125er Mit mehr als 15 PS drosseln?

3 Antworten

Es gibt hier das Stichwort Leistungsgewicht. Das Zweirad darf maximal 0,1 kW Motorleistung pro kg Leergewicht aufweisen, damit es als Leichtkraftrad zuge-lassen werden kann. Und das musst Du hier berücksichtigen.

19Michael69  27.07.2018, 01:17

Für die gedrosselte Leistung und sogar etwas mehr ist sie "schwer genug".

Mit mehr als 11 kW darf er sie dennoch nicht fahren.

Ein Leichtkraftrad hat per Definition mehr als 50 ccm, nicht mehr als 125 ccm und nicht mehr als 11 kW.

Um als Leichtkraftrad zu gelten und "zugelassen" zu werden, ist das Leistungsgewicht vollkommen unerheblich.

Das spielt nur bei der Fahrerlaubnis Klasse A1 eine Rolle.

Gruß Michael

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Hallo Jonny,

meinst du die DT 125 oder die TDR 125?

Ist aber auch egal - denn das geht mit beiden, sofern es dafür einen zugelassen Drosselsatz auf 11 kW gibt.

Einfach "irgendwie" drosseln geht nicht.

Die Drosselung muss nach Einbau abgenommen und eingetragen werden.

Dann darfst du sie mit der Klasse A1 fahren.

Viele Grüße

Michael

Wenn entsprechend der Drosselung die Eintragung erfolgt, darfst Du gedrosselt mit Klasse A1 fahren.