Ist das Kinderpornografie?


04.09.2021, 19:32

oder sagen wir man war 13..

11 Antworten

Da es Deine Bilder von Dir sind, ist es keine Kinderpornographie solange Du sie - sofern sie pornographisch sind - nicht verbreitest, strafrechtlich irrelevant. *)

.

*) Meine Auffassung.

mag sein, dass ich da auch falsch liege.

Es muß schon eine Darstellung von Sex oder ein Fokus auf den primären Geschlechtsteilen liegen. Nur nackt ist nicht strafbar.

Hier ein Auszug von einem Rechtsanwalt für Strafrecht (damit dürfte die Frage beantwortet sein):

Was genau ist Kinderpornographie?

Von Kinderpornografie (im strafrechtlichen Sinne) spricht man bei Darstellungen (Bilder, Videos, theoretisch auch schriftliche Beschreibungen) die

  1. pornografisch sind
  2. sexuellen Handlungen beinhalten
  3. mit Kindern unter 14 Jahren (also 0-13)

Aber auch dann wenn keine sexuellen Handlungen zu sehen sind sondern das Kind ganz oder teilweise unbekleidet „lediglich“ in geschlechtsbetonter Pose zu sehen ist (sog. POSING) ist seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2015 strafbar.

Selbiges gilt wenn die unbekleideten Genitalien / Gesäß in sexuell aufreizender Weise wiedergegeben werden.

Ob es sich bei der Darstellung um ein Kind bzw. um Pornografie handelt, entscheidet sich danach, wie es auf einen objektiven Betrachter wirkt. Ist die Person z. B. in Wirklichkeit älter als 14, wirkt aber wie ein Kind, ist es dennoch strafbare Kinderpornographie.

Wichtig: Auch fiktive Darstellungen von Kindern genügen, wenn diese verbreitet werden; Es muss sich also noch nicht einmal um ein tatsächliches Geschehen handeln. Wer sich also einfach Kinderpornographie zeichnet oder seine Phantasien lediglich schriftlich zu Papier bringt macht sich ebenfalls strafbar.

Darstellungen von vollständig bekleideten Kindern sind keine Kinderpornographie. 

Sind „normale“ Nacktbilder von Kindern auch strafbar (Strandurlaub, Baden, etc.)?

Nein! Entscheidend ist das Wörtchen „pornografisch“. Darstellungen von Kindern sind nur dann strafbar, wenn sie offenkundig auf die sexuelle Erregung abzielen. Maßgeblich ist vor allem der Fokus auf die Geschlechtsorgane. 

Es kommt bei der Darstellung auf die Zielsetzung an: Wie würde ein durchschnittlicher Betrachter sie verstehen.

Einfache Nacktaufnahmen in einer natürlichen Körperposition (im Schlaf, beim Baden, beim Umziehen, am Strand etc.) sind daher keine Kinderpornographie. Wer aber mit solchen Bilder handelt macht sich natürlich trotzdem strafbar.

Warum ist Kinderpornographie strafbar?

Grundsätzliche Voraussetzung für Strafe ist, dass jemand zu Schaden kommt (oder zu Schaden hätte kommen können) wie. z. B. bei Mord, Raub, Erpressung, etc.

Da beim „bloßen“ Konsum von Kinderpornographie niemand unmittelbar zu Schaden kommt, ist die Strafbarkeit von Kinderpornographie juristisch gar nicht so leicht zu erklären:

Hauptargument: Bereits der Markt für kinderpornographische Produkte muss bekämpft werden. Denn jeder (echten) Darstellung von kinderpornographischen Handlungen liegt ein tatsächlicher Missbrauch zugrunde. Jeder Konsument von Kinderpornographie trägt damit ein gewisses Maß an Verantwortung für zukünftige Missbrauchstaten zur Herstellung neuer Kinderpornographie! Außerdem verletzt die Verbreitung und Betrachtung pornographischer Abbildungen von Kindern, deren Persönlichkeitsrechte und Menschenwürde weil die abgebildeten Personen keine wirksame Einwilligung geben konnten. Schon allein deshalb muss Kinderpornographie verboten sein!

Bei rein fiktiven Darstellungen, wenn also tatsächlich gar kein Mensch (und damit kein echtes Kind) wiedergegeben wird, stößt der Strafgrund allerdings an seine Grenzen. Das Verbot fiktionaler Darstellungen ist wohl nur am schlüssigsten damit zu erklären, dass moralisch Anstößiges verboten werden soll.

Was ist der Unterschied zwischen Kinderpornographie und Jugendpornographie?

Der Unterschied liegt ausschließlich im Alter der wiedergegebenen Personen:

Bei der Kinderpornographie werden Kinder unter 14 Jahren (also zwischen 0 und einschl. 13) wiedergegeben bzw. sehen zumindest so aus. 

Bei Jugendpornographie werden Jugendliche im Alter zwischen 14 und einschl. 17 Jahren (also bis 18) wiedergeben (oder sehen so aus). 

Bei der Bestimmung des Alters kommt es ausschließlich auf die Einschätzung eines objektiven Betrachters an: Wird eine in Wirklichkeit 20-Jährige Frau (z. B. in Ringelsöckchen und Pipi-Langstrumpf-Zöpfchen) gezeigt, die objektiv betrachtet aber wie unter 18 wirkt, ist dies dennoch jugendpornographisch und damit strafbar. 

Wer sind die typischen Täter bei Kinder- und Jugendpornographie?

Anders als bei Tätern die Kinder sexuelle missbrauchen, gibt es bei Kinder- und Jugendpornographie keinen klassischen Tätertyp bzw. kein klassisches Milieu. 

Vielmehr finden sich die Täter hier in allen Bevölkerungsschichten, sprichwörtlich vom Tellerwäscher bis hin zum Millionär, vom Arbeiter bis hin zum Hochschulprofessor.

Was viele aber nicht wissen: Seit einigen Jahren ist ein extremer Anstieg jugendlicher Tatverdächtiger festzustellen: Denn im Zeitalter von Handys und Selfies steigen die Fälle in denen Kinder und Jugendliche unbedarft erotische Fotos von sich machen und dann z. B. bei WhatsApp dem Freund / der Freundin posten. 

Klassisches Beispiel ist die 15 Jährige, die ihrem gleichaltrigen Freund ein explizites Foto von sich schickt. Nicht selten werden solche Fotos dann auf WhatsApp geteilt, immer häufiger auch in WhatsApp-Gruppen.

Dann macht sich jedes Mitglied dieser Gruppe wegen des Besitzes von jugend- oder gar kinderpornografischen Schriften strafbar (obwohl er selbst noch Jugendlicher – meist sogar Gleichaltriger ist).

Wie hoch sind die Strafen bei Kinder- und Jugendpornographie?

Kinderpornographie: Für das Verbreiten, Zugänglichmachen, Verschaffen, etc. bis zu 5 Jahre Gefängnis oder Geldstrafe; (wer als Mitglied einer Bande handelt – Kinderpornoring – bis zu 10 Jahre);

Für den „bloßen“ Besitz bis zu 3 Jahre Gefängnis oder Geldstrafe.

Tatsächlich wird bei der Verurteilung wegen Kinderpornographie – anders als bei den meisten anderen Delikten des Strafgesetzes – der Strafrahmen sehr weit nach oben ausgeschöpft, selbst dann, wenn die Täter nicht vorbestraft sind. Geldstrafen gibt es seit geraumer Zeit faktisch nicht mehr, sondern fast ausschließlich Verurteilungen zu Freiheitsstrafen, wenngleich fast immer ausgesetzt zur Bewährung. 

Jugendpornographie: Für das Verbreiten, Zugänglichmachen, Verschaffen, etc. bis zu 3 Jahre Gefängnis oder Geldstrafe; (wer als Mitglied einer Bande handelt – Kinderpornoring – bis zu 5 Jahre);

Für den „bloßen“ Besitz bis zu 2 Jahre Gefängnis oder Geldstrafe.

Da sich beim Fund von Jugendpornographie fast immer auch Kinderpornographie befindet, konzentrieren sich die Strafen überwiegend auf die kinderpornografischen Schriften zumal die Einordnung und Unterscheidung zwischen Erwachsenen- und Jugendpornographie deutlich schwerer fällt.

Gibt es Personen die Kinderpornographie „legal“ besitzen dürfen?

Ja: Nach dem Fall eines Politikers im Jahr 2014, (bei dem „zwielichtiges“ Bild-Material von Kindern gefunden worden war und sich in seiner Funktion als Politiker darauf berufen hatte, dieses aus „beruflichen Gründen“ und damit berechtigter Weise zu besitzen) wurde im Gesetz genau festgelegt, wer Kinderpornographie legal besitzen darf: Dies betrifft vor allem Angehörige der Strafverfolgungsbehörden ebenso Anwälte und Sachverständige im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben, aber auch Ärzte im Rahmen diagnostischer oder therapeutischer Tätigkeit.

Kirirama 
Fragesteller
 04.09.2021, 22:59

1. ich lese es nicht alles durch 2. Danke

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Still  05.09.2021, 08:28

In der Kürze liegt die Würze; schon mal gehört?

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