Habe auf verschiedenen Webseiten, die elektrische Zigarettenstopfmaschinen anbieten, gelesen, dass diese in Deutschland angeblich verboten seien aufgrund "TabakStG $6 Abs. 1 Nr. 3 und Absatz 2".
In eben diesem Paragraphen, indem es über Steuerbefreiungen geht, lese ich aber nicht das Geringste über irgendwelche Zigarettenstopfmaschinen, weder über elektrische noch über mechanische. Zudem ist der Absatz 2 seit 2010 aufgehoben worden, ebenso wie Abs. 1 Nr. 5. Kann es sein, dass dieses Verbot aufgehoben wurde, aber kaum publik ist? Wie gesagt, wer sich diesen Paragraphen aufruft, wird dort nicht von einem Verbot elektrischer Zigarettenstopfmaschinen finden.