Unser Sohn hat von der Schule eine Ordnungsmaßnahme bekommen. Die Schulklasse meines Sohnes hat privat eine Whatsapp-Gruppe gegründet. In dieser Gruppe ist eine Mitschülerin die ständig die Gruppe mit "Sprachnachrichten" belästigt hat.
Mein Sohn hat die Mitschülerin mehrfach per Whatsapp gebeten dieses zu unterlassen. Nachdem die Mitschülerin jedoch nicht aufhörte hat mein Sohn SIe beleidigt. Jetzt hat er von der Schule einen Verweis (Ordnugsmaßnahme) bekommen.
Meine Frage an euch:
Darf die Schule einen Verweis aussprechen obwohl dies im privaten Bereich war (ausserhalb der Schule und der Schulzeit) ?
Jede Kommunikation ist per Whatsapp erfolgt, die Schule schreibt aber er hätte Sie "verbal" beleidigt, was ja nicht richtig ist - kann ich dies nutzen um einen Widerspruch einzulegen?
Über Tipps wäre ich sehr dankbar!