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Rücktritt Kaufvertrag wegen Mangel?

Habe eine Frage an die Gemeinde hier. Gekauft wurde bei einem gewerblichen Händler ein Trockner im März 2022 . Dieser wurde bis Bordsteinkante geliefert. Dieser Trockner war leider defekt und wurde direkt ersetzt. Leider musste auch hier jemand gebeten werden den defekten Trockner von der 2. Etage nach unten zu tragen und er musste verpackt werden. Der Ersatztrockner wurde dann wieder nur Bordsteinkante geliefert. Insgesamt musste also dreimal Hilfe geholt werden , damit der Ersatztrockner in die 2. Etage getragen wurde. Dies war alles im Juli 2022 . Der Ersatztrockner ist erneut defekt , die Türe schließt nicht und dadurch keine Funktion. Dies wurde Anfang Oktober dem Verkäufer mitgeteilt. Es sollte eine Reparatur erfolgen. Ständiges nNachfragen ergab keine Abhilfe. Ende Oktober meldete sich dann ein anderer Mitarbeiter mit dem Hinweis, nun haben wir 2 Kundendienste beauftragt. Es meldete sich dann am 14.11.2022 der Gronje Kundendienst per Email mit der Anweisung man solle zurückrufen. Dies erfolgte am gleichen Tage . Hier wurde nur nochmals bestätigt das das Typenschild etc alles vorliegen würde, man können noch nicht sagen wann repariert wird. Nur 1 Woche später folgte eine Email von Gronje, man habe den Fall abgeschlossen. Daraufhin kontaktierte íman direkt den Verkäufer, welcher alles ignorierte. Also wurde der Rücktritt erklärt . Was nun folgt ist unfassbar. Die "nette" Dame meint, man habe alles getan , es wäre nicht mehr ihr Problem, ausserdem würde man sich ja sträuben den Trockner reparieren zu lassen. Das der Fall geschlossen sei wäre nicht richtig, vielmehr könnte man uns telefonisch nicht erreichen. Sofern der trockner abgeholt werden sollte, musste er wieder von uns runter getragen werden und man würde für die Nutzungszeitraum Abzüge in der Erstattung machen. Wir sind alle unter Schock. Der Verkäufer hat nicht einmal ein mangelfreies Gerät geliefert, uns sind Kosten entstanden, von Gebrauch kann nicht die Rede sein und nun sollen wir wieder Leute suchen die einen Trockner 2 ETagen runter tragen und dann noch einen Teil des Geldes verlieren ? Weiß jemand Rat ?

Rechtsanwalt, Haushaltsgeräte, Gewährleistung, Gewährleistungsrecht, Kaufvertragsrecht, Trockner, Gewährleistungsanspruch, ruecktritt-kaufvertrag, Kaufvertrag zurücktreten
Kann ich vom Kaufvertrag einer Küche zurück treten?

Ich habe am 08.10.2019 die Küche für unseren Neubau planen lassen und auch direkt den Kaufvertrag unterschrieben.

Da die Bauarbeiten Ende Oktober 2019 begonnen wurden, wurde als Liefertermin der Mai 2020 eingetragen.

Das Haus ist mittlerweile soweit, dass der Einzug für Mitte Juli geplant ist. Wir haben die Bestätigungen aller Gewerke. Außer vom Küchenbauer. Diesen versuchen wir seit April zu erreichen. Mehrmals wurde meine Partnerin gesagt, dass man sich meldet. Dies ist aber nicht passiert. Nachdem ich selbst dort angerufen habe und etwas lauter geworden bin erhielt ich kurzfristig einen Termin beim Chef des Ladens.

Dieser hat dann letzten Freitag auf der Baustelle die Maße genommen und uns nebenbei darüber informiert, dass die Küche frühestens Ende August eingebaut wird. Angeblich ist der Grund hierfür die aktuelle Corona-situation. Als ich sagte das ich dann nochmal beim Wettbewerb nachfragen würde, meinte er, dass wir aus dem Vertrag nicht mehr rauskommen würden.

Nach weiteren Vorschlägen unsererseits (um die Lieferzeit zu verkürzen) wurde der Herr sauer und hat die Aussführung des Auftrages verweigert. Dies hat er aber anschließend doch zurück genommen. Trotzdem kann er die Küche erst Ende August einbauen.

Wir haben uns heute nochmal bei anderen Küchenbauern bezüglich aktueller Lieferzeiten umgehört. Alle angefragten haben uns versichert uns eine Küche bis zum Einzug Mitte Juli einbauen zu können.

Daher würde ich gerne wissen, ob ich jetzt jemand anderen beauftragen kann und den anderen Vertrag stornieren kann.

Ich hoffe jemand kann mir dies beantworten.

Küche, Recht, Kaufvertragsrecht, ruecktritt-kaufvertrag
Als Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten und Anzahlung einbehalten?

Guten Morgen,

Ostern habe ich meinen Wohnwagen verkauft über ebay Kleinanzeigen. Das er nicht mehr der beste ist wurde der Wagen mit 400 Euro VB zum 01.07 2019 verkauft. Bestandteil der Anzeige war der Punkt, dass der Wagen samt Vorzelt, Vorzelt Boden und Trennwand vom Käufer selbst demontiert werden müsste. Es gab die Gelegenheit den Wagen anzusehen und auch die gesamte Parzelle zu übernehmen.

Nun kam Joe. Mehr wusste ich nicht. Joe wollte den Wagen unbedingt haben, versprach mir die 400 Euro, überwies mir 100 Euro Anzahlung und wollte den Wagen Anfang Juni abholen.

Also habe ich schnellstmöglich angefangen meinen Wagen auszuräumen. (Strecke von mir zum Wohnwagen knapp 100 km ein Weg) Dies hat er zeitnah abgesagt aufgrund des Wetters. War nachvollziehbar.

Neuen Termin Mitte Juni. Einen Tag vorher abgesagt, nachdem ich ihm vorsichtshalber gesagt hatte, dass die Reifen platt sind. (Er wusste allerdings dass der Wagen in 35 Jahren nie woanders gestanden hat als dort auf dem Platz. Mit sowas muss man rechnen.) Aber als Gebrauchtwagenhändler (so sagte er) müsste doch was passendes auf dem Hof liegen. Nein er hat das dann wieder verschoben.

Da meine Parzelle zum 01.07 2019 gekündigt ist, scharrte ich schon mit den Hufen. Neuer Termin heute. Inzwischen war ich schon mehrfach am Platz um auszuräumen und teilweise abzubauen damit es schneller ging. Ich habe ja noch die terassenplatte. etc hoch zu nehmen bis Montag. Dafür muss aber erst der Wohnwagen weg.

Naja wie soll es anders sein, hat er auch diesen Termin abgesagt mit einem WhatsApp Foto von infusionsflaschen. Ergo kann er heute wieder nicht! Wäre dann das 3. Mal abgesagt von seiner Seite und ich bin stocksauer.

Kann ich als Verkäufer nun vom Vertrag zurücktreten? Ausser der Anzahlung hab ich nur den chat auf ebay. Kann ich die Anzahlung behalten? Immerhin entstehen mir nun extra Kosten weil ich nun weiter Pacht bezahlen muss. Die unzähligen Male hals über Kopf fahren von fast 200 km damit der Wagen reisefertig ist..

Was meint ihr?

Recht, Verkäufer, ruecktritt-kaufvertrag, Auto und Motorrad
Vertragsrücktritt bei einem Boxspringbett?

Hallo, hat jemand Erfahrungen bez. Rücktritt vom Kaufvertrag eines Bettes?

Ich habe mir letztes Jahr ein Boxspringbett gekauft. Der Bettkasten war durchgebrochen. Da habe ich dann einen neuen bekommen. Bett aufgestellt, aber die Bettkästen quietschten schon alleine vom nachts drehen. Wieder reklamiert und nochmal einen neuen Bettkasten bekommen. Die Matratzen rutschten seit Anfang an auseinander, so dass in der Mitte ein Loch entstand. Der topper hat auch noch nie richtig gepasst. Er steht am fußende ca. 10 cm ab. Ich habe dann 1 neue Matratze bekommen. Es gab keine Besserung. Ich hab das alles nochmal reklamiert. Dann war der Verkaufsleiter und ein Schreiner vor Ort zum besichtigen. Es sei alles in ordnung^^ dafür gab es einen neuen Überzug, der beide Matratzen zusammen halten soll. Das ganze ging 1 Nacht gut. Nach einer Weile hab ich also wieder reklamiert. Verkäufer meinte, dass ich eine Liebesbrücke kaufen solle, er würde mir den Preis ausbezahlen. So hab ich das auch gemacht. Schon in der ersten Nacht mit dieser Brücke, lag diese wieder in dem Loch. Nach einem Viertel Jahr merkte man, dass beide Matratzen unterschiedlich hoch sind. Sprich die Rechte ist höher wie die Linke. Zu zweit kann man überhaupt nicht mehr in dem Bett schlafen, da man in der Nacht zusammen in diesem Loch liegt. Man muss sich quer ins Bett legen, damit man einigermaßen schlafen kann. Also hab ich es wieder reklamiert. Jetzt hab ich die Möglichkeit, dass ich 1 neue Matratze bekomme (ich brauch aber 2 Stück für mein bett). Ich würde gerne vom Kaufvertrag zurück treten. Leider wurde dieses verneint, da es ein Hygieneartikel sei. Kann man das so stehen lassen? Aussage des Verkäufers ist, dass ich mir eine komplette Matratze kaufen solle, dann können diese auch nicht mehr auseinander rutschen. Man beachte, dass dieses Bett bereits 1.000€ gekostet hat und ich soll nun tatsächlich nochmal 800€ für eine neue Matratze ausgeben.

Von den Nackenverspannungen, Kopfschmerzen und Unwohlsein möchte kein Mensch was wissen. Aber ich sollte mich gerne melden, wenn ich eine neue Matratze kaufen möchte.

Ich hab es einfach so satt, dass immer nur einzelne Teile ausgetauscht werden. Und es gab keinerlei Besserung. Wobei, das quietschen hat sich tatsächlich gemindert.

Was habe ich denn für Möglichkeiten? Das Bett ist nicht mal 1 Jahr alt. Ich habe alle Mängel per e-Mail mit Bildern an den Verkäufer geschickt. Bin sogar eine Ebene weiter hoch gegangen, aber da kommt auch nichts raus.

Würde mich über eine Antwort freuen.

Lg Juttii

Boxspringbett, Hygieneartikel, ruecktritt-kaufvertrag
Aufwandsentschädigung bei Rücktritt vom mündlichen Auto-Kaufvertrag?

Hallo an Alle,

ich mache mir Gedanken um folgende Geschichte und hoffe, dass ich viele Anregungen bekomme: Ich habe mein Auto via Internet zum Verkauf für 6300€ angeboten. Es meldete sich ein Händler, dessen Firma ich im Netz Nirgends finden kann. Er schlug mir 5500€ vor. Ich verneinte. Am nächsten Tag rief ich zurück+hatte eine Frau am Telefon, der ich sagte, daß ich den Wagen für 5700€ abgebe.Der "Händler" meldete sich am selben Tag zurück und sagte, dass er den Wagen für 5700€ nehme. Dann verlangte er nach meiner email-Adresse und schickte mir einen vorbereiteten Vertrag zu.Diesen schickte ich nicht direkt zurück.Am nächsten Vormittag meldete sich eine Privatperson und bot mir für das KFZ 6100€. Ich rief den Händler an, um ihn zu fragen, wie wir verbleiben könnten, wenn nun der 2. Kunde das KFZ für 6100€ nehme.Der Herr wurde sehr böse und wollte überhaupt nicht vom "mündlichen" Kaufvertrag" zurücktreten.Er erwarte 10% Entschädigung des ausgehandelten Verkaufpreises. Letztendlich rang er mir eine "Aufwandsentschädigung" von 200€ ab, wenn der 2. Kunde den Wagen kaufen würde. Er habe bereits Geld geholt und für den nächsten Tag Leute bestellt, die das KFZ bei mir abholen sollten. (was nicht vereinbart war) Ich fühlte mich sehr unter Druck gesetzt und habe mündlich zugesagt. Das Auto habe ich nun für 6100€ verkauft. Hat der Händler wirklich Anspruch auf die 200€? Vielen Dank

aufwandsentschaedigung, ruecktritt-kaufvertrag

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