Für Kinderpornografie angezeigt werden?

8 Antworten

Also erstmal ist es Jugendpornographie und keine Kinderpornographie.

Dann gilt: Wenn das Material eine sexuelle Interaktion "fokussiert" oder auf ein Geschlechtsteil direkt gerichtet ist, dann handelt es sich um Jugendpornographie.

Darin steckt, dass sich gegenseitig Nacktbilder schicken nicht strafrechtlich relevant ist, außer eben das oben genannte.

Es kann also wirklich sein, dass er mit einer Klage etwas bewirken kann.

Es ist so eine gute Freundin von mir ist jetzt 18, bald 19 war mit einem Jungen fast zusammen der 15, bald 16 wird.

Das wäre KEINE Kinderpornografie - da sie über 14 Jahre alt sind. (Deutsches Recht).

Er will sie jetzt dafür anzeigen, weil sie Streit hatten das sie diese Aufnahmen besitzt und möchte der Polizei sagen sie hat Kinderpornografie auf dem Handy. Er sagt auch die Polizei würde dann ihr Handy mitnehmen und ihr Haus stürmen.

Das fällt dann ja eher unter den Fall "Entscheidungen, die man bedauert".
(Deshalb muss man genau hinsehen - es gab schon Fälle, in denen versucht wurde auf "Vergewaltigung" zu plädieren, nur weil man den Sex mit dem Partner im nachhinein bedauert hat. Streng genommen Schläge ins Gesicht für die echten Opfer!)

Wie gesagt: Es ist keine KiPo - wenn Jugendpronographie, die zwar ebenfalls streng geahndet wird - aber auf anderen rechtlichen Grundlagen steht.

Einfach auf Beschuldigung jemand hätte KiPo wird man weder Hausdurchsuchung noch Beschlagnahmung von Handys durchbekommen.
Und wenn, dann entscheidet das die strafverfolgende Behörde.

Wird da wirklich etwas passieren?Muss sie Angst haben oder redet er einfach nur Quatsch.

Was sollte denn passieren?
Glaubst Du ernsthaft, dass die Polizei auf "dummen Zuruf" sofort reagiert?

Vor allem wird sie mit Sicherheit keine schmutzige Beziehungswäsche waschen wollen. So was kommt ja schnell raus.

Ich hoffe mal, sie hat ihn per Chat gefragt. Das macht die ganze Sache unkomplizierter. Sie muss die Aufnahmen löschen, wenn er das will (vgl. Aktenzeichen: VI ZR 271/14). Eine Aussprache zwischen den beiden ist wahrscheinlich die beste Lösung.

Bei den Aufnahmen handelt es sich nicht um Kinderpornografie (vgl. § 184b Abs. 1 Nr. 1 StGB). Strafrechtlich spricht man von Jugendpornografie (vgl. § 184c Abs. 1 Nr. 1 StGB). Die Herstellung, der Besitz und die private Verbreitung von jugendpornografischen Inhalten ist legal, wenn die dargestellte Person, also der 15-Jährige, seine Einwilligung gegeben hat (§ 184c Abs. 4 StGB).

Der Freund scheint zu überreagieren und er hat offensichtlich genauso wenig Ahnung wie viele andere hier. Eine Anzeige könnte dennoch Probleme verursachen, denn die Staatsanwaltschaft ist gezwungen, dem Fall nachzugehen, auch wenn er nicht auf wahren Tatsachen beruht. Sie sollte nochmal mit ihm reden.

Melin361a 
Fragesteller
 29.04.2022, 16:28

Ja sie hat ihn per Chat gefragt und hat den Chat wie gesagt auch noch.

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TabrisTheMAP  29.04.2022, 16:46
@Melin361a

Das ist gut. Ich denke nicht, dass sie komplizierte Probleme bekommt, selbst wenn er zur Polizei geht. Sie soll ihn sagen, dass sie nichts Illegales gemacht hat und Angst muss sie also keine haben.

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Es ist völlig egal ob er ja sagt oder nicht Kinderpornographie ist verboten.

Fertig aus.

TechPech1984  29.04.2022, 14:42

das ist nicht kinderpornographie , kind ist unter 14 , das ist jugendpornographie dennoch strafbar .

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Osterkarnigel  29.04.2022, 14:45
@TechPech1984

Hab nicht behauptet das es das ist hab nur behauptet das es in dem fall egal ist ob die Person zustimmt oder nicht.

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TabrisTheMAP  29.04.2022, 15:49
@S36510
Ab den 16. Lebensjahr ist man kein kind mehr was ich weiß!

Ab Vollendung des 14. Lebensjahres. (Siehe § 1 Abs. 1 Nr. 1 JuSchG)

@Osterkarnigel

Hab nicht behauptet das es das ist hab nur behauptet das es in dem fall egal ist ob die Person zustimmt oder nicht.

Die Behauptung stimmt nicht. Jugendpornografische Inhalte darf man "ausschließlich zum persönlichen Gebrauch mit Einwilligung der dargestellten Personen" herstellen und besitzen. (§ 184c Abs. 4 StGB)

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skiddy  29.04.2022, 14:44

Wenn, dann ist das Jugendpornographie und keine Kinderpornographie.

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Kinderpornographie betrifft Objekte bis 13 Jahre.

Darüber wäre es maximal Jugendpornographie. Deswegen soll er gerne anzeigen. Sein Handy wird dann natürlich auch beschlagnahmt, er hat ja an dem Hergang ebenfalls mitgewirkt :)

Das gehört in den Bereich leerer Drohungen.