Telefonbuchungen muss man solche Klauseln einfach erfragen.

Du musst zahlen. Das ist eben der Nachteil bei Onlinebuchungen, wenn man die Geschäftsbedingungen nicht genau durchliest.

Skibomor  02.03.2018, 11:03

Sie hat ja nicht online gebucht, sondern telefonisch...

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Skibomor  02.03.2018, 19:57
@TheAllisons

Das ist mir klar - aber du hattest was von Onlinebuchungen geschrieben...

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eggenberg1  22.07.2018, 15:27
@Skibomor

dann wird sie die reise auch irgendwo gelesen haben , mit adresse ,wo sie die buchen kann und genau dort werden auch die bedngungen genannt worden sein

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Ich fürchte, da hast du keine Möglichkeiten. Eigentlich wird vorausgesetzt, dass jeder weiß, dass bei Reisestornierungen Stornogebühren anfallen.