28 jhr., verheiratet , ausbildung sozialassistentin, kein anspruch auf hartz 4?

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Hier heißt es über für die berufsbegleitende Ausbildung zum Sozialassistenten und deren Förderungsmöglichkeiten:

Die Bundesagentur für Arbeit vergibt beispielsweise den Bildungsgutschein, der bis zu 24 Monate lang für eine finanzielle Förderung sorgt. Die genauen Voraussetzungen, Bedingungen und Leistungen können Sie auf der Plattform der Agentur für Arbeit nachlesen oder direkt im Jobcenter erfragen. Ebenfalls haben Sie durch das BAföG die Möglichkeit, eine finanzielle Förderung in Anspruch zu nehmen, wenn Sie eine Fachschule für Sozialwesen oder eine Berufsfachschule besuchen.

Das Jobcenter kann auch sagen, wir übernehmen

a) die Kosten für den Lebensunterhalt während einer Ausbildung,

b) die Kosten für die Ausbildung

c) oder beides

d) oder gar nichts.

Für Punkt d) spricht: "(5) Auszubildende, deren Ausbildung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes dem Grunde nach förderungsfähig ist, haben über die Leistungen nach § 27 hinaus keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts." SGB II § 7 Leistungsberechtigte. Aber gleich danach folgen die Ausnahmen, auch noch in Absatz 6.

Entscheidend ist jedenfalls die Beurteilung des Einzelfalls. Wenn der Vermittler oder der Berufsberater des Amtes zu dem Schluss kommt, dass eine bestimmte Ausbildung oder Weiterbildung oder Umschulung für eine bestimmte Person nicht die notwendige und geeignete ist, wird nach anderen Möglichkeiten gesucht - einschließlich einer einfachen zumutbaren Arbeit im Sinne von SGB II § 10 Zumutbarkeit.

Gruß aus Berlin, Gerd

Wenn du eine Ausbildung machst, kannst du vielleicht BAföG beantragen

Mein Rat: Mach einen Termin mit der Agentur für Arbeit und besprich Deine berufliche Zukunft und Deine Wünsche dort. Die können Dir helfen.

Nennt sich BaföG, nur ob man was bekommt ist fraglich, den die Zahlen nur bis zu einem bestimmten Alter.