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Warum hat man solche Verbrecher gedeckt?

Ich kriege immer noch einen roten Kopf, wenn ich das lese. Ich zitiere Wikipedia über Gerhard Gaul, ehemaliger Justizminister SH:

Ihm sind mindestens drei Todesurteile nachzuweisen, die er 1942/43 wegen Fahnenflucht, Wehrmittelbeschädigung und Disziplinlosigkeit fällte. So verurteilte er am 14. April 1942 den Matrosen Walter Rötcher mit folgender Begründung zum Tode: „Für die Fahnenflucht ist die Todesstrafe ausgesprochen. Sie ist notwendig. […] Asoziale Elemente wie der Angeklagte müssen rücksichtslos ausgemerzt werden.“

Nächster Abschnitt:

Eine unter Folter erzwungene Selbstbeschuldigung des Norwegers Finn Hauge würdigte er am 16. Februar 1943 in seiner Urteilsbegründung als „Geständnis“: „Selbst wenn der Angeklagte in der langwierigen und durch das anfängliche Leugnen schwierigen Vernehmung scharf angefasst sein sollte, bestehen doch keine Bedenken.“
Danker und Lehmann-Himmel charakterisieren Gaul in ihrer Studie über das Verhalten und die Einstellungen der Schleswig-Holsteinischen Landtagsabgeordneten und Regierungsmitglieder der Nachkriegszeit in der NS-Zeit als „exponiert-nationalsozialistisch“ und „Verfolgungsakteur“.
In seiner Funktion als schleswig-holsteinischer Justizminister argumentierte er vehement gegen die Verlängerung der Verjährungsfrist für NS-Verbrechen.

Und dann noch diesen Zeitungsartikel:

„1972 wurde ihm im Lübecker Rathaus das Bundesverdienstkreuz verlie- hen. Gerhard Stoltenberg, damals Minister- präsident von Schleswig-Holstein, wür- digte das ,Humane in ihm’“, sagt Manfred Bannow.

Ich möchte am liebsten nur noch Erbrechen.

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