Sozialwohnung meiner Schwiegermutter?

4 Antworten

Untermietvertrag mit der Schwiegermutter schließen, und alles sollte zunächst gut sein.

Ohne etwas Schriftliches wird das Jobcenter keine "Kosten für Unterkunft und Heizung" erstatten.

Vielleicht reicht es auch schon, wenn die Schwiegermutter papierschriftlich bestätigt, daß Ihr gegen Kostenbeteiligung bzw. gegen Kostenübernahme dort wohnt.

Die Kosten müssen beziffert sein, und der Vermieter sollte diese Angaben bestätigen.


Jenny251291 
Fragesteller
 31.08.2021, 13:29

Untermietvertrag geht ja nicht, weil es eine Sozialwohnung ist, oder?

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Agamemnon712  01.09.2021, 08:06
@Jenny251291

Mir wäre nicht bekannt, das das nicht geht. Sozialwohnung hin oder her.

Der Vermieter muß einem Untermietvertrag zustimmen.

Oder Ihr müßt Euch in den Hauptmietvertrag mit aufnehmen lassen oder eben diese Lösung:

Vielleicht reicht es auch schon, wenn die Schwiegermutter papierschriftlich bestätigt, daß Ihr gegen Kostenbeteiligung bzw. gegen Kostenübernahme dort wohnt.
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Was schreibst Du denn für einen Unsinn ?

Erst einmal könnt ihr nicht einfach so die Wohnung übernehmen, da müsste die Schwiegermutter erst einmal kündigen.

Dann kommt es auf den Vermieter an ob er euch einen neuen Mietvertrag gibt oder nicht.

Wenn die Schwiegermutter seit Jahren arbeitslos ist, kann sie kein Krankengeld beziehen.

Warum zahlt sie denn die Miete nicht selber, hat sie doch sonst auch gemacht ?

Dann zahlt ihr eben nur 3/4 von der Warmmiete, solange das Kind noch nicht da ist und es keinen Untermietvertrag gibt, dass muss im Antrag nur angegeben und nachgewiesen werden, dass auch tatsächlich Miete von euch gezahlt wird.

Dein Mann sollte bei diesem Netto ja sicher um die 1000 Euro Brutto haben, dann könnte er um die 280 Euro Freibetrag vom Netto in Abzug bringen und er hätte dann ggf.nur um die 550 Euro anrechenbares Erwerbseinkommen.

Alleine der Regelbedarf für den Lebensunterhalt liegt schon bei derzeit 401 Euro, es blieben dann ohne Miete nur um die 150 Euro die angerechnet werden könnten.

Dann müsstest Du für dich immer noch um die 350 Euro für den Lebensunterhalt bekommen und bis zur Geburt einen Mehrbedarf von 17 Prozent von den 401 Euro Regelbedarf.

Dazu kämen für das Kind von 0 - 5 Jahren derzeit 283 Euro Regelbedarf, abzüglich 219 Euro Kindergeld, also weitere 64 Euro an Aufstockung.

Unter welchem Status wohnt ihr denn bei der Schwiegermutter? Es sollte doch zumindest ein Untermietvertrag existieren. Bei Aufstockung werden die Kosten der Unterkunft pro Kopf aufgeteilt.


Jenny251291 
Fragesteller
 30.08.2021, 18:55

Nein, leider nicht. Sie hat uns einfach so aufgenommen.

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DerHans  30.08.2021, 18:56
@Jenny251291

Weiß der VERMIETER das denn überhaupt? Wenn nein, könnt ihr euch demnächst eine andere Wohnung suchen.

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Ihr wohnt mit, derzeit, 4 Personen bei der Schwiegermutter in einer Sozialwohnung?

Weiß denn der Vermieter der Schwiegermutter davon?

Zahlt ihr Miete an die Schwiegermutter?

Bekommt die Schwiegermutter keine Sozialleitungen, Hartz4 oder Grundsicherung?