Was passiert denn(erwischt beim klauen)?

2 Antworten

Ab 14 kann dir was passieren, da du strafmündig bist... Da du die Straftat mit 13 begangen hast, wird das Verfahren wahrscheinlich eingestellt. Trotzdem finde ich es sehr traurig und bedauerlich, dass du wohl offensichtlich so arm bist, dass du eine Straftat begehen musst, um an ein Produkt zu kommen!

LOZRIALSHD 
Fragesteller
 21.10.2021, 21:28

Ich habe halt nd viel

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360noscope833  21.10.2021, 21:30
@LOZRIALSHD

Trotzdem ist stehlen nicht der richtige Weg! Such dir Nachbarn bei denen du Straße kehren kannst, Gartenarbeiten machen kannst, etc! Jeder andere Mensch muss auch für das was er hat arbeiten. Denk dran, wenn du 14 bist gibt's sozialstunden und höhere strafen, da kommst du dann (zu Recht) nicht mehr ungeschoren davon.

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LOZRIALSHD 
Fragesteller
 21.10.2021, 21:31
@360noscope833

Danke ich bereue auch was sich getan habe meine mutter wird sehr enttäuscht sein

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360noscope833  21.10.2021, 21:32
@LOZRIALSHD

Definitiv, kein Elternteil hört gerne, dass das Kind Straftaten begeht. Und wie du siehst, 5 Tage zuvor stellst du noch die Frage und jetzt wirst du schon erwischt, Straftaten fliegen immer auf, also lass es lieber...

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LOZRIALSHD 
Fragesteller
 21.10.2021, 21:36

Muss ich dann mit 14 vor Gericht oder so?

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360noscope833  21.10.2021, 21:41
@LOZRIALSHD

So genau bin ich (zum Glück) nicht im Thema drin, könnte mir aber sehr sehr gut vorstellen dass es so ist (kommt drauf an was du stiehlst oder welche andere Straftat du begehst).

"Unmündige Minderjährige (unter 14 Jahren) sind strafunmündig, d.h. sie können vom Gericht nicht verurteilt bzw. bestraft werden. Es erfolgen also keine Anzeige und kein Eintrag ins Strafregister.

Die Polizei erstattet aber trotzdem einen Bericht an die Staatsanwaltschaft. In der Staatsanwaltschaft wird ein Register geführt, wo diese Straftaten eingetragen werden. Dieses Register wird nur intern geführt und ist kein Strafregister.

Erfährt die Staatsanwaltschaft von Straftaten Unmündiger, wird das Verfahren eingestellt.

Werden Jugendliche mit 14 Jahren wieder straffällig, wird dann im Einzelfall dieses genannte Register hinzugezogen. Dann wird entschieden, ob eine diversionelle Maßnahme  (z. B. Zahlung eines Geldbetrags, gemeinnützige Leistung,…) ausreicht, um die Jugendlichen von weiteren Straftaten abzuhalten oder ob die Jugendlichen zu einer gerichtlichen Verhandlung geladen werden."

So, das hab ich mal schnell gegoogelt. Also doch, du kannst noch zu etwas verurteilt werden mit 14 was du mit 13 getan hast. Dementsprechend: ja, du kannst dann vor Gericht kommen!

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LOZRIALSHD 
Fragesteller
 21.10.2021, 21:41
@Sina1234567

Scheiße was passiert dann? Habe die straftat ja mit 13 getan

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360noscope833  21.10.2021, 21:43
@LOZRIALSHD

Dann kannst du mit 14 im Nachhinein zu Sozialstunden oder Geldstrafe verurteilt werden. (Oder sogar Jugendknast...)

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360noscope833  21.10.2021, 22:02
@LOZRIALSHD

Wenn du sofort aufhörst zu stehlen oder andere Straftaten zu begehen dann gar kein Knast. Das passiert nur wenn du weiter machst und damit zum Wiederholungstäter wirst. Je nach Härte des Urteils / je nach Straftat können das bis zu mehreren Jahren sein...

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Das Verfahren wird eingestellt und Du darfst 1 Jahr lang den Laden nicht betreten.