Was passiert wenn ich Kinderpornografie geschickt habe, aber erst später erfahren habe, dass sie nicht volljährig ist?
Ich bin 16 und habe Nacktbilder eines Mädchens bekommen, die wiederrum habe ich weitergeschickt. Habe sie jedoch direkt gelöscht als ich erfahren habe das sie nicht volljährig ist. Lebe in der Schweiz, was wartet da jetzt auf mich sollte ich angezeigt werden? Habe mich bei den beteiligten entschuldigt und die Bilder direkt gelöscht.
3 Antworten
Der Rat "Lasse es zukünftig!" ist zwar richtig, beantwortet deine Frage aber nicht.
ich habe auch keine Ahnung vom Schweizer Recht, kann also nur vermuten, dass die Rechtslage ähnlich wie in Deutschland ist.
Demnach ist ein Bild noch lange keine Pornografie (muss ich wohl nicht erläutern)
Ein 14-17 Jähriger/Jährige ist auch kein Kind, sondern Jugendliche, somit ist es ihr Selbstbestimmungrecht, zu entscheiden ob und wem sie Bilder schickt. Das empfangen und besitzen der Bilder ist also nicht verboten. Ob man sowas machen sollte, siehe oben, aber ich bin nicht der Moralapostel, will nur antworten ob es verboten ist. Und das ist nicht der Fall.
Das Weiterverbreiten ist verboten, wenn es gegen den Willen der abgebildeten Person geschah, und in Deutschland eine Straftat, §201a höchstpersönlicher Lebensbereich, wenn es für den Abgebildeten peinlich sein könnte (also z.B. Nacktheit). Dazu müsste die Person aber davon erfahren, und Dich anzeigen. Mit Kinder-P hat das gar nichts zu tuen.
Du darfst generell keine Nacktbilder von anderen Verschicken.
egal wie alt eine Person sein mag, man versendet keine Nacktbilder oder etc weiter, das gehört sich nicht. So etwas bezeichne ich als absolute Schweinerei und kein Anstand dazu. Moralisch war dies völlig daneben. Hoffentlich wirst Du schon deshalb bestraft