Noch nicht Abbezahltes gehört (anteilig) dem Verkäufer. Der will aber Gebrauchtes normalerweise nicht mehr zurück und wird auf Erfüllung des Vertrags bestehen, denn Ratenvereinbarung hat nichts mit dem Kauf an sich zu tun. Ich würde vor Anmeldung einer privaten Insolvenz mit dem (den) Verkäufer(n) reden (nicht schreiben!!!) und meine Lage schildern. Man einigt sich vielleicht auf einen Restbetrag, sofern Du ihn noch bezahlen kannst, ist das eine Lösung

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Aber das Gewehr hast Du doch noch....?! Spass beiseite, hier hilft wohl nur ein guter Anwalt. LG / ZK

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Bis alle Würstchen weg-gegrillt sind! Spaß beiseite: Es gibt kein Gesetz, das Grillen verbietet, auch eine Klausel im Mietvertrag ändert nichts daran, dass man unbegrenzt grillen darf. Aber: Sobald es zu sehr starker Geruchsbelästigung kommt und die Nachbarn Stress machen, werden Grenzen gezogen. Kommt also drauf an, wie nahe die Nachbarn sind, ob anwesend, unfreundlich gesinnt oder oder oder.... LG

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Katze behalten, Freund verlassen

Er muss Dich nehmen wie vorgefunden, und da war die Katze schon da. Keine Frage - es gibt ja genug Alternativen. Ich habe Frauen (weil ich Viecher gar nicht mag) immer gemieden, wenn ich was von Tierchen hörte. Konsequent sein, sonst tut man dem // der anderen und sich doch nur weh!

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Vielleicht gehörst Du ja auch bald zu diesem anscheinend größeren Freundinnenkreis und dann kann man - Spaß beiseite - doch froh sein, dass ER noch die Verbindung in die Vergangenheit(en) hält. Scheint ein Alllrounder zu sein, der sich vielleicht auch die Türchen offenhalten möchte? LG

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Schlechte Frage, die sich ja von selbst beantwortet hat. So viel gibts da nicht mehr zu sagen, das ist doch ganz klar.

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Eindeutig ja. Ohne wenn & aber und mit Zunge oder ohne Zeugen, ob mit Promille oder aus Langeweile - das ist tabu. Würde ich sofort sehr sehr negativ reagieren.

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Kennst Du den Hit von Siw Malmkquvist "Liebeskummer lohnt sich nicht mein Darling?!" Höre es dreimal, schau in eine andere Richtung und Dein Problem ist gelöst, LG

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Im Internet wird man NICHT beschissen - nur diejenigen, die zu doof sind, mit Sorgfalt zu surfen, die an Wundermittelversprechen und kostenlose Gaben glauben und ihr Wissen aus der BLED beziehen; kurz, die ihren Verstand + Kritikfähigkeit an der Maustaste abgegeben haben. Die dürfen ruhig "beschissen" werden (egal ob bei ebay oder sonst wo), und sollten das als Lehrgeld verbuchen. LG / ZK

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Was meinst Du mit "beschissen??" Für mich sind erst mal alle Frauen hübsch und danach kommt möglicherweise die Frage "vergeben / nicht vergeben" und danach vielleicht die Entscheidung "strenge ich mich an oder bleib ich faul" - Deine Frage kann man gar nicht richtig beantworten!

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Egal ob GdbR oder andere Gesellschaftsform: Nötig sind nach deutschem Recht nur eine nachvollziehbare Namens- und Adressangabe. Emaillink und Telefon Nr. sind NICHT vorgeschrieben. Ich würde noch empfehlen: Gesellschaftsform korrekt angeben (also hier GdbR), Emaillink zu Deiner Firma und die HR Nummer. Die Steuernummer und Stammkapital haben im Impressum nichts verloren. Gruß ZK

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Ohne Anwalt geht gar nichts - bei Eigenbedarf ist die Rechtsprechung inzwischen stark auf die Mieter eingeschwenkt. Bleibe standhaft, auch der Vermieter muss sich an den Vertrag halten. Gehe aber von einer langen Stresszeit aus (worauf er vielleicht auch spekuliert), denn nun vergeht einem die Lust am normalen Leben. LG / ZK

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Also das ist klasse und - passt, Raubkatze. Aber eher Wunschdenken, oder ;O)

LG / ZK

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