In den aktuellen Normbeladelisten für ein Löschgruppenfahrzeug LF 20 taucht logischerweise eine 3-teilige Schiebleiter auf. Diese ist auch zwingende Beladung und kann nicht weggelassen werden, wenn die Schiebleiter durch ein anderes Fahrzeug am Standort bereits zur Verfügung gestellt wird. Der Sperrwerkzeugkoffer darf ja zum Beispiel entfallen, wenn er am Standort schon vorhanden ist.
Soweit so gut, aber ich kenne aus der Vergangenheit mehrere (H)LF 20(/16) bei denen mit Verweis auf ein zweites LF mit Schiebleiter die Leiter auf dem Fahrzeug weggelassen wurde.
Wurde sich dort damals außerhalb der Norm bewegt und wurde die Norm dahingehend angepasst, das die Option des Weglassens gestrichen wurde?