125er Leistung steigern?
Hallo zusammen,
ich wollte nur kurz fragen ob ich auf legalem Wege die Leistung einer 4-Takt 125er von ca. 10PS auf die mit A1 erlaubten 15PS erhöhen kann.
Danke im Vorraus
4 Antworten
Wenn das Fahrzeug typenbedingt in seiner individuellen Typenzulassung laut Papieren / Typengenehmigung seitens Hersteller nicht auf 15 statt 10 PS ausgelegt ist, wirdt Du es beim TÜV kaum per Einzelannahme umgeschrieben bekommen.
Etwas anders sieht es aus, wenn die herstellerseitige Typenzulassung für Dein LKR wirklich mehr als 10 PS vorsieht, und es nur nachträglich gedrosselt wurde.
Dann kann man es unter Beibringung der entsprechenden Unterlagen evtl. vom TÜV wieder auf die ursprüngliche Leistung zurückschreiben lassen.
Ohne Segen vom TÜV geht aber in diesem Bezug garnichts .
Wenn es dieses Modell exakt nicht mit mehr als den besagten ~ 10 PS in der allgemeinen Typenzulassung gibt, hast Du schlechte Karten beim TÜV. 🙁
Dann, keine Chance, es sei denn Du verfügst über größere Geldmittel. Aus einem 125ccm - Einzylinder- 4-Taktmotor eine Mehrleistung von 50% herauszukitzeln würde einer ingeneurischen Meisterleistung gleich kommen.
Bei einem guten 4-Takter mit 125 ccm sind 11 KW / 15 PS eigentlich noch ein ganz entspanntes Leistungsverhältnis für einen halbwegs normalen Motor dieser Anwendung und dieses Hubraums. Nicht umsonst definiert der Gesetzgeber hier für Führerscheinklasse A1 o.g. Eckwerte.
Rein technisch wäre es somit nicht unbedingt die grosse Ingenieursleistung für den Motor alleine. Ich gehe mal entweder davon aus, dass es sich um recht alte Technologie handelt ( sprechen wir hier in Grössen mehrerer Jahrzehnte ) , oder das hinterfragte LKR stammte noch aus der Ära, wo eine 125-er u18 höchstens ~ 80 fahren durfte und somit entsprechend alter FS-Regularien bereits ab Werk noch zusätzlich gedrosselt werden musste für die damaligen Zulassungsvorschriften.
FS verneinte aber ( zumindest eigenen Wissens ) diese Möglichkeit.
Ändert somit ohne anderslautende Vergleichspapiere des selben Typenmodells mit höherer Leistung nichts an den Chancen vorm TÜV.
Die 125er sind meist ausgereizt, wenn sie auf den Markt kommen. Sie sollen preiswert und gleichzeitig langlebig sein. Das die Eckwerte fü die Zulassung beim A1 bei 15 PS liegt, liegt daran das noch reichlich gebrauchte 2-Takter in der Leistungsklasse auf dem Markt waren.
10,3 PS sprechen bei einer halbwegs modernen 125-er nicht unbedingt für "ausgereizt" ( ausser es wurde das billigste vom billigsten als Neufahrzeug gekauft )
Wenn 11 KW / 15 PS in halbwegs modernen Serien nicht fast schon Standard wären, so wären diese Vorgaben nicht EU-Einheitlich in die Fahrerlaubnisklasse "A1" der aktuellen Verordnung nebst dem Zusatzhinweis : " ... oder nicht mehr Leistungsgewicht als 0,1 KW / KG ) aufgenommen worden.
Ohne exakte Benennung von Hersteller und Type des hinterfragten LKR kann man allerdings auch nichts weiter sagen.
Das Problem. Mit der Leistungssteigerung verändert sich das Abgasverhalten und somit wär es nichtmehr Legal ;)
So wie die anderen schon geschrieben haben ;-)
Das "legal" zu ändern, wäre mit Umstand, Aufwand und Kosten verbunden, dass du dir dann auch gleich eine andere 125er mit der gewünschten Leistung kaufen kannst.
Viele Grüße
Michael
Der technische und somit finanzielle Aufwand dürfte immens sein. Ich schließe mich ansonten der Antwort von Parhalla2 in vollem Umfang an.
Leider hat sie vom Werk nur 10,3PS :/